Amtliche Nachrichten.
Seine Majestät der König haben beschlossen,
die katholische Pfarrei Altenbuch, Landgerichts
Klingenberg, dem Priester Daniel Poetsch,
ferner die katholische Pfarrei Burgwallbach,
Landgerichts Bischofsheim, dem Priester Franz
Joseph Schmidt, Lokalkaplan zu Mainaschaff,
Landgerichts Aschaffenburg, zu übertragen.
Se. Maj. der König haben Sich unterm 23.
März allergnädigst bewogen gefunden, auf die in
Marktbibart erledigte Advokatenstelle den Advoka-
ten August Haupt von Bischofsheim, seiner aller-
unterthänigsten Bitte entsprechend, zu versetzen,
und die hiedurch in Erledigung kommende Advo-
katenstelle in Bischofsheim dem geprüften Rechts-
praktikanten und Advokatenkonzipienten Joseph
Fleischmann von Kitzingen, zur Zeit in Mün-
chen, zu verleihen.
Se. Königl. Maj. haben Sich allergnädigst
bewogen gefunden, die kathl. Pfarrei Geroldshofen,
Ldgs. gleichen Namens, vom Hrn. Bischofe von Würz-
burg dem Priester Lorenz Räder, Pfarrer und
Distriktsschulinspektor zu Obervolkach, Ldgs.
Volkach, zu verleihen.
München, 23. März. Se. Maj. der König
hat laut Entschließung des königl. Staatsministe-
riums des Jnnern vom 18. d. M. in Erwägung,
daß die Polizeistellen und Behörden nach den
Bestimmungen des Gesetzes von 26. Februar
l. J., „die Versammlungen und Vereine betref-
fend “, die politischen Vereine zu überwachen und
gegebenen Falles gegen dieselben einzuschreiten
haben, die Theilnahme der Polizeibeam-
ten an politischen Vereinen aber mit diesen
Amtspflichten nicht vereinbar erscheint, in Gemäßheit
des Art. 28 des angeführten Gesetzes anzuordnen
geruht, was folgt: 1 ) Den Staatsbeamten, welche
bei den königl. Polizeistellen und Behörden ver-
wendet sind und welchen gemäß der Bestimmungen
des Gesetzes vom 26. Februar l. J. die Beauf-
sichtigung der politischen Vereine und vorkommen-
den Falls die Einschreitung gegen dieselben über-
tragen ist wird während ihrer Dienstaktivität die
Theilnahme an politischen Vereinen innerhalb
ihres Amtsbezirkes untersagt; 2 ) der Vollzug die-
ser Anordnung ist auf dem durch die IX. Ver-
fassungs=Beilage und die bestehenden Dienstes-
vorschriften vorgezeichneten Wege zu bewirken.
München, 23. März. Auf das von dem
Staatsrathe im ordentlichen Dienste Dr. K. F. v.
Roth wiederholt gestellte Ansuchen hat Se. Maj.
der König demselben „unter Anerkennung seiner
während einer langen Reihe von Jahren ausge-
zeichneten, verdienstvollen Geschäftsführung“ die
wohlverdiente ehrenvolle Ruhe ertheilt, denselben
wieder unter die Staatsräthe im außerordentlichen
Dienste einreihen lassen und sich vorbehalten, auch
fernerhin seiner vielseitigen Kenntnisse und Erfah-
rungen bei vorkommenden Gelegenheiten sich zu
bedienen. Die bei dem Wechsel= und Merkantil-
gericht I. Jnstanz zu Regensburg erledigte II.
Rathsstelle ist dem Kreis= und Stadtgerichtsrathe
K. H. Rumpler daselbst übertragen und dem
Dr. v. Barth zu Calw in Anerkennung seiner
Verdienste um Bereicherung der königl. Hof= und
Staatsbibliothek das Ritterkreuz des Michaels-
ordens verliehen worden.
Landtagsverhandlungen.
München, 21. März. Der gestern als Art. 8
des Einquartirungs=Gesetzes aufgenommene Antrag
des II. Präsidenten Weis lautet wörtlich: „Der
Kommandirende einer einzuquartirenden Truppen-
Abtheilung hat möglichst bald durch den Quar-
tiermacher, jedenfalls unmittelbar nach seinem Ein-
marsche und vor Empfangnahme der Quartierbil-
lette dem Gemeindevorstand ein von ihm unter-
schriebenes Verzeichniß über den Bestand der Trup-
pen=Abtheilung an Personen und Pferden mit
Ausscheidung der nach gegenwärtigem Gesetze zu
berücksichtigenden Categorieen zu übergeben. Dabei
ist zugleich anzugeben, ob die Einquartierung auf
unbestimmte oder bestimmte Zeit, und im letzteren
Falle auf wie lange, begehrt wird. Ebenso sind
alle Requisitionen an Vorspann, Boten, Taglöh-
nern, Lebensmitteln, Fourage u. dgl. rechtzeitig
schriftlich und unter genauer Angabe dessen, was
verlangt wird, zu stellen.“
München, 22. März. ( LXXXIX. Si-
tzung der Abgeordnetenkammer. ) Fortsetzung
der Discussion über den Gesetzes=Entwurf, die Ein-
quartirungs- und Vorspannlasten in Friedenszeiten
betreffend. Dem Art. 9, welcher zunächst zur Be-
rathung kommt, hat der Ausschuß folgende Fassung
gegeben: „Die Verpflichtung zur Aufbringung der
Kosten auf Kasernirung unständiger Garnisonen
durch die Gemeinde, so wie der aus Truppen-
märschen und Kantonirungen entstehenden Kosten,
liegt ob: 1 ) allen steuerpflichtigen Einwohnern der
Gemeinde; 2 ) jenen, welche in der Gemeinde steuer-
bare Realitäten besitzen oder steuerbare Gewerbe
ausüben, ohne selbst darin zu wohnen; 3 ) den
Stiftungen und Korporationen, so wie dem Staats-
Aerar für ihre steuerbaren Besitzungen in der Ge-
meinde. Zur Uebernahme der Natural - Einquar-
tirung sind gegen die in den Art. 2, 3 und 4
festgesetzte Vergütung alle steuerpflichtigen Einwoh-
ner der Gemeinde und alle Diejenigen verpflich-
tet, welche Wohngebäude im Gemeindebezirk be-
sitzen und anderswo ihren ständigen Wohnsitz
haben.“ Diese Fassung wird unter Ablehnung
mehrerer eingebrachter Amendements zum Be-
schlusse erhoben. Förg beantragt, hier einen
neuen Artikel einzuschalten, welcher lautet: „Den
Maßstab für die Vertheilung der Quartierslasten
