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Wortwolke – Lemmata

Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 10. 11. 12 13 14 14. 15 15. 16 16. 1791 1815 1836 1842 1844 1852 1854 1859 1861 1865 2 2. 20 21. 24. 25. 3 3. 30. 4 4. 5 5. 6 6. 7 7. 8 8. 83 9 Abgabe Ablauf Akte Anmeldung Anspruch Antrag Anwendung Art Art. Aufhebung August Ausfertigung Ausführung Ausland B. Bedingung Behörde Bekanntmachung Belgien Benutzung Berlin Berufung Beschlagnahme Beschreibung Beschränkung Bestimmung Bezeichnung Bezug C. Cap. Dauer Dekret Dezember Dr. Eigentum Einführungspatent Eingriff Einlegung Einspruch Einwendung England Englische Entdeckung Entscheidung Erfinder Erfindung Erfindungspatent Erteilung Erzeugnis Exemplar F. Fabrikant Fabrikation Fall Falle Februar Folge Form Frage Frankreich Frist Gebiet Gebrauch Gegenstand Geldbuße Gericht Gerichtshof Gesetz Gesetzgebung Gesuch Gesuche Gewerbe Gewerbetreibende Großbritannien Grund Grundsatz Gültigkeit Handel Herr Hilfsmittel Hinterlegung Industrie Inhaber Inhalt Inland Innere Interesse Italien Jahr Januar Juli Kenntnis Klage Klasse Konfiskation Kosten Königreich Land Mai Mangel Marke Maschine Minister Ministerium Mitteilung Mittel Modell Monat Monopol Muster Musterschutz März Nachahmung Nachbildung Name Neuheit Nr. Nutzung Oktober P. Patent Patentamt Patentdauer Patenterteilung Patentgesetz Patentgesetzgebung Patentgesuch Patentgesuche Patentierung Patentinhaber Patentrecht Patentschutz Patentsucher Person Praxis Preußen Preußische Priorität Produkt Prozeß Prüfung Recht Rechte Regel Regierung Registrierung Renouard S. Sache Schutz Schutzfrist Sect. September Staat Statut Strafe Tag Tatbestand Taxe Teil Umfang Urheber Urteil Verbesserung Verfahren Vergl. Verkaufe Verletzung Verlängerung Verordnung Versuch Veröffentlichung Victoria Voraussetzung Vorprüfung Vorrichtung Vorschrift Vorteil Ware Warenbezeichnung Warenmuster Weg Weise Werkzeug Wirkung Zahl Zeichen Zeichnung Zeit Zession Zwecke a a. aber alle allein allgemein als also alt am amtlich an anbringen and ander andere angeführt angemeldet anwenden any art. auch auf aufheben aus ausdrücklich ausführen ausländisch ausschließen ausschließlich außer begründen bei beide beim bekannt berechtigen bereits beschränken besondere bestehen bestehend bestimmen bestimmt betragen bezeichnen binnen bis bleiben bloß bringen d da dadurch dagegen daher dann dans darüber dass dasselbe dazu de demselben des deshalb die diejenige diese dieselbe doch drei dritt du durch dürfen ebenso eigen ein eine einführen einige einreichen einzeln en endlich englisch enthalten entscheiden entweder er erfinden erfolgen ergeben erhalten erheben erklären erlangen erlöschen erst erstrecken erteilen erwerben es et ferner finden folgend for französisch frei fremd früh führen fünf für ganz geben gegen gegenüber gehen gehören geistig gelten geltend gesetzlich gestatten gewerblich gewähren gleich groß haben halten i ihr ii il im in indem indes innerhalb invention jede jedoch jährlich keine kommen königlich können l' la lassen le les letztere liegen machen man materiell mehr mit müssen nach nachsuchen neben nehmen neu nicht noch nur ob oben oder of offen ohne or ou p. par patent patentieren patentiert pour praktisch s. schon sechs sect. sein seine selbst setzen shall sich sie so sofern solch sollen sondern sowie sowohl statt stehen stellen such technisch the to treten u. um un unbefugt und unter unterscheiden ursprünglich v. verbinden vereinigt verlangen verschieden veröffentlichen vielmehr vollständig vom von vor vorläufig weder wegen weil weit welche welchen wenn werden wesentlich wie wirklich wo wollen während z. ziehen zu zuerst zugleich zum zur zwar zwei zweit zwischen §. Österreich Übereinkunft à öffentlich über überhaupt übrig