Frankreich .
Paris , 28 Mai .
( Moniteur . ) Telegraphische Depeschen. I. Toulon , 27 Mai 4 Uhr . Medeah , 18 Mai . Marschall Valée an den Kriegsminister . Das Expeditionscorps ist gestern in Medeah eingerückt . Die Armee Abd-El-Kaders , die auf den diesen Platz umgebenden Höhen Stellung genommen hatte , zog sich auf die ersten Kanonenschüsse zurück , und führte die Bevölkerung der Stadt mit sich . Ich habe den General Duvivier zum Obercommandanten der Provinz Titteri ernannt . Ich lasse Medeah befestigen und bewaffnen , und werde , so wie die Arbeiten hinreichend vorgerückt sind , die Prinzen nach Algier zurückbringen . Sie befinden sich wohl . – II. Toulon , 27 Mai . Algier , 24 Mai . Die Prinzen sind gestern in guter Gesundheit in Algier angekommen . Sie werden sich , so wie sie von den Beschwerden des Feldzugs ausgeruht haben , sogleich nach Marseille einschiffen . – III. Toulon , 27 Mai . Blida , 22 . Die Armee hat am 20 Medeah verlassen ; eine Besatzung von 2400 Mann , die auf 70 Tage mit Proviant versehen ist , blieb in dem Platze zurück . Am 20 fand am Fuße des südlichen Abhangs der Berge von Muzaia gegen die ganze Macht Abd-El-Kaders ein Treffen statt ; die ganze arabische Cavallerie kämpfte zu Fuß . Unsere Truppen hielten sich bewundernswürdig ; 200 Mann wurden kampfunfähig gemacht ; der Verlust des Feindes ist unermeßlich : er hat sich in das Innere der Provinz Titteri zurückgezogen . Das Expeditionscorps ist über den Atlas zurückgegangen , und ohne weitern Kampf im Lager von Blida angekommen . . . ( Durch die Nacht unterbrochen . )
Die Stadt Medeah , die von den französischen Truppen eingenommen worden ist , liegt jenseits der ersten Kette des Atlas . Sie ist von einer schwachen Mauer umgeben und hat drei schlecht befestigte Thore . Die Bevölkerung schätzt man nur auf 5000 bis 6000 Menschen , die aber einen bedeutenden Handel treiben . Man sieht einige große und ziemlich hübsche Häuser , zu denen auch das des ehemaligen Bey gehört , das Abd-El-Kader bewohnte , als er in Medeah war . Da die Franzosen , während ihrer ersten Besitznahme des Orts , keine Zeit hatten , neue Gebäude aufzuführen , so trägt die Stadt noch ein ganz arabisches Gepräge . Oeffentliche Bauten findet man außer einer alten Wasserleitung , die in schlechtem Zustande ist , gar nicht .
Der Moniteur bestätigt die gestern erwähnten bischöflichen Ernennungen . Sie erfolgten durch k. Ordonnanzen vom 26 Mai .
Der Moniteur widerspricht der Angabe des Journal la Presse , daß Hr. Boudet , Generalsecretär des Justizministeriums , seine Entlassung gegeben habe . Dieß sey völlig grundlos .
