Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Wortwolke – Wortformen (Types)

Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris. Hannover, 1703.

Diese Wortwolke listet alle Types der Textgrundlage des Werkes auf. Die Tokenisierung erfolgte automatisch mittels DTA-Tokwrap. Dargestellt werden die transliterierten (also bspw. ſ → s) Wortformen. Types unter einer absoluten Frequenz von 3 werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 11 11. 12 12. 13 13. 14 14. 15 15. 16 16. 17 17. 18 18. 19 19. 2 2. 20 20. 21 21. 22 22. 23 23. 24 24. 25 25. 26 26. 27 27. 28 29 3 3. 30 30. 32 4 4. 5 5. 6 6. 7 7. 8 8. 9 9. Also Amt Amts Appellation Art Auth Beamten Befehl Beklagten Beklagter Bekäntniß Betrug Beweiß Bezahlung C. Die Ehe Ein Eltern Eod Eod. Erben Erbschafft Es Eyd Fall Falls Feud Fleiß Freyheit Fürsten GOtt GOttes Gebrauch Gefahr Gefängniß Geld Gelegenheit Gerechtigkeit Gericht Gerichts Gestalt Gewalt Gewehr Glauben Gläubiger Gnaden Gut Guts Güter Gütern H. Hand Hauß Herrn Hülffe J. Jahr Jtem Kinder Kindern Kirchen Klage Kläger Krafft Käuffer L. Landen Landes Leben Lehn Leute Macht Mangel Mann Mutter Nahmen Nothdurfft Nov. Nutzen O. Ob Obrigkeit Ort Orten Orts P. Partheyen Person Personen Pfarrer Pflicht Priester Proceß R. Rath Recht Rechten Rechts Richter Richters S. Sache Sachen Schaden Schuld Schulden Schuldner So Sohn Soldaten Stadt Strafe Straffe Streit Tag Tage Testament That Theil Tode Und Unkosten Unsere Unsern Unterscheid Unterthanen Ursachen Urtheil V. Vater Vaters Verbrechen Verordnung Von Vormünder Wann Weib Weise Wer Willen Wir X. Zeit Zeugen aber act. ad alle allein allen aller alles als alsdann also am an ander andere andern anders auch auf auff aus ausser bald befreyet behalten bey beym bezahlen billig biß bleiben bringen c. caus. cum da dabey dadurch dafür dahero dahin damit dann daran darauff darinn darnach darum darzu darüber das dasselbe davon dazu daß de dem demselben den denen denn dennoch denselben der deren derer dergleichen derselbe derselben des dessen deßgleichen die diese dieselbe dieselben diesem dieser dieses doch durch ehe eigenen ein einander eine einem einen einer eines einige entweder er erst ersten es etwa etwan etwas ex fern ferner ff. fin. frey für gar geben gebracht gebrauchen gebühret gegeben gegen gehalten gehen gehöret gemacht gemeinen geschehen gestrafft gethan gewesen gewisse gleich habe haben halben halber halten hat hernach hiermit hoch hätte ich ihm ihn ihnen ihr ihre ihrem ihren ihrer ihres im in insgemein instit ist ja jeden jeder jedoch jemand jemanden judic jure kan kein keine keinen keiner kommen könne können lange lassen letzten machen mag man massen mehr mit muß möge mögen müssen n. nach nehmen nemlich nicht nichts niemand noch non nun nur nöthig ob oder offt ohne peinlichen pen. pign. princ. q. qui quis re rechten samt schon schuldig sein seine seinem seinen seiner seines selbst setzen sey seyn si sich sie sind so solche solchem solchen solcher solches soll solle sollen sondern sonst sonsten stehen straffen thun tit. ult. um un. und uns unser unsere unsern unter verboten verkauffen verkaufft viel vom von vor vorhanden wann was weder wegen weilen weiter welche welchen welcher welches wem weniger wenn wer werde werden wider wie wieder will wir wird wissen wo wofern wohl wollen worden wäre wären würde zu zugelassen zugleich zum zur zuvor zwar zwischen § §. öffentlich über