[Fortsetzung] Also spricht der Berichterstatter. Wie er zu sprechen beginnt, geht die Linke mit Geräusch aus dem Saal. Vogt höhnisch: Meine Herren, wir empfehlen uns (die Rechte lacht und freut sich, daß die Opposition fortgeht, und man nun ruhig das Henkeramt an den zu Amnestirenden vornehmen kann.) Der Berichterstatter wirft den gestrigen Koth noch einmal auf Hecker und seine Genossen, und meint gegen das Ende 279 Gefangene hätte Baden schon entlassen, (nämlich in ihre Heimath an die Behörden abgeliefert.) Auch gehe es den Gefangenen in Bruchsal ganz nach Wunsch, (d. h. nach Herrn Wiedemann's Wunsch).
Roßmäsler trägt noch einmal auf Vertagung an. (Wird heruntergebrüllt)
Schodler (Edler von Stuttgart): Wenn wir jetzt vertagen, nachdem die Linke fort ist, blamiren wir uns vor einer kleinen Minorität. (Bravo!)
Ein Unbekannter von Links (halb heulend): Ein Theil von uns ist hier geblieben; wir wollen mit abstimmen. (Bravo!)
Soiron verliest mit zerknirschter Stimme die Anträge über deren Reihenfolge bei der Abstimmung Wiedemann, Schwerin, Jordan, Uhland, u. A. debattiren. Endlich wird abgestimmt, und zwar namentlich über den Antrag des Ausschusses: „Will die Nationalversammlung über die Amnestiefrage zur motivirten Tagesordnung übergehen?“ Diese Frage wird bejaht, und somit ist die Sache der armen Gefangenen und die Sache menschlicher Barmherzigkeit abgethan. Anwesend waren 416. Nicht mitgestimmt haben 9. Mit „ja“ 317. Mit „nein“ 90 Die Linke hatte, wie gesagt, den Saal verlassen.
Schüler, Wedekind, Schaffrath erklärten nicht zu stimmen in geheimer Versammlung. Mit dem „ja“ haben u. A. gestimmt: Saucken, Schmerling, Stenzel, Stedtmann, Wiedenbrugk, der alte v. Lindenau, Mittermayer, Arndt, Bassermann, Bekerrath(!), Bürgers und Kompes aus Köln, Dahlmann, Gieskra, Jahn (!), Jucho, Laube (ein unbekannter Schriftsteller), Lassaulx etc. Nach der Abstimmung werden einige Spezialerklärungen zu Protokoll gegeben. Hierauf berichtet Hormann einige Urlaube, welche genehmigt werden, und um 3 Uhr schließt Soiron die Sitzung. Morgen, Mittwoch, keine Sitzung. Tagesordnung für Donnerstag: die Hecker'sche Wahlangelegenheit u. s. w.
Als wir die Kirche verließen, passirten wir ein langes Spalier von Bürgerwachen. Das Volk war in die Straßen zurückgedrängt. Der Paulsplatz geräumt. Lichnowsky wurde mit Hohngelächter empfangen, er sagte zu einem neben ihm gehenden Freund: „Das bin ich, das bin ich!“ (Der edle Fürst koquettirt sogar mit der Verachtung des Volks.)
14 Berlin, 8. August. Die Aufregung wächst und erfahrene Leute sagen, es sei gerade so wie vor dem 18. März! Am gestrigen Abend wurden durch Bürgerwehr und Konstabler 62 Personen verhaftet. Es gab Kolbenstöße, gefällte Bajonnett-Attaken, Steinregen etc. Einem ehrsamen Bürger wurde von 5‒6 Bürgerwehrmännern der Kopf mit dem Kuhfuß dermaßen zerschlagen, daß er wahrscheinlich sterben wird. Aus einigen Häusern soll man Steine auf Bürgerwehr und Konstabler geschleudert haben. Einige der ersteren wurden vom Volke entwaffnet. Wir waren Augenzeugen von dem brutalen Benehmen der Bürgerwehr des 30 Bezirks (Mittelstraße); da sollte man die Gensdarmen bitten, diese Helden abzulösen. Vor dem Hippelschen Lokal nahmen sie ohne allen Grund den beliebten Volksredner Müller gefangen, weil er allein da stand und nicht die Geschicklichkeit besaß auseinander zu gehen. Am heutigen Abend erwartet man noch größere Dinge.