Wir tragen noch einige Stellen aus der Rede des Hrn. v. Lamartine über Napoleons Ruhestätte nach . „ Die Minister versichern uns , daß diese Todtenfeier , diese Aufregung der Einbildungskraft des Volks , diese verlängerten , anziehenden Schauspiele , diese populären Erzählungen und Publicationen , diese Ausgaben der „ napoleonischen Ideen “ zu fünfmalhundert tausend Exemplaren , diese dem glücklichen Despotismus bewilligten Indemnitätsbills , diese Anbetung des Erfolgs , daß all' dieß keine Gefahr für die Zukunft der repräsentativen Monarchie habe . Daß es der Regierung keine Gefahr bringe , will ich wohl glauben ; für den öffentlichen Geist aber habe ich nicht dieselbe Beruhigung . Ich fürchte , man gibt dem Volk zu viel Anlaß zu denken : „ seht doch , am Ende ist nichts populär als der Ruhm ; seyd groß , und thut dann , was ihr wollt ; gewinnt Schlachten und treibt übrigens mit den Institutionen des Landes euer Spiel ! “ Will man dahin kommen ? Will man so eine Nation lehren , ihre Rechte zu würdigen ? ( Bewegung . ) Wäre jener große General ein vollständig großer Mann gewesen , hätte er nach Vertheidigung des französischen Bodens die liberalen Institutionen geregelt und organisirt , hätte er die Nationalrepräsentanten mit der militärischen Macht und seinem Ansehen unterstützt , statt sie auseinander zu jagen , wäre er , nachdem er alle Springfedern einer geordneten und gemäßigten Regierung in Bewegung gesetzt , vom Schauplatz abgetreten , wie Solon oder der Gesetzgeber Amerika's , hätte er sich in seine Uneigennützigkeit und seinen Ruhm gehüllt , um der Freiheit den ganzen Raum zu lassen , wer weiß , ob in diesem Fall all' die Huldigungen eines Haufens , der am liebsten die Macht anbetet , welche zerschmettert , ihm zu Theil geworden wären ? Wer weiß , ob er nicht ruhiger oder vielleicht vernachlässigter in seinem Grabe schlummern würde ? “ Eine Stimme links : „ Sie beleidigen das Land ! “ Hr. v. Lamartine : „ Mein Gott , es ist dieß keineswegs eine so gewagte Vermuthung . Ihr seyd Männer , wie ich , von den Ideen erfüllt , die zu Ende des letzten Jahrhunderts auftauchten , im Jahre 1814 wieder erschienen und eine noch mächtigere Weihe im Jahre 1830 durch eure eigenen Hände empfingen . Wohlan , so seht doch einmal , was ihr thut . Mirabeau , der Prophet jener Ideen , der schaffende und bewegende Genius der constitutionellen Monarchie , der Mann , von dem jedes Wort den Wahrheiten des neuen politischen Völkerevangeliums einen unwiderstehlichen Impuls gab , wo ist er jetzt ? Er ruht im Gewölbe eines profanen Gebäudes , welches zweimal der Gosse zum Wege diente . ( Tiefe Bewegung . ) Barnave , Bailly , der Märtyrer , sie schlummern unbekannt unter den Ueberbleibseln des revolutionären Schuttes . Lafayette sogar , Lafayette , der zuerst seinem Land die Freiheitsideen Amerika's mittheilte , er , der vierzig Jahre lang die Last des Tages trug ( Bravos zur Linken ) , vierzig Jahre der Mühen , der Geduld , des Kerkers , der Verbannung , der Verfolgung – Lafayette , der sich nicht beugen wollte vor jenem Meteor des Despotismus , er , der im Jahre 1830 die Ideen von 1789 eben so jugendfrisch , so rein , so uneigennützig und unerschütterlich zurückbrachte , wie er sie aus der Seele seines Freundes Washington erhalten ( lang anhaltende Bravos ) , Lafayette ruht unter dem einfachen Kreuz eines abgelegenen Familienkirchhofs . Und den Mann , dem Frankreich , wenn ihr wollt , Alles verdankte , nur nicht die Freiheit , diesen Mann holt die triumphirende Revolution aus dem weiten Ocean , um ihm eine kaiserliche Ruhestätte anzuweisen . “ ( Große Bewegung . ) Hr. v. Lamartine meint schließlich , das Invalidenhotel würde vielleicht für die Asche Napoleons nur eine prachtvolle Station , kein definitiver Ruhesitz seyn , und ein größerer Enthusiasmus ihn in der Folge von dort wieder wegnehmen , und anderswohin versetzen . Der Redner ging alle für das kaiserliche Grab vorgeschlagenen Monumente durch und fand keines passend . Er wünschte für das Grab einen einsamen offenen Platz , wie das Champ-de-Mars und als Inschrift die Worte : A Napoleon – seul . Mit diesen drei Worten würde die französische Nation beweisen , daß sie ihre großen Männer zu ehren , sie aber auch zu richten wisse . “
( Temps . ) Die zur Prüfung der Fragen der Negersklaverei und der politischen Constituirung der Colonien eingesetzte Commission besteht aus den HH . Herzog v. Broglie , Präsidenten , v. St. Cricq und von Audiffret , Pairs , v. Sade , Wüstemberg , Tracy , Passy ( Hippolyte ) , Lepelletier d' Aulnay , Tocqueville ,
Bignon ( von Nantes ) , Deputirten ; v. St. Hilaire , Staatsrath , Director der Colonien , Viceadmiral v. Mackau , Gegenadmiral v. Moges . Die Commission wird ihren Secretär selbst wählen . Wir bemerken , daß kein Mitglied aus dem Gerichtsstande in dieser Commission ist . Inzwischen wird die Umwandlung des Colonialregimé's erfordern , daß die Civil- und die peinliche Gesetzgebung in Bezug auf die Freigelassenen modificirt werde , und es wäre dann zu bedauern , wenn in Ermanglung hinreichender Sachkenntniß die Commission ihre Arbeit nicht vollständig zu Stande bringen könnte .
