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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921.

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Ablaß, wodurch so viele zeitlichen Sündenstrafen nach-
gelassen werden, als erlassen worden wären, wenn
man nach den alten Kirchensatzungen eine Buße von
100 Tagen verrichtet hätte. Sollst du deshalb nicht
suchen, recht viele Ablässe zu gewinnen durch Verrich-
tung von Ablaßgebeten, durch Stoßgebetchen (S. 20 ff.)
durch Beten des Kreuzweges usw.? Du kannst so aus
leichte Weise die vielen zeitlichen Strafen, die du
durch deine Sünden verdient hast, von dir abwen-
den. Sei versichert, es wird in der Stunde deines
Todes kein geringer Trost für dich sein, durch Ge-
winnung von vielen Ablässen die Pein des Fegfeuers,
wenn nicht ganz, so doch größtenteils abgetragen zu
haben. Ach, wie viele werden es dann mit bitterem
Reueschmerz beklagen, ein so leichtes Mittel, der
strengen Gerechtigkeit Gottes genugzutun, nicht benutzt
zu haben! - Vergiß auch die armen Seelen nicht, die
im Fegfeuer ihre Sündenstrafen abbüßen müssen.

Alle vom Papste gewährten Ablässe und den armen
Seelen zuwendbar, falls nicht das Gegenteil feststeht.
(Neues Kirchl. Gesetzbuch can. 930.)

Um einen Ablaß zu gewinnen, muß man
im Stande der Gnade sein und die vorge-
schriebenen Werke genau und vollständig
verrichten
. Zur Gewinnung eines vollkomme-
nen
Ablasses wird gewöhnlich der würdige Empfang
der heiliger Sakramente der Buße und des Altars,
der Besuch einer Kirche und ein mündliches Gebet auf
die Meinung des heiligen Vaters verlangt. Für das
mündliche Gebet genügen 5 Vater unser und 5 Ave
Maria oder Gebete von gleicher Dauer, z. B. eine
Litanei. Zur Gewinnung aller vollkommenen Ablässe
kann die etwa erforderte Beichte innerhalb der acht
Tage abgelegt werden, die dem Ablaßtage unmittelbar
vorausgehen; die heilige Kommunion kann auch schon
tags vorher empfangen werden; es genügt auch noch
der Empfang der heiligen Sakramente während
der ganzen folgenden Oktav. - Um die Ablässe zu
gewinnen, die mit frommen Uebungen während eines

Ablaß, wodurch so viele zeitlichen Sündenstrafen nach-
gelassen werden, als erlassen worden wären, wenn
man nach den alten Kirchensatzungen eine Buße von
100 Tagen verrichtet hätte. Sollst du deshalb nicht
suchen, recht viele Ablässe zu gewinnen durch Verrich-
tung von Ablaßgebeten, durch Stoßgebetchen (S. 20 ff.)
durch Beten des Kreuzweges usw.? Du kannst so aus
leichte Weise die vielen zeitlichen Strafen, die du
durch deine Sünden verdient hast, von dir abwen-
den. Sei versichert, es wird in der Stunde deines
Todes kein geringer Trost für dich sein, durch Ge-
winnung von vielen Ablässen die Pein des Fegfeuers,
wenn nicht ganz, so doch größtenteils abgetragen zu
haben. Ach, wie viele werden es dann mit bitterem
Reueschmerz beklagen, ein so leichtes Mittel, der
strengen Gerechtigkeit Gottes genugzutun, nicht benutzt
zu haben! – Vergiß auch die armen Seelen nicht, die
im Fegfeuer ihre Sündenstrafen abbüßen müssen.

Alle vom Papste gewährten Ablässe und den armen
Seelen zuwendbar, falls nicht das Gegenteil feststeht.
(Neues Kirchl. Gesetzbuch can. 930.)

Um einen Ablaß zu gewinnen, muß man
im Stande der Gnade sein und die vorge-
schriebenen Werke genau und vollständig
verrichten
. Zur Gewinnung eines vollkomme-
nen
Ablasses wird gewöhnlich der würdige Empfang
der heiliger Sakramente der Buße und des Altars,
der Besuch einer Kirche und ein mündliches Gebet auf
die Meinung des heiligen Vaters verlangt. Für das
mündliche Gebet genügen 5 Vater unser und 5 Ave
Maria oder Gebete von gleicher Dauer, z. B. eine
Litanei. Zur Gewinnung aller vollkommenen Ablässe
kann die etwa erforderte Beichte innerhalb der acht
Tage abgelegt werden, die dem Ablaßtage unmittelbar
vorausgehen; die heilige Kommunion kann auch schon
tags vorher empfangen werden; es genügt auch noch
der Empfang der heiligen Sakramente während
der ganzen folgenden Oktav. – Um die Ablässe zu
gewinnen, die mit frommen Uebungen während eines

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[103/0104] Ablaß, wodurch so viele zeitlichen Sündenstrafen nach- gelassen werden, als erlassen worden wären, wenn man nach den alten Kirchensatzungen eine Buße von 100 Tagen verrichtet hätte. Sollst du deshalb nicht suchen, recht viele Ablässe zu gewinnen durch Verrich- tung von Ablaßgebeten, durch Stoßgebetchen (S. 20 ff.) durch Beten des Kreuzweges usw.? Du kannst so aus leichte Weise die vielen zeitlichen Strafen, die du durch deine Sünden verdient hast, von dir abwen- den. Sei versichert, es wird in der Stunde deines Todes kein geringer Trost für dich sein, durch Ge- winnung von vielen Ablässen die Pein des Fegfeuers, wenn nicht ganz, so doch größtenteils abgetragen zu haben. Ach, wie viele werden es dann mit bitterem Reueschmerz beklagen, ein so leichtes Mittel, der strengen Gerechtigkeit Gottes genugzutun, nicht benutzt zu haben! – Vergiß auch die armen Seelen nicht, die im Fegfeuer ihre Sündenstrafen abbüßen müssen. Alle vom Papste gewährten Ablässe und den armen Seelen zuwendbar, falls nicht das Gegenteil feststeht. (Neues Kirchl. Gesetzbuch can. 930.) Um einen Ablaß zu gewinnen, muß man im Stande der Gnade sein und die vorge- schriebenen Werke genau und vollständig verrichten. Zur Gewinnung eines vollkomme- nen Ablasses wird gewöhnlich der würdige Empfang der heiliger Sakramente der Buße und des Altars, der Besuch einer Kirche und ein mündliches Gebet auf die Meinung des heiligen Vaters verlangt. Für das mündliche Gebet genügen 5 Vater unser und 5 Ave Maria oder Gebete von gleicher Dauer, z. B. eine Litanei. Zur Gewinnung aller vollkommenen Ablässe kann die etwa erforderte Beichte innerhalb der acht Tage abgelegt werden, die dem Ablaßtage unmittelbar vorausgehen; die heilige Kommunion kann auch schon tags vorher empfangen werden; es genügt auch noch der Empfang der heiligen Sakramente während der ganzen folgenden Oktav. – Um die Ablässe zu gewinnen, die mit frommen Uebungen während eines

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Zitationshilfe: Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/104>, abgerufen am 23.04.2024.