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Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.

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des Innern, daß die polizeiliche Verfügung in Kraft bleibe, und ich binnen 8 Tagen Berlin zu räumen habe.

Ein Gesetz vom Jahre 1843, giebt jedem preußischen Unterthanen das Recht, sich da nieder zu lassen und zu wohnen, wo er die Mittel seines Unterhaltes nachzuweisen im Stande ist. Nur Vergehen, welche Zuchthausstrafe nach sich ziehen, sollen dieses Recht aufheben.

Ich habe einem hochlöblichen Polizei-Präsidii die hinreichende Existenzmittel nachgewiesen; von einem wirklichen Vergehen kann nicht einmal der Verdacht gegen mich vorhanden sein!

Durch die gegen mich gerichtete Maßregel der Ausweisung jedoch, wird mir, da Niemand an die, mir nicht einmal schriftlich mitgegebenen Motive der Behörde glauben kann, ein Makel angeheftet, der nicht allein eine Schmach für meine überall geachtete, von der Gnade Ihrer Majestäten mehrfach geehrte Familie sein würde, sondern auch mir, einer hülflosen, vom Schicksale oft und tiefgebeugten Frau, die unverdiente Verachtung meiner einzigen Angehörigen,

des Innern, daß die polizeiliche Verfügung in Kraft bleibe, und ich binnen 8 Tagen Berlin zu räumen habe.

Ein Gesetz vom Jahre 1843, giebt jedem preußischen Unterthanen das Recht, sich da nieder zu lassen und zu wohnen, wo er die Mittel seines Unterhaltes nachzuweisen im Stande ist. Nur Vergehen, welche Zuchthausstrafe nach sich ziehen, sollen dieses Recht aufheben.

Ich habe einem hochlöblichen Polizei-Präsidii die hinreichende Existenzmittel nachgewiesen; von einem wirklichen Vergehen kann nicht einmal der Verdacht gegen mich vorhanden sein!

Durch die gegen mich gerichtete Maßregel der Ausweisung jedoch, wird mir, da Niemand an die, mir nicht einmal schriftlich mitgegebenen Motive der Behörde glauben kann, ein Makel angeheftet, der nicht allein eine Schmach für meine überall geachtete, von der Gnade Ihrer Majestäten mehrfach geehrte Familie sein würde, sondern auch mir, einer hülflosen, vom Schicksale oft und tiefgebeugten Frau, die unverdiente Verachtung meiner einzigen Angehörigen,

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[31/0031] des Innern, daß die polizeiliche Verfügung in Kraft bleibe, und ich binnen 8 Tagen Berlin zu räumen habe. Ein Gesetz vom Jahre 1843, giebt jedem preußischen Unterthanen das Recht, sich da nieder zu lassen und zu wohnen, wo er die Mittel seines Unterhaltes nachzuweisen im Stande ist. Nur Vergehen, welche Zuchthausstrafe nach sich ziehen, sollen dieses Recht aufheben. Ich habe einem hochlöblichen Polizei-Präsidii die hinreichende Existenzmittel nachgewiesen; von einem wirklichen Vergehen kann nicht einmal der Verdacht gegen mich vorhanden sein! Durch die gegen mich gerichtete Maßregel der Ausweisung jedoch, wird mir, da Niemand an die, mir nicht einmal schriftlich mitgegebenen Motive der Behörde glauben kann, ein Makel angeheftet, der nicht allein eine Schmach für meine überall geachtete, von der Gnade Ihrer Majestäten mehrfach geehrte Familie sein würde, sondern auch mir, einer hülflosen, vom Schicksale oft und tiefgebeugten Frau, die unverdiente Verachtung meiner einzigen Angehörigen,

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Zitationshilfe: Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/aston_emancipation_1846/31>, abgerufen am 29.03.2024.