Paris , 28 Mai . Die Ernennung des hiesigen Domcapitulars , Hrn. Affre , zum Erzbischof von Paris hat einen beinahe allgemeinen Beifall erregt ; nur ein Theil des Clerus und die Legitimisten billigen sie nicht . Bisher unterstellte man der Regierung die Absicht , dieses hohe Amt einer Person von alter Familie zu verleihen , und der an den Cardinal-Bischof von Arras ergangene aber von ihm abgelehnte Ruf schien diese Ansicht zu bestätigen . Da die Geistlichen aus alten Familien beinahe alle Anhänger der ältern Dynastie sind , so zählte jene Partei auf einen der Ihrigen ; das übrige Publicum hätte eine solche Ernennung aus doppeltem Grunde ungern gesehen : einmal wegen den Streitigkeiten , die wahrscheinlich nach dem Beispiel des Hrn. v. Quelen zwischen dem Erzbischof und der Regierung entstanden wären ; dann weil jene Herren es ihrem System gemäß finden , den Clerus in einem hohen Grad von Unwissenheit zu halten , aus dem sich nur hier und dort Einzelne durch Studien aus eigenem Antrieb befreien . Bekanntlich werden in ganz Frankreich die Vorlesungen der katholischen theologischen Facultäten nicht von den Candidaten des Clericats besucht , sondern diese erhalten bloß im Seminar einen mechanisch praktischen Unterricht in den Formen der kirchlichen Handlungen . Im Vorbeigehen gesagt , könnte Hr. Cousin als Minister des öffentlichen Unterrichts , wenn er streng auf den Besuch jener Vorlesungen durch die Zöglinge des Clerus hielte , sich wirkliche Verdienste erringen , während seine von manchen Personen hochgepriesenen Maaßregeln in Betreff der Rechtsschulen nichts weniger als Verbesserungen sind , vielmehr nur zur Wirkung haben , den verderblichen status quo zu verewigen . Doch ich kehre zum Hrn. Affre zurück . Derselbe stammt aus einer bürgerlichen Familie ; er ist noch im besten Mannesalter , und ein aufgeklärter und unterrichteter Geistlicher , Verfasser mehrerer geachteten Schriften über die Natur und Verwaltung des Kirchenvermögens etc . Vor einiger Zeit war er zum Coadjutor des altersschwachen Bischofs von Straßburg , Hrn. Lepape de Trevern , auf dessen eigenes Verlangen , ernannt worden . Nunmehr ist die Rede davon , die erledigte Coadjutorstelle dem Hrn. Domcapitular Rees in Straßburg zu verleihen ; Hr. Rees ist ebenfalls einer der würdigen , aufgeklärten und unterrichteten Männer , die man nur ziemlich sparsam unter dem jetzigen französischen Clerus findet : er hielt sich von den Zwistigkeiten entfernt , die zwischen dem Bischof und einigen Mitgliedern der Geistlichkeit entstanden waren . Früher Domcapitular in Mainz , war er dort unter den Candidaten zum bischöflichen Amte . In steter Verbindung mit den Bischöfen von Mainz und Speyer , dann mit dem Erzbischof von Freiburg , würde er eine Mittelsperson zwischen dem deutschen und französischen Clerus bilden , welches letzterm nur zum Vortheil gereichen könnte . – In der Sitzung von gestern beschäftigte sich die Deputirtenkammer mit Supplementar-Finanzbewilligungen ; das Cabinet setzte mit Hülfe des Centrums und der ministeriellen Linken zwei Bewilligungen von Geldern zu Gehalten durch , die der Ueberrest der Linken anfocht : die erste betraf einen der Oberpostdirectoren , die andere die neulich schon zur Sprache gekommene Vermehrung der Mitglieder des Staatsraths ; beide Ernennungen übersteigen die bisher gesetzlich festgestellte Zahl dieser Beamten . – Auf den Bericht des Marineministers ist eine Commission von 13 Mitgliedern niedergesetzt worden zur Prüfung aller Fragen , die sich auf die Abschaffung der Sklaverei und die politische Constitution der Colonien beziehen . Sachkenner erwarteten keinen guten Erfolg von dieser Commission , da sieben Mitglieder derselben Gegner der Emancipation sind . – Hr. Daunou lebt noch , obwohl ohne Hoffnung der Genesung , aber es ist jetzt nicht mehr die Rede davon , ihm den Hrn. Auguis zum Nachfolger zu geben , dem Vernehmen nach , weil dieses Mitglied der undisciplinirten Linken keine bedeutende Stellung in der Kammer einnimmt , und folglich es für das Cabinet die Mühe nicht verlohne , ihn an sich zu ziehen . Man spricht von den HH . Villemain oder Salvandy , die beide jetzt zur Opposition gehören .