an die einzelnen Gemeinden eines oder mehrerer
eine Marschstation bildender Polizeibezirke bilden
die directen Steuern, womit diese Gemeinden be-
legt sind. Welche Gemeinden je nach ihrer ört-
lichen Lage zur Etappenstraße mit Naturalquartier
belegt werden können, bestimmt die Regierung im
Verordnungswege. Bezüglich derjenigen Gemein-
den aber, welchen Natural = Einquartirung ihrer
Lage gemäß nicht zugetheilt werden kann, bleibt
die Ausgleichung dem freien Uebereinkommen des
ganzen Bezirks überlassen.“ Bei der Discussion
sprechen sich die Herren Hirschberger, Fürst
Wallerstein und der Referent, so wie der
Regierungs = Commissar Epplen dagegen aus,
worauf der Antrag verworfen wird. Zu Art. 10:
„Den Maßstab für die Vertheilung dieser Quar-
tierlasten ( Art. 8 und 9 ) bilden die sämmtlichen
directen Steuern, womit jeder Beitragspflichtige
im Bezirke der betreffenden Gemeinde angelegt ist,“
liegt folgender Zusatz des Ausschusses vor: „Es
bleibt jedoch jeder Gemeinde unbenommen, einen
andern Maßstab als den Steuerfuß zu wählen.“
Arnheim modificirt denselben dahin: „Es bleibt
jedoch den Gemeinden unbenommen, einen andern
Maßstab zu wählen.“ Der II. Präs. Weis hat
zu den Art. 10--14 incl. Abänderungsvorschläge
eingebracht. Nachdem der zweite Präsident seine
umfassenden Anträge entwickelt hat, eröffnet der
erste Präsident die Discussion über dieselben, so
wie über die noch übrigen Art. des Entwurfs. Zu
Art. 14 beantragt Arnheim: der erhobenen Be-
rufung steht ein Suspensiv=Effect nicht zu. Rein-
hardt erhält das Wort zu einer Vorfrage; da
nämlich die Anträge so wichtig und umfangreich sind,
so wäre es angenehm, dieselben autographirt in
Händen zu haben, um sie genau prüfen zu kön-
nen; er stellt daher den Antrag, die Sitzung auf
morgen zu vertagen. Kolb: Die Anträge des
Hrn. Weis lassen sich auf einige Punkte zusam-
menfassen; wir werden sie auffassen können, wenn
sie der Hr. Präsident noch einmal verliest. Wal-
lerstein beantragt, dieselben zu dictiren. Mini-
sterpr. v. d. Pfordten: Die Berathung des vor-
liegenden Entwurfs hat in mehreren Punkten einen
solchen Charakter angenommen und es sind schon
solche Beschlüsse gefaßt worden, daß die Kraft der
Regierung -- über ihre militärische Macht frei
verfügen zu können -- dadurch gelähmt wird. Es
sind solche Abänderungen getroffen worden, daß in
uns Bedenken entstehen über die Ausführbarkeit
des Gesetzes. So ist namentlich der Art. 8 der
Art geändert worden, daß der Regierung hierdurch
das Einquartiren nahezu unmöglich wird. Dar-
nach soll es den Gemeinden frei stehen, zu kaser-
niren und dafür vollen Ersatz zu verlangen. Auch
gegen die Anträge des zweiten Hrn. Präsidenten
muß ich mich aussprechen; sie beruhen auf einer
Unzufriedenheit mit dem bisherigen Steuersystem,
und führen für den gegenwärtigen Fall ein ganz
neues Steuersystem ein. Auch gegen die Modifi-
cationen von Arnheim und vom Ausschusse muß
ich mich aussprechen und wiederholen, daß die
Krone sich schwerlich zur Sanction dieses Gesetzes-
Entwurfs würde herbeilassen können. Der zweite
Präsident hat nicht Modificationen eingebracht, son-
dern ein ganz neues Gesetz; deßhalb würde ich
Jhnen die Vertagung bis nach Ostern vorschla-
gen. Hierauf wird die Vorfrage des Hrn. Rein-
hardt zur Abstimmung gebracht, der Antrag auf
Vertagung jedoch verworfen. ( Die Mehrzahl der
Linken stimmt gegen die Vertagung. ) Fürst Wal-
lerstein: Mit Schmerz habe ich so eben die
Aeusserung des Hrn. Ministerpräsidenten vernom-
men, mit welcher gleich jetzt schon die Nichtsanc-
tionirung des Gesetzes in Aussicht gestellt wird.
Der Entwurf liegt zur Zeit erst bei einem Fak-
tor der Gesetzgebung, und wahrhaftig: die Erfah-
rung hat gelehrt, daß die Palliation des Zwei-
kammersystems dem Ministerium allerdings zu
Statten gekommen, und Gesetzes = Entwürfe mit
mißliebigen Bestimmungen aus der andern Kam-
mer gehörig purificirt zurückgekommen sind. Das
Ministerium hatte also noch keinen Anlaß, sich in
dieser Hinsicht zu beklagen. Jch will aber auch
nicht untersuchen, ob nicht die Frage konstitutionell
sei, welches Gewicht bei der Krone die überein-
stimmenden Beschlüsse der andern Gewalten haben
sollen. Was der Hr. Ministerpräsident dem ge-
stern beschlossenen Art. 8 vorgeworfen, ist nicht
richtig; wir haben dort die sehr wohlthätige und
sogar für die Armee sehr passende Bestimmung
getroffen, daß die Gemeinden Lokale hergeben,
was viel besser ist, als das Einquartiren. Der
Herr Ministerpräsident hat den Anträgen des zwei-
ten Präsidenten vorgeworfen, daß sie einen neuen
Steuerfuß einführen. Das hier Vorgeschlagene ist
nichts Neues. Es liegt dies schon in dem Um-
lagengesetz von 1819, dessen Art. 6 den Gemein-
den das Recht einräumt, einen andern Steuerfuß
für ihre Umlagen zu Grunde zu legen. Ministerpr.
v. d. Pfordten: Der Schmerz, den der Herr
Redner ausgesprochen, wird wahrscheinlich von der
Majorität des Hauses nicht getheilt. Die Re-
gierung hat nichts gethan, als offen und ehrlich
ihre Absicht ausgesprochen. Das Gegentheil da-
von ist das Gift, das alle Systeme ruinirt. Wenn
ich auf den gestrigen Art. 8 recurrirte, so geschah
es, um zu zeigen, daß die Jntention jener Fas-
sung -- gewiß unabsichtlich -- eine schädliche ist.