Kaiser, Oberst der Schutzmannschaften, entschuldigt sich öffentlich. „Es sei noch nicht möglich gewesen, die Schutzmänner, größtentheils hiesige Bürger und Handwerker, schon zu ganz gewandten und umsichtigen Beamten auszubilden.“ Wir bestreiten dies. Gewandt sind die Kerle schon, sie schleichen sich unter die Massen und überfallen plötzlich rücklings die ihnen Mißliebigen, schleppen sie bis ans Eisengitter unter den Linden, lassen sie dort überkollern und bringen sie so in Sicherheit. Auch umsichtig sind sie: Helfershelfer machen den Demokraten Kreidestriche auf den Rücken, damit sie von ihnen erkannt werden etc. Hr. Kaiser sagt ferner: „Vorläufig sind die Schutzmänner angewiesen, vorzugsweise für Ordnung und Ruhe auf den Straßen zu sorgen und gegen Bettler, Vagabonden und liederliche Dirnen einzuschreiten.“
Spät am gestrigen Nachmittage wurde das Publikum durch einen Maueranschlag von Hrn. Rimpler benachrichtigt, daß heute Morgen 10 Uhr feierliche Parade der Bürgerwehr unter den Linden stattfinden solle zu öffentlicher Anerkennung der Vereinigung Deutschlands. Der Herr Minister-Präsident werde die Parade abhalten. Obwohl die Verstimmung gegen Rimpler durch das Aufschieben der Parade groß war, so mochte doch die letztere Anzeige Viele bewogen haben zu erscheinen. Der Zug war bedeutend. Herr Rimpler brachte der Einheit Deutschlands und dem Reichsverweser ein dreimaliges Hoch, in welches die Minister, Deputirten, Bürgerwehr und Umstehende mit donnerndem Rufe einstimmten. Dem Könige wurde kein Hoch gebracht, doch rumorte die Musik beim Zuge am Schlosse vorüber.
Entschuldigen Sie, daß ich Ihnen von der gestrigen Anwesenheit Sr. Majestät nichts berichtet habe. Dieses Ereigniß war nicht zu meiner Kenntniß gekommen. Wie ich aus hiesigen Zeitungen erfahre, hat Se. Maj. bei der hiesigen Schützengilde (dem alten Institut) eine Parade abgenommen und in dem darauf stattfindenden Königsschießen den Schuß als zweiter Ritter gethan. Wer der erste Ritter war, ist tiefes Geheimniß. ‒ Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen soll verstimmt aus Pommern zurückgekehrt sein. Aus Pommern sogar. Wehe denen, die im April oder Mai sich mißliebig über die Person Sr. Königl. Hoheit geäußert haben.
Herr Held hat ein gutes Werk gethan. Seine neueste Lokomotive enthält die Liste aller Mitglieder des hiesigen Denunciantenklubs. Das Volk notirt sich fleißig die Hausnummern. Unter den Mitgliedern befinden sich auch einige Majore der Bürgerwehr und Hr. Dr. Hermes, früher Redakteur der Kölnischen Zeitung etc.
Wie sehr gesetzlich unsre Zustände sind, will ich Ihnen durch ein Pröbchen zeigen. Vor einigen Tagen hatte der speichelleckerische Hr. Merlmene ein serviles Plakat an die Straßenecken kleben lassen, zu dessen Widerlegung sich ein Fremder, Hr. Bernhard aus Spremberg (Niederlausitz), veranlaßt fand. Er that dies, indem er Hrn. Malmene einen Brief schrieb. Dieser Herr aber trägt den Brief aufs Polizei-Präsidium und Hr. Bernhard erhält heute, ohne angeklagt oder vernommen zu sein, einen Zwangspaß in seine Heimath. Herr Bernhard will Rekurs beim Minister des Innern einlegen.
103 Berlin, 8. Aug. Morgensitzung der Vereinbarer-Versammlung; 81/2 Uhr. Nach Verlesung des Protokolls macht der Präsident Grabow die Anzeige, daß eine Einladung vom Kommando der Bürgerwehr an die Versammlung eingegangen, um an der Vormittags 10 Uhr stattfindenden Parade zur Feier der Vereinigung Deutschlands Theil zu nehmen. Die Herren Minister haben bereits dem Präsidium angezeigt, daß sie um 10 Uhr die Sitzung auf einige Stunden verlassen müßten, um die Parade abzunehmen. Er stellt nun der Versammlung anheim, welchen Beschluß sie fassen wolle.
