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Wortwolke – Lemmata

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 3, Abt. 1. Tübingen, 1880.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 11 11. 12 13 13. 14 15 17 18 1867 1868 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 2 2. 20 20. 22. 23. 24. 27. 3 3. 30 31. 4 4. 5 5. 6 6. 63 7 7. 8 8. 9 9. A. Ablauf Abs Abs. Abteilung Anlage Anordnung Anspruch Anwendung April Armee Armeekorps Art Art. Arzt Ausbildung Ausführung Ausnahme Ausübung B. Baden Bataillon Bayern Bd. Beamte Bedeutung Bedürfnis Befehl Befugnis Beförderung Behörde Bericht Beschränkung Besitzer Bestimmung Betrag Beurlaubtenstandes Beziehung Bezirk Bl. Bund Bundesgebiet Bundesrat Bundesstaat Dauer Dienst Dienstpflicht Dienstverhältnis Dienstzeit Einrichtung Eintritt Einzelstaat Eisenbahn Entlaßung Entscheidung Entschädigung Erfüllung Erklärung Ersatzkommission Ersatzreserve Etat F. Fall Falle Febr. Feststellung Festung Ff. Fg Flotte Folge Formation Frieden Gebiet Gebäude Geltung Gemeinde Genehmigung Ges. Gesetz Gesetzgebung Grund Grundlage Grundsatz Grundstück Heer Helledorf I. Inhalt Jahr Januar Juli Juni Kab. Kaiser Kaiserl. Klasse Kommandantur Kontingent Kontingentsherr Kontrolle Konvention Kosten Kraft Krieg Kriegsl Kriegsleistung Kriegsministerium König Landesherr Landwehr Last Lebensjahr Leistung M. Macht Mai Mannschaft Marine Maßgabe Mil. Militairbeamten Militairlasten Militairpersonen Militairpflichtigen Militärdienst Militärgesetz Mitglied Mobilmachung Monat Motiv März Note Nov. Oberbefehl Offizier Ordre Organisation Ort Pension Person Pferd Pflicht Preuß. Preuße Preußen Prinzip Prüfung R. R.G. Rayon Recht Rechte Rechtssatz Regel Reglement Reich Reichsgesetz Reichstag Reichsverfassung Rekrut Reserve Resp. Rücksicht S. Sachsen Satz Soldatenstand Staat Stelle Strafe Tag Teil Truppe Truppenteil Umfang Unteroffizier V. Verfahren Vergütung Verhältnis Verordn. Verordnung Verpflichtung Vertrag Verwaltung Vgl. Voraussetzung Vorgesetzte Vorschrift W. Weg Wehrpflicht Wehrpflichtige Weise Württemberg Z. Zeit Ziff Ziff. a a. abdrucken aber abs. abt. aktiv alle allein allgemein als also alt am an ander andererseits anerkennen anordnen auch auf aufheben aus ausdrücklich ausnehmen ausschließlich außerdem b bayerisch befinden befugen begründen behufs bei beide bereits beruhen besondere bestehen bestehend bestimmen bestimmt betreffend bewaffnet beziehen bilden bis bl. bleiben bringen bürgerlich c d d. da dadurch dagegen daher dann darüber dauernd dazu daß demgemäß demnach demselben denn deutsch die diejenige dienen dienstlich diese dieselbe durch dürfen ebenso eigen einberufen eine einführen einheitlich eintreten einzeln endlich enthalten entsprechend entweder entziehen er erfolgen erforderlich ergeben erhalten erklären erlassen ernennen erst erteilen erwähnt es etc. ferner feststellen ff finden folgend formell frei freiwillig führen für ganz geben gegen gehören gelten geltend ges. gesamt gesetzlich gewiß gewähren gleich groß h. haben hier hierzu hinsichtlich hoch i ihr ii iii im in indem innerhalb insbesondere jede jedoch juristisch keine kommen können lang lassen lediglich leisten letztere liegen machen man mehr mil. militair- militärisch mit müssen nach nah nehmen neu nicht noch nr. nur nämlich o. ob oben ober oder ohne pens. preußisch rechtlich regeln s. sehen sehr sein seine selbst sich sie so sofern solch sollen sondern soweit sowie sowohl statt stehen stehend stellen tatsächlich teils treffen treten u. um und unmittelbar unten unter unterliegen unterscheiden unterwerfen v. verbinden verfassungsmäßig verpflichten verschieden vgl. vielmehr voll vom von vor vorhanden w.o. wegen weit welche welchen wenn werden wie wieder während z. ziff. zu zugleich zum zur zwar zwei zweit zwischen §. Übung öffentlich über übernehmen übertragen übrig