Wenn der Art. 6 des Gesetzes von 1819 ange-
führt wurde, so bemerke ich nur, daß dort die
Bestimmung getroffen ist, daß Beschlüsse der Ge-
meinden, welche von dem Steuerfuß abweichen, die
Genehmigung durch die Polizeibehörde bedürfen.
Kolb spricht mit Entschiedenheit für die sämmtlichen
Weis'schen Anträge; wenn der Hr. Minister an-
geführt hat, dieselben entsprächen einem gewissen
Mißbehagen an der bisherigen Besteuerung, so ist
dieses richtig; aber -- das bisherige Steuersystem
ist nicht gut, warum soll man nicht gerade bei
einer so praktischen Frage ein besseres System
anbahnen? Westermaier ebenfalls für Weis,
nur hegt er Befürchtungen bezüglich der Zusam-
mensetzung der Einquartirungs=Jury. Jäger
bringt zu der von dem zweiten Präsidenten mo-
dificirten Fassung des Art. 13 eine Modification,
wonach wenigstens ein Fünftheil der Commissions-
Mitglieder aus Leuten bestehen muß, die weder
Grundbesitz haben, noch ein Gewerbe ausüben.
Der erste Präsident: Meine Herren! ich glaube,
wir sind an dem Punkt angelangt, für welchen
der §. 50 der Geschäfts=Ordnung vorgesehen hat,
nämlich an der Verweisung an den Ausschuß, die
ich Jhnen hiermit vorschlage. Weis für die
Verweisung. Die Gründe, die er gegen seine
Anträge von Seite des Hrn. Ministers gehört,
beirren ihn nicht. Gerade so offen erkläre er,
daß er für das Princip der Regierung, wie es
in dem Gesetz liege und das für das Land eine
Calamität sei, nicht stimmen könne. Wagner
von Bayreuth sieht sich zu der Erklärung veran-
laßt, daß er von dem dortigen Magistrat den
Auftrag erhalten, die möglichst schnelle Erledigung
des Gesetzes zu betreiben. Es wird dann ab-
gestimmt und die Verweisung an den Ausschuß
gegen 3 Stimmen ( Boye, Kolb und Morgen-
stern ) beschlossen. Der Ausschuß wird sich heute
Nachmittag versammeln; ob schon morgen Sitzung
sein kann, steht dahin. Die Versammlung trennt
sich in großer Aufregung um12 1 / 2 Uhr.
München, 23. März. Die in der gestrigen
Sitzung durch den II. Präsidenten eingebrachten
Modifikationen zum Gesetzentwurf: „ Ein-
quartierungs- und Vorspannslasten in
Friedenszeiten betr.“ lauten: Statt des Art.
10 sollen folgende Artikel gesetzt werden. Art.
11. Den Maßstab für die Vertheilung zur Auf-
bringung der im 1. Absatze des vorhergehenden
Artikels bezeichneten Kosten bilden die sämmtlichen
direkten Steuern, womit jeder Beitragspflichtige
im Bezirke der betreffenden Gemeinde angelegt ist.
Jn Beziehung auf die Form der Vertheilung, die
dagegen zulassigen Rechtsmittel und die Beitrei-
bung der Beträge finden die für Gemeindeumla-
gen geltenden Vorschriften Anwendung. Art. 12.
Den Maßstab für die Vertheilung der Natural-
Einquartierung bildet das wirkliche Vermögen und
das Einkommen der Quartierpflichtigen mit geeig-
neter mindernder Rücksicht auf die Zahl der Fa-
milienglieder. Bei dem Eigenthümer von Wohn-
gebäuden, der in der Gemeinde seinen ständigen
Wohnsitz nicht hat, ist nur der Werth dieser Wohn-
gebäude in Anschlag zu bringen. Statt Art. 11:
Art. 13. Diese Vertheilung geschieht durch eine
Einquartierungs=Kommission. Dieselbe besteht in
Städten und Märkten aus 5--15, in Landge-
meinden aus 5 beitragspflichtigen, im Gemeinde-
bezirke wohnenden Mitgliedern, welche in Städten
und Märkten mit magistratischer Verfassung von
den Gemeindebevollmächtigten, in den Landgemein-
den diesseits des Rheins von der Gemeinde selbst,
in der Pfalz von den Gemeinderäthen jedesmal
auf 1 Jahr gewählt werden. Die Gemeindebe-
vollmächtigten und Gemeinderäthe dürfen zu die-
ser Kommission höchstens ein Drittel derselben aus
ihrer Mitte wählen. Die Kommission wählt aus
ihrer Mitte einen Vorstand und einen Schriftfüh-
rer, zur giltigen Beschlußfassung ist die Anwesen-
heit von zwei Drittel der Mitglieder nothwendig.
Art. 14. Wie Art. 12 des Regierungsentwurfs
mit entsprechender Abänderung des Citats. Statt
Art. 13 des Entwurfs: Art. 15. Reklamationen
kann derjenige erheben, welcher behauptet, in der
Gemeinde gar nicht einquartierungspflichtig zu sein,
sowie Derjenige, welcher um mehr als eine Klasse
zu hoch angesetzt zu sein behauptet. Statt Art.
14. Art. 16. Ueber Reklamationen der ersten
Art entscheiden die Distriktspolizeibehörden in er-
ster, die Kreisregierungen in letzter Jnstanz. Der
Rekurs an die Kreisregierung muß binnen 14 Ta-
gen erhoben werden und hat keinen Suspensiv-
effekt. Ueber Reklamationen der letztern Art ent-
scheidet die Einquartierungskommission selbst in
letzter Jnstanz. Dieselbe ist in diesem Falle in
der Art zu verstärken, daß in derselben Weise,
wie die Kommission gewählt wird, eine weitere
gleiche Zahl von Mitgliedern gewählt, dadurch
also die Kommission auf das Doppelte gebracht
wird. Der Reklamant ist berechtigt, in der Sitz-
ung der Kommission, von welcher er deßhalb in
Kenntniß zu setzen ist, persönlich oder durch Be-
vollmächtigte zu erscheinen und die Gründe seiner
Reklamation mündlich zu entwickeln. Neuer Art.
17. Kein Gemeindeangehöriger darf die auf ihn
gefallene Wahl ablehnen, ausgenommen in den
Fällen, welche überhaupt von Uebernahme eines
Gemeindeamtes befreien. Wer jedoch im letzten
Jahre Mitglied der Kommission war, kann die
neuerdings auf ihn gefallene Wahl für ein Jahr
ablehnen. -- Die Modifikation des Dr. Jäger
lautet: Vor dem letzten Absatze des Art. 13 in
dem Antrage des Herrn Weis folgenden Zusatz
einzuschalten: „wo möglich muß mindestens ein
Fünftheil dieser Kommission aus Solchen bestehen,
die weder Grundbesitz haben, noch ein Gewerbe
ausüben.“ Endlich die Modifikation des Dr. Arn-
heim: Neuer Art. zwischen Art. 14 und 15.
