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Wortwolke – Wortformen (Types)

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Fürstliche Braunschweigische Hoffordnung : Geben den 25. Martii/ Anno 1601. Wolfenbüttel, 1601.

Diese Wortwolke listet alle Types der Textgrundlage des Werkes auf. Die Tokenisierung erfolgte automatisch mittels DTA-Tokwrap. Dargestellt werden die transliterierten (also bspw. ſ → s) Wortformen. Types unter einer absoluten Frequenz von 3 werden nicht dargestellt.


1601 4. 5. Abend Abends Adel Allmosen Ampts Anno Auff Bier Brodt Burgvogt Cantzley Deßgleichen Die Diener Einspenniger Es Essen Fleisch Frembde Futter Futtermarschalck Futtermarschälcke Futtermarschälcken Futterschreiber Fürstliche Fürstlichen Fütterung Gefengnis Gemach Gemecher Gesinde Habern Herrn Hofes Hoff Hoffgesinde Hoffmarschalck Hoffmarschalcks Hoffschenck Hoffschencken Hoffstuben Hofmarschalck Hofschencken Hunde Im Junckern Jungen Kannen Keller Kirchen Knechte Knechten Köchen Küchen Küchenmeister Küchenmeistern Mahlzeit Mahlzeiten Malzeit Marschalck Marschalcks Mittag Mittage Nacht Ordnung Personen Pferde Räthe Räthen Sahlherrn Schencken Schüsseln So Sommers Sondern Speise Stadthalter Stands Stöpe Tafel Tage Thor Tisch Tische Tischen Trabanten Vnd Vnser Wann Wein Wer Wie Winters Wochen Wolffenbüttel aber abschew alle allein allen alles als alsdann also alt an andere anderer anderm andern anders angerichtet anzahl anzeigen auch auff aufferlegt auffsicht aus ausserhalb bald befindung befohlen bescheidenheit besondere bestellt betretten beuelch bey beyde billig bis biß bleiben bringen da dabey damit dann darauff daraus darin darnach darzu darüber das dasselb dauon daß dem demselben den denselben der deren dergestalt dermassen dero derogleichen derselbe des desselben dessen desto die diese dieselbe dieselben dieser doch durch eim ein einen einer eines eingebunden einmal eins einsehens empfahen er erfordert erhebliche erlaubnus ernst ernstlich ernstlichen ernstlicher erzeigen es essen etwa etwas fall fein ferner fleiß folgenden für geben geblasen gebrauchen gebür gebürlich gebürliche gebürlicher gebürt gegeben gegen gehalten gehaltener gehen gehorsamb gehorsamlich gehörenden gelegenheit gemeinen gemeint gentzlich geschehen gespeiset gewertig gewisse gleich gleicher gleichwol gnaden gnedigen groß gute guten haben halben halber halten heimlich hiemit hinunter hohes im in insonderheit ist jeden jeder jederzeit jedesmal jeglichen jeglicher jemand jemandsen jenige jenigen jhm jhme jhnen jhre jhren kein keine keiner keines lassen lieben mag man mehr mit möge mögen nach neben nechsten nicht noch notturfft oder offt ohn ohne ort reinlich richtig sachen sampt sein seine seinem seinen seiner seines selbs selbst setzen sey sich sichs sie sitzen so sol solche solchen solcher solchs sollen sondern sonst sonsten speisen stat straff straffe thun tragen trewlich vber verbotten verfügen verhalten vermeidung vermelden vermöge verordnen verordnet verschrieben versehung viel vielheit viertel vmb vnd vnnachlessig vnnd vns vnser vnsere vnserm vnsern vnsers vnter voll vom von vor vrsach vrsache wann was wegen weges weise welche welchen wem weniger wer werde werden were wesentlichen wie wieder wiedersetzen wiederumb wir wird wirdet wissen wo wol wollen wölle wöllen würde zeit zu zugleich zuhalten zulassen zum zur zurück zwey öffentlich