Abg. Baumstark ist der Ansicht, daß die Einladung eines Theils zu spät eingegangen, andern Theils hat die Versammlung bereits in der bekannten Sitzung vom 4. Juli dem einigen Deutschland ein Lebehoch ausgebracht und ihre Gesinnung damit bekundet. Da aber die Minister jedenfalls die Sitzung auf 1‒2 Stunden verlassen müssen, möge die Versammlung ihre Sitzung einfach während der Dauer der Parade sistiren.
Abg. Stein von der Linken erklärt sich auch der Ansicht des vorigen Redners, aber aus andern Gründen. Nach einigen sanften Klagen, daß die Erwartungen (!) von dem Ministerium durch den Peucker'schen Erlaß getäuscht worden, bemerkt er „mit Bedauern“, daß heute endlich, gerade nicht an dem von der Centralgewalt offiziell anberaumten Tage, eine Parade abgehalten werde. Will gleichzeitig einen Antrag ankündigen, den er in den nächsten Tagen stellen werde, und welcher dahin geht:„Das Staats-Ministerium zu ersuchen, uns den Noten- und Schriftenwechsel zwischen ihm und der deutschen Centralgewalt offiziell mitzutheilen.“
Minister-Präsident Auerswald will, da der gemachte Antrag nicht angekündigt war, die weitere Diskussion durch ein Eingehen auf denselben nicht stören. Der Vorwurf, welcher dem Ministerium gemacht ist, als habe es in der deutschen Angelegenheit zurückhaltend verfahren, als habe es seine Verhandlungen umschleiert, sei jedoch nicht gerechtfertigt. Er berufe sich auf das Zeugniß der Versammlung.
Die Majorität beschließt hierauf die Parade in Corpore beizuwohnen, nach Beendigung derselben, Nachmittags die Sitzung wieder aufzunehmen und außerdem auf morgen früh 10 Uhr ausnahmsweise noch eine Sitzung anzuberaumen.
Der Präsident giebt Mittheilung über den Beschluß der Kommission zur Betheiligung an der Säkularfeier des Kölner Dombaues. Die Kommission schlägt vor eine Deputation aus drei Mitgliedern, bestehend aus den Abgeordneten: Philipps, v. Auerswald und Dr. Elsner zur Vertretung der Versammlung bei der Säkularfeier nach Köln zu senden, welches mit großer Majorität angenommen wird. ‒ Der Präsident wird der Deputation ein Legitimationsschreiben mitgeben. ‒ Vicepräsident v. Unruh macht noch den Vorschlag, daß es jedem Abgeordneten freistehen soll, sich der Deputation zur Dombaufeier anzuschließen, welcher ebenfalls angenommen wird.
Vicepräsident Kosch, als Vorsitzender der Kommission zur Berathung der Habeas-Corpus-Akte, kündigt an, daß wegen den vielen hinzugetretenen Schwierigkeiten, es der Central-Abtheilung trotz aller Anstrengungen nicht gelungen sei, nach dem vor 8 Tagen von der Versammlung gefaßten Beschluß, den Gesetz Entwurf heute vorzulegen. Besonders sind die Schwierigkeiten hervorgehoben worden, die einer Ausführung dieses Gesetzes in den altländischen Provinzen entgegenstehn, in denen eine vollständige Reorganisation der Gerichte vorhergehen müsse. Die Central-Abtheilung hat nun erst eine Kommission von drei ihrer Mitglieder, die Abgeordneten Waldeck, Simons und Wachsmuth ernannt, um einen neuen Gesetz Entwurf vorzulegen. Diese haben ihre Arbeit beendet und der erste Theil, von der Unverletzlichkeit der Person, ist bereits in der Abtheilung berathen und angenommen. In 8 Tagen, wird der Versammlung der vollkommene Gesetz-Entwurf zugehen können.