Paris , 28 Mai . Wir wissen wenig , was in Afrika geschieht . Die Berichte des Marschalls Valée sind so selten und so lakonisch , daß man mit Sehnsucht der Rückkehr der beiden Prinzen entgegensieht , um vielleicht aus ihrem Munde zu erfahren , was sie und die Armee in dem letzten Feldzuge gethan haben . Merkwürdig ! Die Prinzen befinden sich wohl , sagt die letzte Meldung des Marschalls , sie werden nächstens von Algier nach Marseille abreisen . Also ist der Feldzug zu Ende ? Und was ist denn Großes seit seiner Eröffnung geschehen ? wo sind die Trophäen des Sieges ? wo die Genugthuung für die im vorigen Jahre unter dem Yatagan der Araber gefallenen Opfer ? wo die Garantie , daß solche Reaction nicht mehr geschehen und der Colonist in Zukunft sein Feld in Ruhe und Sicherheit bestellen wird ? Von einem Hauptpunkte spricht der Bericht des Marschalls gar nicht : während er mit seinen Truppen auf Medeah losging , drangen feindliche Schwärme bis in die Gärten , bis unter die Mauern von Algier und versetzten die Einwohner der Hauptstadt in Unruhe und Schrecken . Wie weit ist dieser Zustand noch von der Ordnung und friedlichen Ruhe , die man der schönen Niederlassung und allen Ansiedlern schuldig ist ! – Das Ministerium hat tiefen Kummer über die vorgestern in der Deputirtenkammer erlittene Niederlage ; wir begreifen diesen Schmerz , besonders da es von dem Gesichtspunkte ausgeht , daß in die Motive der Abstimmung andere als die völlig lauteren der persönlichen Ueberzeugung untergelaufen seyen . Es ist möglich , daß dem so sey , es ist sogar wahrscheinlich , das aber kann den Charakter der Frage und der Entscheidung nicht ändern . Mag Hr. v. Lamartine von eifersüchtiger Mißgunst gegen das Ministerium , Hr. Delongrais von kleinlicher Sparsamkeit geleitet worden seyn , der Act , der Beschluß der Kammer waren durch die besondern Umstände des Streites und die ihn begleitenden äußerlichen Ungeschicktheiten gehörig gerechtfertigt , und darauf allein kommt es an . Eine empfindliche Feindseligkeit der Kammer gegen das Ministerium können wir darin nicht erblicken , sind es doch zum Theil seine aufrichtigsten und unbezweifelbarsten Freunde , die gegen den Commissionsbericht und die kindische Vergötterung des Helden gestimmt haben . Man wird Subscriptionen eröffnen , man wird durch freiwillige Beiträge das Fehlende der zwei Millionen zu decken suchen ; bereits haben das Capitole und das Siècle solche Subscriptionen eröffnet , das Aufsehen und das Bonapartische Gerede wird noch größer und anhaltender werden , als wenn man geradezu dem Vorschlag der Commission beigetreten wäre . Es sey ; an wem ist die Schuld ? Zudem möge man den Unterschied nicht übersehen : die Privatmeinungen und die im Ganzen zur Gesammtbevölkerung sehr vereinzelten Stimmen mögen ihren Cultus feiern , wie es ihnen
gefällt , und ihrem Gotte Weihrauch streuen nach Herzenslust , die Kammer aber hatte einestheils mit Würde die dem großen Namen geschuldete Feier zu bewilligen , und anderntheils sich gegen einen durch nichts zu entschuldigenden Götzendienst und einen militärischen Taumel zu verwahren . Wir können uns nicht überzeugen , daß sie dieser Aufgabe untreu geworden sey .