„Transitorische Bestimmung. Jnsolange nicht durch
eine Revision des Kriegslastenperäquationsgesetzes
vom 22. Juli 1819 eine neue Regelung der Aus-
gleichung der Kriegslasten für Kriegszeiten einge-
treten sein wird, follen rücksichtlich der Ausglei-
chung der Kriegslasten in Distrikten und Gemein-
den in Kriegszeiten Diejenigen, welche im Art. 9
des gegenwärtigen Gesetzes als beitragspflichtig
erklärt sind, in gleicher Weise, jedoch vorbehalt-
lich der den Umständen angemessenen Vergütung
zur Konkurrenz gezogen werden. Ferner sollen
auch die im Art. 10 des gegenwärtigen Gesetzes
in Ansehung des Vertheilungsmaßstabes getroffenen
Bestimmungen in Anwendung kommen.“ -- Der
vereinigte II. und III. Ausschuß hat über diese
Modifikationen folgende Beschlüsse gefaßt. Zu-
nächst schlug Hr. Thinnes vor, vor Allem sich
über das im Art. 10 des Entwurfs und Art. 12
der Weis'schen Modifikation enthaltene Prinzip
schlüssig zu machen: ob nämlich als Maßstab für
die Vertheilung der Naturaleinquartierung die
sämmtlichen direkten Steuern, womit jeder Bei-
tragspflichtige im Bezirk der betreffenden Gemeinde
angeleget ist, oder das wirkliche Vermögen und
das Einkommen der Quartierpflichtigen mit geeig-
neter mindernder Rücksicht auf die Zahl der Fa-
milienglieder angenommen werden solle. Mit 11
gegen 4 Stimmen entchied sich der vereinigte Aus-
schuß für das im Gesetzentwurf Art. 10 enthal-
tene Prinzip und gegen das Weis'sche. Sodann
wurde zu den einzelnen Anträgen übergegangen
Die von dem Abg. Dr. Arnheim zu Art. 10
beantragte Abänderung des vom Ausschuß vorge-
schlagenen Zusatzes wurde einstimmig ( von den 4
Stimmen, die für die Weis'sche Modifikation ge-
stimmt hatten, in Verehrung des vorhin gefaßten
Ausschußbeschlusses ) nebst folgendem von Herrn
Forndran vorgeschlagenen Zusatz angenommen:
„Jn letzterem Falle steht jedem Quartierpflich-
tigen das Recht der Berufung binnen 30 Tagen
nach Veröffentlichung des Beschlusses an die der
Gemeinde vorgesetzte Behörde oder Stelle zu, wel-
cher das Recht der Aufhebung des Gemeindebe-
schlusses zukömmt.“ Der von Weis zu Art. 10
vorgeschlagene weitere Art. 11 wird mit allen ge-
gen 1 Stimme abgelehnt und bei dem vom Aus-
schuß vorgeschlagenen Art. 10 beharrt. Zu Art.
11 werden die Modifikation des II. Präsidenten
Weis ( Art. 13 ) und der Zusatzantrag des Dr.
Jäger mit allen gegen 3 Stimmen, die von
Forndran beantragte Streichung des Abs. 3 des
Gesetzentwurfs mit allen gegen 1 Stimme abge-
abgelehnt. Der von Weis zu Art. 13 vorge-
schlagene Zusatz ( Art. 15 ) wird einstimmig an-
genommen. Zu Art. 14 einstimmig die Modi-
fikation von Weis ( Art. 16 ) abgelehnt, dagegen
der Zusatz von Arnheim: „der erhobenen Be-
rufung kommt ein Suspensiv=Effekt nicht zu“ an-
genommen. Der nach Art. 14 von Weis be-
antragte neue Artikel ( 17 seiner Modifikation )
wird einstimmig als Zusatz zu Art. 11 angenom-
men, in Abs. 2 jedoch also gefaßt: „Wer jedoch
in der letzten Wahlperiode Mitglied der Kom-
mission war, kann die neuerdings auf ihn gefallene
Wahl für eine Wahlperiode ablehnen.“ Zwischen
Art. 14 und 15 hat Arnheim eine transitorische
Bestimmung vorgeschlagen. Forndran beantragt
statt derselben folgende Fassung: „Für Kriegszei-
ten wird die Einquartierung nach Maßgabe der
Artikel 9 und 10 des Gesetzes vorgenommen; die
Vergütung richtet sich nach dem Kriegslastenperä-
quationsgesetze.“ Diesem Vorschlag wird mit al-
len gegen 2 Stimmen beigetreten.
Deutschland.
München, 25. März. Unser neuer kgl,
sächsischer Gesandter, Herr Baron von Bose.
ist hier eingetroffen. Die Uebergabe seiner Cre-
ditive ist bereits erfolgt.
München, 25. März, Abends 5 Uhr.
Eine so eben aus Wien hier eingetroffene telegra-
phische Depesche meldet, daß Nachrichten aus Pi-
räeus die noch immer fortdauernde Ungewißheit
melden. Eilf Schiffe sind freigegeben.
Am 24. d. eilte ein englischer Gesandter als Ku-
rier durch Triest nach Athen.
München, 26. März. Aus sicherer Quelle
kann ich Jhnen die Nachricht mittheilen, daß an
die Stelle des Staatsraths v. Roth, welcher in
Ruhestand versetzt wurde, Herr v. Beisler
berufen wurde; die Stelle eines Präsidenten des
Oberrechnungshofes dahier wurde dem Regierungs-
präsidenten der Pfalz, Hrn. v. Zenetti übertra-
gen; an die Stelle des Hrn. v. Zenetti wurde
Hr. Regierungsdirektor v. Hohe in Würzburg
zum Regierungsprasidenten der Pfalz ernannt.
Aschaffenburg, 21. März. Der Stadt Aschaf-
fenburg und Umgegend stehen folgende Einquar-
tierungen in Aussicht: Am 25. das 14. k. k. Jä-
gerbataillon mit einem Artillerietransport, am 26
das Landwehrbataillon des k. k. Jnfanterieregimets
Palombini, ersteres aus Böhmen, letzteres von
Mainz über Hanau kommend. Jeder dieser Trans-
porte ist 8 bis 900 Mann stark. Diese Truppen
werden hier keinen Rasttag halten. -- Ferner wer-
den im Laufe dieses Monats gegen 420 Mann
des dahier garnisonirenden 1. Bataillons des 11.