Esser II., als Vorsitzender der Fachkommission für Gemeinde-Verfassung macht auf Beschwerden, welche eingegangen sind aufmerksam; insbesondere auf eine, von der Stadtgemeinde zu Preußisch-Stargardt und vielen Landgemeinden dieses Kreises, wegen der am 6. April und 25. Juni stattgefundenen Neuwahl eines Landraths dieses Kreises. In Folge dieser Vorstellungen hat die Fach-Kommission beschlossen den Antrag zu stellen, das Ministerium zu ersuchen, die vorgenommene Wahl nicht zu bestätigen, und daß es überhaupt alle erledigten Landrathsstellen bis zur definitiven Erlassung der neuen Gemeindeordnung nur kommissarisch besetzen lasse.
Minister Kühlwetter. Ich sehe mich genöthigt auf zwei Gegenstände, die heute hier berührt worden sind, eine Erklärung abzugeben. Das Ministerium ist unablässig beschäftigt gewesen die Gemeinde-Ordnung auf das Sorgfältigste vorzubereiten und Deputirte aus allen Provinzen sind zu Rathe gezogen worden. Ein Entwurf, der vielfach verbessert worden ist, liegt bereits im Ministerium vor. Der Fall in Preußisch-Stargardt gehört wie Sie aus den Daten ersehen, einer frühern Zeit an, ehe ich ins Ministerium eintrat. Bei meinem Eintritt ins Ministerium habe ich, wie schon früher mitgetheilt ist, die Besetzung aller erledigten Bürgermeister- und Landrathsstellen sistiren lassen, ganz so wie der Antrag der Kommission verlangt, deshalb ist er ganz unnöthig.
Die Versammlung beschließt dennoch dem Antrag der Kommission beizustimmen. ‒ Hierauf geht man in der Abstimmung über das Gesetz, die Aufhebung der Todesstrafe weiter. ‒ Der Abgeordnete Reichensperger hat folgendes Amendement zum §. 1. gestellt: „Die Todesstrafe ist bei allen Verbrechen mit Ausnahme des Hochverraths und des Mordes mit Vorbedacht abgeschafft. ‒ Für Verbrechen, rücksichtlich deren in den Gesetzen für den Fall eines Kriegs- oder Belagerungszustandes Todesstrafe vorgeschrieben ist, verbleibt es bei derselben.“
Zuerst werden in Folge dieses Amendements, die Fragen zertheilt und die erste Frage: „Soll die Todesstrafe für das Verbrechen des Hochverraths aufgehoben werden?“ nach namentlicher Abstimmung mit 315 gegen 28 Stimmen bejaht. ‒ Der Minister-Präsident stimmte für Beibehaltung der Todesstrafe. ‒ Die Vereinbarer begaben sich hierauf sämmtlich gegen 101/2 Uhr zur Parade.
Nachmittags Sitzung.
Nach Beendigung der Parade versammeln sich die Vereinbarer von Neuem und die Sitzung wird gegen 1 Uhr eröffnet. ‒ Die zweite Frage lautet:
„Soll die Todesstrafe für das Verbrechen des Mordes mit Vorbedacht aufgehoben werden?“
Diese Frage wird ebenfalls, wie die erste in der Morgensitzung nach namentlichem Aufruf mit 248 gegen 80 Stimmen bejaht. Der Minister-Präsident und viele Mitglieder der Rechten mit Reichensperger, Baumstark, Riedel, v. Daniels und Professor Niemeyer an der Spitze stimmten für Beibehaltung der Todesstrafe in beiden Fragen. ‒ Nun kommt die Abstimmung über das Amendement des Abgeordneten Ludwig: „Für den Fall eines Krieges oder Belagerungszustandes verbleibt es jedoch bei der in den Gesetzen angedrohten Todesstrafe“ welches nach namentlicher Abstimmung mit 173 gegen 166 Stimmen verworfen wird.
