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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921.

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inniger, der Antrieb zu einem echt christlichen
Tugendleben immer stärker. Deshalb gehen
viele ehrlich strebende Katholiken jeden Monat
(am 1. Freitag oder Sonntag) oder alle
14 Tage, manche sogar jede Woche zur heiligen
Beichte.

2. Wer im Stande der Todsünde ist und
zur heiligen Kommunion gehen will,
ist durch ein besonderes, strenges Kirchengebot
zur heiligen Beichte verpflichtet, da er den Hei-
ligen der Heiligen in sich aufzunehmen beab-
sichtigt.

Liegt keine schwere Sünde vor, so läßt die
Ehrfurcht es trotzdem ratsam erscheinen, bei täg-
licher oder wöchentlich mehrmaliger Kom-
munion die Beichte nicht ohne wichtigen Grund
über 14 Tage hinauszuschieben.

3. Auch vor dem Empfange an-
derer Sakramente
, die den Gnaden-
stand erfordern, wie Firmung, Ehe, letzte
Oelung, soll man sich nicht mit vollkommener
Reue ohne Beichte begnügen, weil die Gefahr
der Selbsttäuschung groß ist. Ohne demütige
Selbstanklage nämlich, ohne Belehrung und
Ermahnung des Priesters als unparteiischen
Richters werden leicht unentschiedene Wünsche
und Gefühle für echte oder gar vollkommene
Reue gehalten.

4. Unter schwerer Sünde bist du endlich ge-
halten, etwa begangene und noch nicht würdig
gebeichtete Todsünden durch die heilige Beichte
wieder gutzumachen in lebensgefähr-
licher Krankheit
und vor jedem
lebensgefährlichen Unternehmen
.
Bist du schwer erkrankt, so schiebe die Beichte
nicht auf. Du setzest dich sonst der Gefahr aus,

inniger, der Antrieb zu einem echt christlichen
Tugendleben immer stärker. Deshalb gehen
viele ehrlich strebende Katholiken jeden Monat
(am 1. Freitag oder Sonntag) oder alle
14 Tage, manche sogar jede Woche zur heiligen
Beichte.

2. Wer im Stande der Todsünde ist und
zur heiligen Kommunion gehen will,
ist durch ein besonderes, strenges Kirchengebot
zur heiligen Beichte verpflichtet, da er den Hei-
ligen der Heiligen in sich aufzunehmen beab-
sichtigt.

Liegt keine schwere Sünde vor, so läßt die
Ehrfurcht es trotzdem ratsam erscheinen, bei täg-
licher oder wöchentlich mehrmaliger Kom-
munion die Beichte nicht ohne wichtigen Grund
über 14 Tage hinauszuschieben.

3. Auch vor dem Empfange an-
derer Sakramente
, die den Gnaden-
stand erfordern, wie Firmung, Ehe, letzte
Oelung, soll man sich nicht mit vollkommener
Reue ohne Beichte begnügen, weil die Gefahr
der Selbsttäuschung groß ist. Ohne demütige
Selbstanklage nämlich, ohne Belehrung und
Ermahnung des Priesters als unparteiischen
Richters werden leicht unentschiedene Wünsche
und Gefühle für echte oder gar vollkommene
Reue gehalten.

4. Unter schwerer Sünde bist du endlich ge-
halten, etwa begangene und noch nicht würdig
gebeichtete Todsünden durch die heilige Beichte
wieder gutzumachen in lebensgefähr-
licher Krankheit
und vor jedem
lebensgefährlichen Unternehmen
.
Bist du schwer erkrankt, so schiebe die Beichte
nicht auf. Du setzest dich sonst der Gefahr aus,

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[94/0095] inniger, der Antrieb zu einem echt christlichen Tugendleben immer stärker. Deshalb gehen viele ehrlich strebende Katholiken jeden Monat (am 1. Freitag oder Sonntag) oder alle 14 Tage, manche sogar jede Woche zur heiligen Beichte. 2. Wer im Stande der Todsünde ist und zur heiligen Kommunion gehen will, ist durch ein besonderes, strenges Kirchengebot zur heiligen Beichte verpflichtet, da er den Hei- ligen der Heiligen in sich aufzunehmen beab- sichtigt. Liegt keine schwere Sünde vor, so läßt die Ehrfurcht es trotzdem ratsam erscheinen, bei täg- licher oder wöchentlich mehrmaliger Kom- munion die Beichte nicht ohne wichtigen Grund über 14 Tage hinauszuschieben. 3. Auch vor dem Empfange an- derer Sakramente, die den Gnaden- stand erfordern, wie Firmung, Ehe, letzte Oelung, soll man sich nicht mit vollkommener Reue ohne Beichte begnügen, weil die Gefahr der Selbsttäuschung groß ist. Ohne demütige Selbstanklage nämlich, ohne Belehrung und Ermahnung des Priesters als unparteiischen Richters werden leicht unentschiedene Wünsche und Gefühle für echte oder gar vollkommene Reue gehalten. 4. Unter schwerer Sünde bist du endlich ge- halten, etwa begangene und noch nicht würdig gebeichtete Todsünden durch die heilige Beichte wieder gutzumachen in lebensgefähr- licher Krankheit und vor jedem lebensgefährlichen Unternehmen. Bist du schwer erkrankt, so schiebe die Beichte nicht auf. Du setzest dich sonst der Gefahr aus,

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Zitationshilfe: Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/95>, abgerufen am 29.03.2024.