Jnfanterieregiments und wegen Mangels der nö-
thigen Fournituren ( die des 3. Jägerbataillons
wurden nach Lohr und Forchheim abgegeben ) wahr-
scheinlich auf längere Zeit bei den Bürgern ein-
quartirt werden. Jeden sechsten Tag soll eine
Umquartierung der Mannschaft vorgenommen werden
△ Frankfurt, 26. März, Morgens. Das
seit längerer Zeit hier gelegene k. k. österreichische
Jnfanterieregimlent Palombini hat diesen Mor-
gen um 7 Uhr unsere Stadt verlassen, um nach
Böhmen zurück zu marschiren. Es wurde vom
Musikkorps des hiesigen Linieninfanterieregiments,
des bayerischen Jägerbataillons und des preußi-
schen 31. Jnfanterieregiments, sowie einer großen
Anzahl Officiere bis vor die Stadt begleitet.
Abends. Soeben rückt zum Ersatz der ab-
marschirten Truppen das 14. k. k. österreichische
Jägerbataillon aus Böhmen hier ein.
F* Karlsruhe, 24. März. Die zweite Kam-
mer hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig den
von der Regierung verlangten außerordentlichen
Kredit von2 1 / 2 Millionen Gulden bewilligt. --
Se. k. Hoheit der Großherzog hat zu Mitgliedern
des Staatenhauses in Erfurt ernannt: Se. D.
den Fürsten von Fürstenberg, Staatsath
von Rüdt=Kollerberg, Legationsrath von
Meyseburg und Bankier Laur.
R Stuttgart, 25. März. Der königl.
preußische Gesandte hat gestern Nachts
Stuttgart verlassen und ist nach Frank-
furt abgreist. -- Geh. Rath von Wahl-
kampf ist hier eingetroffen.
× Stuttgart, 25. März. Für heute noch
in Eile die Nachricht, daß in einer langen Abend-
sitzung, die bis Postabgang dauerte, eine Ver-
ständigung zwischen Regierung und Landesver-
sammlung über die wichtige Frage erzielt worden,
wegen Ernennung von Commissionen beiderseits
zu vertraulichen Conferenzen über das Werk der
Verfassungsänderung. Schon war ein voller Bruch
nahe, als es einer trefflichen und geistreichen Rede
Kuhns und einem Vorschlage Reyscher's gelang,
die auseinander gehenden Ansichten zu vereinen
und auch die Regierung zur Zustimmung zu brin-
gen. Nur 7 Mitglieder der äußersten Linken
stimmten dagegen. So wird auch der Samstags
Beschluß zunächst ohne weitere Folgen sein.
Dresden, 18. März. Mit Genehmigung Sr.
königl. Majestät haben die in Evangelicis be-
auftragten Staatsminister den Staatsminister a.
D. Dr. v. Falkenstein mit dem Vorsitze im
evangelischen Landeskonsistorium provisorisch be-
auftragt.
Kassel, 23. März. Der General=Lieutenant
und Divisionskommandeur Bauer ist zum interi-
mistischen ersten Kommandanten der Residenzstadt
Kassel ernannt worden.
Dresden, 22. März. Berathungsgegenstand
in der I. Kammer war heute die Beschwerde
des zum Abg. gewählten Dr. Theile wegen
seiner fortdauernden Haft. Dr. Theile,
im 67., 68. und 69. Wahlbezirke zum Landtags-
abgeordneten gewählt, erhielt nach dem am 14.
Januar von der I. Kammer gefaßten Beschusse
die Missive zugesendet. Die Kriminalabtheilung
des Dresdner Staatsgerichts, vor welcher Dr.
Theile wegen Theilnahme an den Maiereignissen
sich in Untersuchung und Haft befindet, hat bei
Mittheilung jener Urkunde ihm eröffnet, daß es
rücksichtlich seiner Entlassung bei der früher
gefällten Resolution verbleiben müsse, und
hat unter andern als Grund für diese Vor-
ausbescheidung angeführt, daß aus der Verfas-
sungs = Urkunde nach Lage der Sache sich ein
Grund für seine Freilassung nicht ergebe. Die
Entscheidung über die Beschwerde war von der
Vorfrage abhängig: wann erlangt ein Gewählter
die Eigenschaft als Abgeordneter, durch welche
seiner Person nach §. 84 der Verfassungs - Ur-
kunde §. 84 lautet: „Die Stände genießen, sowohl in
ihrer Gesammtheit, als einzeln, völlige Unverletzlichkeit der
Person während der Dauer des Landtags. Daher darf
insbesondere, außer dem Falle der Ergreifung auf frischer
That bei einem begangenen peinlichen Verbrechen und dem
Falle des Wechselverfahrens, kein Mitglied der Ständever-
sammlung während ihrer Dauer, ohne ausdrückliche Zu-
stimmung der Kammer, der selbiges angehört, verhaftet
werden.“ die Unverletzlichkeit zugesichert ist? Der
Ausschuß kann in seinem Berichte ( Referent Ab-
geordneten Jungnickel ) nicht zugeben, daß ein zum
Abgeordneten Gewählter erst dann im Sinne der
Verfassung als „Mitglied der Ständeversamm-
lung “ betrachtet werden könne, wenn er bereits in
die Kammern eingetreten sei, sondern ist der Ansicht,
daß sich die Eigenschaft als Abgeordneter von der
Erlangung der meisten Stimmen und Annahme
der Wahl datire, und daß daher, wenn der Ge-
wählte bei Ermangelung dieser Eigenschaft sich in
Haft befinde, diese aufhören müsse, oder doch nur
mit Zustimmung der Kammer fortdauern könne,
indem hier die Worte „verhaftet werden“ gleich-
bedeutend angenommen werden müßten mit „ ver-
haftet bleiben“. Demgemäß beantragt die Majo-
rität des Ausschusses: die Kammer solle erklären,
wie sie es mißbilligen müsse, daß das Unter-
suchungsgericht es unterlassen habe, die Kammer
auf dem verfassungsmäßigen Wege in Kenntniß
zu setzen, aus welchen Gründen die Fortdauer der
Haft des Dr. Theile als gerechtfertigt sich dar-
stelle, daher an die Staatsregierung den Antrag
stellen, das Stadtgericht zu Dresden durch das
Justizministerium anweisen zu lassen, daß es die
Kammer auf verfassungsmäßige Weise in Kennt-
niß setze, welche Gründe dasselbe dafür, daß der
Abgeordnete Dr. Theile nicht sofort seiner Haft
entlassen werden könne, anzuführen wisse. Die
Minorität des Ausschusses ( der Berichterstatter )
stellt folgende Anträge: a ) die Kammer wolle
ihre Ansicht gegen die Staatsregierung dahin
aussprechen, daß der Abgeordnete Dr. Theile durch
seine bereits vor dem Beginn des Landtags er-
folgte Verhaftung der im §. 84 der Verfassungs-
Urkunde den Abgeordneten gewährleisteten Unver-
letzlichkeit während der Dauer des Landtages nicht
verlustig geworden sei, und daher b ) an die
Staatsregierung den Antrag richten, durch das
Justizministerium die Entlassung des Abgeordneten
Dr. Theile aus der Haft anordnen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Mi-
norität sub a. mit 25 gegen 20 Stimmen,
der sub b. mit 23 gegen 22 Stimmen ange-
nommen.