Hierauf wird über den letzten Theil des Reichensperger'schen Amendements, welches mit dem zweiten Theil des §. 1. des Gesetz-Entwurfs gleichlautend ist abgestimmt:
„Für Verbrechen, rücksichtlich deren in den Gesetzen für den Fall eines Kriegs- oder Belagerungszustandes Todesstrafe vorgeschrieben ist, verbleibt es bei denselben.“
Dieser Theil wird mit 166 gegen 160 Stimmen angenommen; demnach ist die Todesstrafe in Kriegszeiten beibehalten. ‒ Alsdann kommt der Zusatz des Abg. Weichsel zu obigem Theil zur Abstimmung und wird mit großer Majorität angenommen; er lautet: „sie (die Todesstrafe) fällt aber weg, sobald als sie noch nicht vor Beendigung des Kriegs- oder Belagerungszustandes vollstreckt ist.“
Endlich wird auch der dritte Theil des §. 1. mit großer Majorität angenommen, welcher lautet: „Unter welchen Umständen, mit welchen Formen und Wirkungen ein Belagerungszustand ausgesprochen werden darf, bleibt einem besondern Gesetze vorbehalten.“
Alsdann kommt der §. 2. zur Berathung, welcher lautet:
„An die Stelle der Todesstrafe tritt im Bezirke des Rheinisches Appellations-Gerichtshofes die lebenswierige Zwangsarbeitsstrafe, in den übrigen Landestheilen lebenswierige Zuchthaus- oder Festungsstrafe.“
Der Abg. Kühnemann hat dafür folgende Fassung vorge-
schlagen:
„An die Stelle der Todesstrafe tritt zehnjährige bis lebenswierige Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Festungsstrafe.“
Der Justiz-Minister erklärt sich gegen dies Amendement, da es dadurch vorkommen würde, daß ein zum Tode verurtheilter nur zu zehnjähriger Strafe verurtheilt wird, während ein anderer Verbrecher, der nach bisherigen Gesetzen nur zu lebenswieriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden, härter behandelt würde. Es wird aber gegenwärtig die Umarbeitung des Strafgesetzbuchs vorbereitet und dabei alles berücksichtigt werden, bei Festsetzung der Strafen über die verschiedenen Verbrechen, damit sie im Verhältniß zu einander stehen.
Abg. Jung erklärt sich für das Amendement, da die Rheinprovinz durch den Gesetz-Entwurf benachtheiligt ist, indem nach demselben dort nur auf Zwangsarbeit erkannt werden muß, während dem Richter in den andern Provinzen die Wahl zwischen Zuchthaus- und Festungsstrafe gelassen wird, welches bei politischen Vergehen, als Hochverrath etc. besonders zu berücksichtigen ist.
Nachdem noch mehrere Redner wie v. Daniels und Tamnau gegen das Amendement gesprochen haben, wird es verworfen und der §. 2. in seiner ursprünglichen Fassung angenommen.
§. 3. lautet: „Die Verwandlung schon erkannter Todesstrafen erfolgt durch die zuständigen Gerichte“ und wird ohne Debatte angenommen.
Ueber das ganze Gesetz wird in der Freitagssitzung abgestimmt werden.
Der Abg. Köhler hat schon vor 8 Tagen den Antrag gestellt, „die Versammlung wolle beschließen: die Satzung: das Leben des Menschen ist unverletzlich: die Todesstrafe ist abgeschafft“, werde in die Verfassungs-Urkunde aufgenommen.“
Es hatten sich aber schon zu viel Mitglieder entfernt, um einen so wichtigen Theil der Verfassungs-Urkunde zu berathen; wie sich der Abg. v. Auerswald ausdrückte, deshalb wurde auch der Antrag verworfen, nicht des Prinzips halber, da man doch für Aufhebung der Todesstrafe gestimmt hat.
Die Kommission für Berg- und Hüttenwesen hat so eben ihren Bericht, die Anträge der Abgeordneten Harkort, Hambloch, Schadt, Krackrügge und Müller (aus Brieg), betreffend: über die Regulirung und Gleichstellung der Bergwerks-Abgaben, den Mitgliedern der Vereinbarungs-Versammlung überreichen lassen. Nachdem die Kommission alle ihre Gründe auseinandergesetzt und alle Einwendungen widerlegt hat, schlägt sie im Einverständniß mit den Antragstellern, folgenden Gesetzentwurf vor:
§ 1. Vom 1. September 1848 ab sollen die dem Staat gebührenden Bergwerksabgaben im ganzen Königreich nach gleichem Maßstab erhoben werden.
§ 2. Sie zerfallen:a) in eine fixe Steuer von 2 Thlr. 20 Sgr. (10 Francs) von 381 Morgen (1 Quadrat Kilometer);
b) in eine proportionelle Steuer, welche 5 pCt. des Reinertrags nicht übersteigen darf;
c) in einen Beschlag von 10 pCt. der fixen Steuer als Fond für Steuernachlässe zu Gunsten solcher Bergwerks-Eigenthümer, welche Verluste oder Unglücksfälle erlitten haben.