== Wiesbaden, 25. März, Morgens. Eine
Trauerkunde ist es, die ich Jhnen heute zu mel-
den habe. Gestern Abend ist nämlich auf außer-
ordentlichem Wege die Nachricht hier eingetroffen,
daß Prinz Moritz am 23. d. M., Abends
9 1 / 2 Uhr, in Wien mit Tod abgegangen
ist. Er diente in der österr. Reiterei und machte
den Feldzug gegen Ungarn mit. Prinz Moritz
starb in seinem 28. Lebensjahre. Der Herzog,
welcher vor einigen Tagen nach Wien abreiste, traf
somit seinen inniggeliebten Bruder als Leiche an.
Hannover, 22. März. Jn der heutigen
Sitzung der ersten Kammer richtete Hermann
folgende Jnterpellation an das Ministerium:
Vor einiger Zeit sei auf die Jnterpellation eines
Abgeordneten von einem Mitgliede des Ministe-
riums eine Antwort ertheilt, wodurch man die
Abreise des preußischen Gesandten als
Factum bestätigt, zugleich aber die beruhigende
Versicherung hinzugefügt worden, daß die Abreise
des Gesandten dadurch veranlaßt sei, daß man
in Berlin in wichtiger Angelegenheit den Rath
und die Erfahrungen dieses Staatsmannes habe
hören müssen. Jn Widerspruch mit dieser Ant-
wort gehe aus einer preußischen Cirkularnote an
die verschiedenen Gesandtschaften, deren Echtheit
nicht bezweifelt werden könne, hervor, daß die
Abreise des Gesandten nicht aus dem früher an-
gegebenen Grunde, sondern in Folge einer Stö-
rung der Verhältnisse zwischen Hannover und
Preußen erfolgt sei. Er frage, ob das Ministe-
rium geneigt sei, zur Aufklärung dieses Wider-
spruches Mittheilungen zu machen. Bennigsen
wird die Jnterpellation, welche der Regierung sehr
erwünscht kommt, morgen ( Sonnabend ) ausführlich
beantworten.
* Dessau, 23. März. Der Landtag hat sich
in Berücksichtigung des Erfurter Reichstags bis
zum 3. Juni vertagt.
Schwerin, 20. März. Die Herzogin von
Orleans ist gestern Mittag in Ludwiglust einge-
troffen. Der großherzogl. Hof hatte sich zum Em-
pfange derselben dorthin begeben. Morgen wird
die Herzogin in Schwerin erwartet.
Oels, 16. März. Der Gymnasiallehrer
Rösler, einst Abgeordneter in Frankfurt und
bekanntlich von der Festung Hohenasperg entflo-
hen, hat von Bern aus dem hiesigen Gymnasial-
Curatorium seine Demission überschickt mit dem
Antrage, ihm sein rückstandiges Gehalt vor seiner
Abreise nach Amerika den 1. April c. zu über-
senden.
Wien, 19. März. Die Wiener Zeitung mel-
det heute in ihrem amtlichen Theil, daß Nadowitz,
Heß und Haynau das Militärdienstkreuz erhalten
haben.
Wien, 20. März. Die Thronrede des Kö-
nigs von Württemberg findet in allen österreichi-
schen Blättern den freudigsten Widerhall. „Man
hört es aus jedem Worte heraus -- sagt der
„Wanderer“ -- daß man es mit einem Manne,
mit einer Ueberzeugung zu thun hat. Und diese
Offenheit ist es, welche uns bei aller Verschieden-
heit der Meinungen dieses Aktenstück ehrenwerth
erscheinen läßt. Es tritt ein Mann vor uns hin,
der ein ganzes Leben hindurch sich keinen Vorwurf
zu machen weiß, ein Fürst, der klar und entschie-
den sagt: das will ich und das werde ich. Es
ist die Sprache der Ueberzeugung und diese muß
unter allen Verhältnissen geachtet werden.“ „Jene
denkwürdige Rede, sagt der „Lloyd,“ steht in auf-
fallendem Contraste zu allen Vorträgen gleicher
Klasse. Kein diplomatischer Schleier ist hier über
die Absichten der Krone geworfen. Keine Scheu
vor dem Mißfallen anderer Mächte hält den Mo-
narchen zurück, seine Meinung mit der Einfachheit
eines Bürgers und dem Nachdruck eines entschlos-
senen Mannes auszusprechen. Keine Zweideutig-
keit irgend einer Art sorgt für einen Schirm, hin-
ter welchem im Falle der Noth ein anständiger
Rückzug kann angetreten werden.“ Die Reichs-
zeitung meint: „Der feste Wille des Königs --
die Anarchie nicht zu dulden -- der sich hier aus-
spricht, berechtigt zu der Voraussetzung, daß auch
die Mittel ihm zu Gebote stehen. Sollte dem-
nach die Kammer die Regierung unmöglich ma-
chen, so ständen Ereignisse in nächster Aussicht, die
ohne Zweifel ganz Deutschland berühren müßten.“
Wien, 20. März. Wie es heißt, soll das
Jnstitut der Schiedsmänner in Oesterreich einge-
führt werden. Den Gemeinden soll es freigestellt
sein, Manner zu erwählen, welche ohne Rechts-
kenntniß ermachtigt sind, Parteien, die sich frei-
willig zur Schlichtung ihrer streitigen Rechte an
sie wenden, anzuhören und den Versuch zu ihrer
Einigung zu machen. -- Hiesige Blätter wollen
mit Bestimmtheit wissen, daß an das böhmische
Armeekorps von Neuem der Befehl ergangen sei,
sich jeden Augenblick marschfertig zu halten. --
Die „Presse“ macht unter dem 19. bekannt, daß
sie im nächsten Vierteljahr forterscheinen würde.