Alle übrigen bisher an den Staat entrichteten Bergwerksabgaben sind mit dem 1. September 1848 aufgehoben.
§ 3. Bis zum Erlaß eines neuen Berggesetzes kommen für die Ermittelung und die Erhebung die für das linke Rheinufer geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Dekret vom 6. Mai 1811; K. O. vom 30. August 1820) zur Anwendung.
§ 4. Die Entrichtung der den Standesherren oder anderen Privaten gebührenden Zehnten übernimmt der Staat. Den Betrag der auf diese Art entrichteten Zehnten zieht er verhältnißmäßig von sämmtlichen gleichartigen Gruben der Landestheile rechts des Rheines wieder ein.
§ 5. Das gegenwärtige Gesetz bezieht sich nicht auf solche Abgaben, welche sonst noch an Korporationen, Institute und Privaten (Kirche, Schule, Knappschaftskasse etc.) zu entrichten sind.
Die dem Berichte angehängte, vergleichende Zusammenstellung der im Jahre 1847 im ganzen preußischen Staate aufgekommenen Bergwerkssteuern an Zehnt etc. ergibt folgendes Resultat:Geldwerth der gewonnenen Produkte Thlr. 7,642,788 11 Sg. 9 Pf.
Ausbeute aller Bergwerke Thlr. 1,575,983 8 Sg. 4 Pf.
Zubuße mehrerer Bergwerke Thlr. 813,747 5 Sg. 5 Pf.
An Gefällen und Sporteln sind zu der landesherrl. Kasse geflossen Thlr. 688,090 18 Sg. 5 Pf.
Eine Steuer zu 5 pCt. von der reinen Ausbeute würde betragen haben Thlr. 38,111 24 Sg. - Pf.
Der Abgeordnete Pohle hat eine schleunige Interpellation an das Kriegsministerium gerichtet: 1) ob das Kriegsministerium nicht geneigt sei, die, in der an des Königs Majestät gerichteten und durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Juni c. genehmigte Proposition des Staatsministerii vom 31. Mai c., betreffend die Festsetzung eines Maximums des pensionsberechtigenden Einkommens der Civilbeamten etc., enthaltene Zusage:daß das Kriegsministerium einen gleichen Vorschlag hinsichtlich der Pensionen für das stehende Heer unverweilt vorlegen werde,
nunmehr sofort in Erfüllung gehen zu lassen?
2) Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Juni c. sind die Reisekosten-Vergütungen für Civilbeamte etc. auf billige Pauschquanta reducirt worden. Diese Kabinets-Ordre gründet sich auf einen Vorschlag des Staatsministeriums vom 29. Mai c., welcher eine anderweitige Vorlage in nahe Aussicht stellt, wodurch die Vergütung der Reisekosten der zum stehenden Heere gehörenden Personen nach denselben Maßgaben regulirt werden soll. ‒ Ich erlaube mir zu fragen:
Wann diese Ersparnißmaßregel in Bezug auf das stehende Heer nunmehr zu erwarten steht?
Die Abgeordneten Teichmann und Hepche beantragen folgende höchst schleunige Interpellation an das königl. Staats-Ministerium, betreffend die in Schweidnitz (Provinz Schlesien) am 31. v. M. Statt gefundenen blutigen Ereignisse.
1) Sind Einem hohen Staatsministerium die blutigen Ereignisse bekannt, welche am 31. v. und 1. d. M. zu Schweidnitz Statt gefunden haben, und durch den dortigen Kommandanten veranlaßt sind?
2) Was ist event. wegen Untersuchung dieser unglücklichen Vorfälle geschehen?
3) Welche Maßregeln gedenkt Ein hohes Staatsministerium zu ergreifen, um das Land vor dem Wiedervorkommen solcher Ereignisse zu sichern?
Diese Interpellation nebst der des Abgeordneten Elsner, welcher die Zurückziehung des Militärs aus Hirschberg will, ferner die wegen der Konstabler von Rodbertus und v. Berg und eine so eben angekündigte des Abgeordneten Klingenberg über die Zerwürfnisse im Löbauer Kreise, haben die Priorität auf der zu morgen angesetzten Sitzung.