-- Jn Preßburg wurden wieder acht kriegsrecht-
liche Urtheile gefällt, darunter eines gegen den
kathol. Priester Georg Straka, auf den Strang
lautend, gemildert zu 16jähriger Festungsstrafe in
Eisen. Straka hatte zum Widerstand gegen die
russischen Truppen aufgefordert, das ist sein we-
sentlichstes Verbrechen. Die Kriegsgerichte in Un-
garn sind thätiger als je, und es scheint, daß
man bis zum 15. April, dem Tage der ungari-
schen Unabhängigkeits=Erklärung, tabula rasa ge-
macht haben will. -- Die Kronstadter Zeitung
entbält aus Bukarest, 8. März, folgendes Schrei-
ben: „So eben habe ich von der Marschroute der
k. k. russ. Truppen Einsicht genommen. Die in
diesem Fürstenthum kantonirende russ. Armee ist
seit einigen Tagen in Bewegung. Die Marsch-
bewegung hat an der äussersten Grenze bei dem
Kloster Bistritza, Uresu ec. begonnen. Alle Trup-
pen in der kleinen Walachei concentriren sich in
Krajova. Von dieser Stadt aus marschirt die
Truppe nicht auf der Poststraße, sondern ein Theil
nimmt den Weg seitwärts durch die Ortschaften,
und der andere Theil -- einige Regimenter Jn-
fanterie und Kavallerie -- an dem linken Donau-
Ufer nach Braila und von da nach Fokschan. Der
Marsch wird ununterbrochen fortgesetzt werden; ein
großer Theil der Truppen wird unsere Hauptstadt
berühren. Wie groß die Anzahl der russ. Trup-
pen sein wird, die in unserem Fürstenthum zurück-
bleibt, ist noch nicht bekannt.“
Wien, 20. März. Nach Ostern wird Seine
Majestät der Kaiser eine Reise nach Triest unter-
nehmen und außer dem Fürsten Schwarzenberg
ihn auch der Minister Bach, vielleicht auch noch
mehrere Minister begleiten. Nach der Besichti-
gung von Pola und dessen mit Eifer betriebenen
Befestigungs=Arbeiten, so wie der Jnspicirung der
Marine, hofft man, Se. Majestät dahin bewegen
zu können, über Fiume die Rückreise durch Croa-
tien anzutreten, indem man von der Gegenwart
des Monarchen daselbst sich mehr verspricht, als
die langen Conferenzen über die Gestaltung dieses
Kronlandes zu Wege bringen konnten. Es ist
stark die Rede davon, daß noch in diesem Som-
mer sich der Kaiser zu Wien werde krönen lassen,
und daß dieser Akt, zu welchem aus allen Thei-
len der Monarchie Abgeordnete eingeladen werden
sollen, die Brücke zu einem spätern allgemeinen
Reichstag werden kann, welchem vorbehalten sei,
die Verfassung vom 4. März in der Weise zu
modificiren, daß sie unseren deutschen Verhältnissen
sich mehr anpasse und zugleich eine Centralisation
der Gesammtmonarchie möglich mache.
+ Wien, 21. März. Reisende, welche Ge-
legenheit hatten, den früheren Staatsminister v.
Stadion in seinem jetzigen Aufenthalte Gräfen-
berg zu sehen, geben nichts weniger als tröstliche
Berichte über dessen Befinden. Zwar sieht der
Graf äußerlich wohl aus und ist stärker geworden,
allein sein Gemüthszustand ist fortwährend völlig
gedrückt, und seine Reden beschränken sich auf „Ja“
und „Nein“. -- Dem Vernehmen nach soll der
Kriegsminister FLM. Graf Gyulai das Kom-
mando des fünften Armeekorps übernehmen und
sich nach Rom begeben, wo man nächstens das
Einrücken österreichischer Truppen erwartet. Drei
Generalstäbe, nämlich ein französischer, ein öster-
reichischer und ein päpstlicher, werden den Papst
begleiten, welcher auf diese Weise eine Eskorte
von beinahe 12,000 Mann haben wird. Die
päpstlichen Truppen sollen auf 15,000 Mann ge-
bracht werden. -- Zu Kaschau fand am 15. d.
eine Exekution durch Pulver und Blei an dem
Stuhlrichter Emmerich Jsztoch statt, welcher k. k.
Soldaten in Gefangenschaft verlockte und einen
Wehrlosen niederschoß. Acht andere hiebei Be-
theiligte wurden auf längere oder kürzere Zeit zu
Festungsstrafen verurtheilt.
+ Wien, 22. März. Vom k. k. Kriegs-
gericht in Preßburg wurde Gregor Modro-
vich, Stiftsgeistlicher des Benediktiner=Ordens in
Zala=Apati, wegen Theilnahme am Hochverrath
zu 10jähriger Festungsstrafe in Eisen und Con-
fiskation seines Vermögens verurtheilt. -- Ueber
die Renitenz der Bauern in Zagorien an
der steyerischen Grenze ( unweit Kostel ) erfährt
man, daß bei der Ankunft des militärischen Exe-
kutions=Kommando 's sie sich zur Wehre setzen.
und auf das Militär sowohl unterwegs als zu
Hause feuerten. Das Militär gebrauchte nur die
Stichwache ( zwei Kampagnien Otokaner Grenzer )
und erwartet Verstärkung.
Frankreich.
C Paris, 23. März. Der Dampfer Nar-
vial, welcher den letzten Kourier von Civita=ve-
chia hierher hrachte, hatte unter andern Passagie-
ren auch zwei Römer an Bord, welche vom fran-
zösischen Kriegsgericht zur Galeerenstrafe verur-
theilt worden sind. Dieselben werden ihre Straf-
zeit im Bagno von Toulon überstehen. -- Die
neuliche Parteiversammlung im Gebäude des Staats-
raths gab einen Maßstab für das Schicksal der
zwei neuen Gesetze. Léon Foucher und Thiers
waren für unbedingte, rasche Annahme, Larey und
Montigny für den Stempel, als Finanzmaß-
regel, aber gegen die Kaution. Letzterer er-
klärte, man müsse ihm erst beweisen, daß der
jetzige Kautionsbetrag die verhängten Geldstrafen
nicht decke, bevor er an die Nothwendigkeit einer
Erhöhung glauben könne. Auf seine Frage, ob
man dadurch die Presse stumm machen wolle, er-
widerte ein Mitglied: Ja, -- worauf Montigny
erwiderte, daß er dann desto entschiedener opponire.
-- Jn den heutigen Bureausitzungen äußerten sich be-
züglich der Presse sehr feindliche Gesinnungen, die aber
nicht minder bereite Gegner fanden. Die Rechte
hatte gestern Abend eine Versammlung rue Ri-
voli, wo beschlossen wurde, in den Bureaux die
Maßregeln zu unterstützen, welche die gemäßigte
Presse nicht ruiniren können. Jn diesem Sinne
haben heute Kerdrel, Vatirmesnil, Larcy, Mon-
tigny, Pidoux, Alfred Nettement, Favreau ec. ge-
sprochen. Die große Majorität der Bureaux ist
für die Dringlichkeit und Annahme beider Ent-
würfe, doch glaubt man, daß das Preßgesetz bei
der Debatte einige Modifikationen erfahren wird.
-- Jn dem gestern von Hrn. Chouin, dem Be-
richterstatter, der Nationalversammlung vertheil-
ten Bericht über das Budget der Einnahmen, be-
merkt die Kommission, daß sie im bereits vorge-
legten Budget der Ausgaben eine Ersparung von
40 Millionen bei den gewöhnlichen, von 44 Mil-
lionen bei den außerordentlichen Ausgaben bean-
tragt habe. Mehr habe sie ohne Nachtheil für
die Staatsverwaltung bei dem gewöhnlichen Bud-
get für 1850 mit 1408 Millionen nicht erübri-
gen können. Es sei zu bemerken, daß in dieser
Summe inbegriffen seien: fast 264 Millionen, der
Buchhaltung wegen dahin übertragen, also keine
wirkliche Last, 43 Millionen an verschiedenen Vor-
schüssen, die Staatsschuld endlich mit 326 Mil-
lionen. Daher blieben für die eigentliche Ver-
waltung nur 735 Millionen, an welchen eigent-
lich die angeführten 40 Millionen erspart würden.
Mehr sei an den Ausgaben nicht zu regeln ge-
wesen, man mußte sich daher zu den Einnahmen
wenden. Die gewöhnlichen Einnahmen sind an-
geschlagen auf 1251,523,987 Frks. Darin ist
bereits der Ertrag vom Verkaufe unbeweglicher
Güter der früheren Zivillise mit 9,105,000 Fr.
einbegriffen. Es sei ferner die Verminderung der
Salzsteuer dem Staatsschatze sehr ungünstig ge-
wesen. So seien bereits die Einnahmen von Jän-
ner und Februar 1850 um 3,550,000 Fr. gerin-
ger, als in den entsprechenden Monaten 1849.
Die alte Steuer brächte 70, die neue bringt 29
Millionen ein, Differenz 41 Millionen. Die Ge-
tränkesteuer von 1849 ist nur um 9 Millionen
geringer als 1846. Für 1850 ist sie auf 100
Millionen angeschlagen. Die Kommission ist
gegen ihre Aufhebung. Algier erscheint mit
14,340,000 Fr. Stempel=, Register= und Pa-
tentsteuer geben jährlich 40 Millionen. Die Brief-
taxe bringt 8 Millionen. -- Die außerordentlichen
Einnahmen sind angesetzt mit 84 Millionen, dar-
unter 10 Millionen Rückzahlung der Nordbahn,
die dann noch 35 Mill, schuldet, 3 Mill. Erbsteuer
der Prinzessin Adelhaide, endlich 71,895,150 Fr.
von der Tilgungskasse. Letztere Summe nimmt
die Kommission nur zeitlich an. Die ordent-
lichen Ausgaben übersteigen die Gesammtein-
nahmen bereits um 588,870 Fr., dazu 14 Mill.
bereits gewöhnlicher Kredite gibt 14,588,870 Fr.
Wenn auch delikat, so doch möglichst bestimmt
weißt der Berichterstatter auf das, Finanzmännern
so gefällige, überall mit so viel Mißbrauch in
Anwendung gebrachte Mittel, die schwebende Schuld.
Er weißt auf das Gefährliche dieser Operation
hin, bei der der Staat zugleich Schuldner und Gläu-
biger ist. Sie wird bis Ende 1850 622,770,832 Fr.
betragen, während zu ihrer Deckung nun 575,783,443
Fr. aufzubringen sind, was ein Defizit vvn 50 Mill.
herausstellt. Hierbei muß aber bemerkt werden,
daß mehrere Ausgaben noch nicht bezahlt sind,
daß die öffentlichen außerordentlichen Arbeiten für
1850 nur geringe Vorschüsse fordern, endlich der
Vertrag mit der Bank dem Schatze noch 100 Mill.
zur Verfügung stellt. Diese Stellung ist um so
weniger eine vortheilhafte zu nennen, als an Vor-
schüssen der Bank und Privaten, so wie der Spar-
kassen unter Umständen 280 Millionen ganz oder
theilweise zurückgezogen werden können. -- Nie
hat Paris ein so ruhiges, beinahe todtes Aus-
sehen gehabt, als jetzt am Vorabend der Repres-
sivgesetze, welche gegen Presse, Wahlversammlun-
gen, politische Flüchtlinge und ähnliche Elemente,
die der Regierung fürchterlich sind, getroffen wer-
den sollen. Die Disziplin der sozialistischen Par-
tei ist ein Ding, wovon man in Deutschland kaum
einen Begriff haben kann. So viele Tausende
der hungernden und leidenschaftlichen Arbeitern
halten sich still zu Hause und gehen jeder Pro-
vokation aus dem Wege, weil die sozialistische
Presse ihnen dieß nicht befiehlt, sondern sie darum
bittet. Die Stellung der gemäßigten Blätter dem
Preßgesetze gegenüber hat gestern einen Minister-
rath veranlaßt. Die halb offizielle Patrie so-
gar macht die Bemerkung: „Es ist ein Uebel,
daß das Gesetz über die Kaution und den Stem-
pel vorgelegt wurde. Es wäre ein zweites Uebel,
wenn es verworfen, aber ein noch größeres, wenn
es angenommen würde,“ -- Für die Departements-
journale ist das neue Preßgesetz eine Frage auf
Leben und Tod. Sie sollen daher ihre Redak-
teure in einem Kongreß beeinigen wollen, in wel-
chem über den Vorschlag, die Kandidatur der für
das Gesetz stimmenden Repräsentanten in Zukunft
nie mehr zu unterstützen, berathen werden soll. --
Der Gerant der Reforme, die durch Preßprozesse
erdrückt, schon lange nicht mehr erscheint, ist ge-
stern abermals zu 2000 Fr. Geldbuße und 6
Monaten Gefängnißstrafe verurtheilt worden.