Paris , 27 Mai . ( Die Juden und die Presse in Paris . ) Ueber die Blutfrage von Damaskus haben norddeutsche Blätter mehrere Mittheilungen geliefert , welche theils von Paris , theils von Leipzig datirt , aber wohl aus derselben Feder geflossen sind , und , im Interesse einer gewissen Clique , das Urtheil des deutschen Publicums irre leiten sollen . Wir lassen die Persönlichkeit und die Motive jenes Berichterstatters unbeleuchtet , enthalten uns auch aller Untersuchung der Damascener Vorgänge ; nur über das , was in Beziehung derselben von den hiesigen Juden und der hiesigen Presse gesagt wurde , erlauben wir uns einige berichtigende Bemerkungen . Aber auch bei dieser Aufgabe leitet uns mehr das Interesse der Wahrheit als der Personen ; und was gar die Juden betrifft , so ist es möglich , daß unser Zeugniß eher gegen sie als für sie spräche . – Wahrlich , wir würden die Juden von Paris eher loben als tadeln , wenn sie , wie die erwähnten norddeutschen Blätter meldeten , für ihre unglücklichen Glaubensbrüder in Damaskus einen so großen Eifer an den Tag legten und zur Ehrenrettung ihrer verleumdeten Religion keine Geldopfer scheuten . Aber es ist nicht der Fall . Die Juden in Frankreich sind schon zu lange emancipirt , als daß die Stammesbande nicht sehr gelockert wären , sie sind fast ganz untergegangen , oder , besser gesagt , aufgegangen in der französischen Nationalität ; sie sind gerade eben solche Franzosen wie die andern , und haben also auch Anwandlungen von Enthusiasmus , die 24 Stunden , und , wenn die Sonne heiß ist , sogar drei Tage dauern ! – und das gilt von den Bessern . Viele unter ihnen üben noch den jüdischen Cerimonialdienst , den äußerlichen Cultus , mechanisch , ohne zu wissen warum , aus alter Gewohnheit ; von innerm Glauben keine Spur , denn in der Synagoge ebenso wie in der christlichen Kirche hat die witzige Säure der Voltaire'schen Kritik zerstörend gewirkt . Bei den französischen Juden , wie bei den übrigen Franzosen , ist das Gold der Gott des Tages und die Industrie ist die herrschende Religion . In dieser Beziehung dürfte man die hiesigen Juden in zwei Secten eintheilen : in die Secte der rive droite und die Secte der rive gauche ; diese Namen haben nämlich Bezug auf die beiden Eisenbahnen , welche , die eine längs dem rechten Seine-Ufer , die andere dem linken Ufer entlang , nach Versailles führen , und von zwei berühmten Finanzrabbinen geleitet werden , die mit einander eben so divergirend hadern , wie einst Rabbi Samai und Rabbi Hillel in der älteren Stadt Babylon . – Wir müssen dem Großrabbi der rive droite , dem Baron Rothschild , die Gerechtigkeit widerfahren lassen , daß er für das Haus Israel eine edlere Sympathie an den Tag legte als sein schriftgelehrter Antagonist , der Großrabbi der rive gauche , Hr. Benoit Fould , der , während in Syrien , auf Anreizung eines französischen Consuls , seine Glaubensbrüder gefoltert und gewürgt wurden , mit der unerschütterlichen Seelenruhe eines Hillel , in der französischen Deputirtenkammer einige schöne Reden hielt über die Conversion der Renten und den Disconto der Bank . – Das Interesse , welches die hiesigen Juden an der Tragödie von Damaskus nahmen , reducirt sich auf sehr geringfügige Manifestationen . Das israelitische Consistorium , in der lauen Weise aller Körperschaften , versammelte sich und deliberirte ; das einzige Resultat dieser Deliberationen war die Meinung , daß man die Actenstücke des Processes zur öffentlichen Kunde bringen müsse . Hr. Cremieur , der berühmte Advocat , welcher nicht bloß den Juden , sondern den Unterdrückten aller Confessionen und aller Doctrinen , zu jeder Zeit seine großmüthige Beredsamkeit gewidmet , unterzog sich der obenerwähnten Publication , und mit Ausnahme einer schönen Frau und einiger jungen Gelehrten , ist wohl Hr. Cremieur der einzige in Paris , der sich der Sache Israels thätig annahm . Mit der größten Aufopferung seiner persönlichen Interessen , mit Verachtung jeder lauernden Hinterlist , trat er den gehässigsten Insinuationen rücksichtslos entgegen , und erbot sich sogar nach Aegypten zu reisen , wenn dort der Proceß der Damascener Juden vor das Tribunal des Pascha Mehemed Ali gezogen werden sollte . Der ungetreue Berichterstatter in den erwähnten Norddeutschen Blättern insinuirt , mit perfider Nebenbemerkung , daß Hr. Cremieur die Entgegnung , womit er die falschen Missionsberichte in den hiesigen Zeitungen zu entkräften wußte , als Inserat druckte und die übliche Gebühr dafür entrichtete . Wir wissen aus sicherer Quelle , daß die Journalredactionen sich bereitwillig erklärten , jene Entgegnung ganz gebührfrei einzurücken , wenn man einige Tage warten wolle , und nur auf Verlangen des schleunigsten Abdrucks berechneten einige Redactionen die Kosten eines Supplementblattes , die wahrlich nicht von großem Belange , wenn man die Geldkräfte des israelitischen Consistoriums bedenkt . Die Geldkräfte der Juden sind in der That groß , aber die Erfahrung lehrt , daß ihr Geiz noch weit größer ist . Eines der hochgeschätztesten Mitglieder des hiesigen Consistoriums – man schätzt ihn nämlich auf einige 30 Millionen Francs – Hr. W. de ... ... , gäbe vielleicht keine 100 Franken , wenn man zu ihm käme mit einer Collecte für die Rettung seines Stammes ! Es ist eine alte , klägliche , aber noch immer nicht abgenutzte Erfindung , daß man demjenigen , der zur Vertheidigung der Juden seine Stimme erhebt , die unlautersten Geldmotive zuschreibt ; ich bin überzeugt , nie hat Israel Geld gegeben , wenn man ihm nicht gewaltsam die Zähne ausriß , wie zur Zeit der Valois . Als ich unlängst die Histoire des Juifs von Basnage durchblätterte , mußte ich herzlich lachen über die Naivetät , womit der Autor , welchen seine Gegner anklagten , als habe er Geld von den Juden empfangen , sich gegen solche Beschuldigung vertheidigte ; ich glaube ihm aufs Wort , wenn er wehmüthig hinzusetzt : le peuple juif est le peuple le plus ingrat qu 'il-y-ait au monde ! Hie und da freilich gibt es Beispiele , daß die Eitelkeit die verstockten Taschen der Juden zu erschließen verstand , aber dann war ihre Liberalität noch widerwärtiger als ihre Knickerei . Ein ehemaliger preußischer Lieferant , welcher , anspielend auf seinen hebräischen Namen Moses ( Moses heißt nämlich auf Deutsch „ aus dem Wasser gezogen , “ auf Italienisch „ del mare “ ) den dem letztern entsprechenden klangvolleren Namen eines Baron ... ... angenommen hat , stiftete hier vor einiger Zeit eine Erziehungsanstalt für verarmte junge Adelige , wozu er über anderthalb Millionen Francs aussetzte , eine noble That , die ihm im Faurbourg Saint-Germain so hoch angerechnet wurde , daß dort selbst die stolzältesten Douairieren und die schnippisch jüngsten Fräulein jetzt nicht mehr laut über ihn spötteln . Hat dieser Edelmann aus dem Stamme David auch nur einen Pfennig beigesteuert bei einer Collecte für die Interessen der Juden ? Ich möchte mich dafür verbürgen , daß ein anderer aus dem Wasser gezogener Baron , der im edlen Faurbourg den Gentil - homme catholique und großen Schriftsteller spielt , weder mit seinem Gelde noch mit seiner Feder für die Stammesgenossen thätig war . Hier muß ich eine Bemerkung aussprechen , die vielleicht die bitterste . Unter den getauften Juden sind viele , die aus feiger Hypokrisie über Israel noch ärgere Mißreden führen , als dessen geborne Feinde . In der
selben Weise pflegen gewisse Schriftsteller , um nicht an ihren Ursprung zu erinnern , sich über die Juden sehr schlecht oder gar nicht auszusprechen . Das ist eine bekannte , betrübsam lächerliche Erscheinung . Aber es mag nützlich seyn , das Publicum jetzt besonders darauf aufmerksam zu machen , da nicht bloß in den erwähnten norddeutschen Blättern , sondern auch in einer weit bedeutenderen Zeitung , die Insinuation zu lesen war , als flösse alles , was zu Gunsten der Damascener Juden geschrieben worden aus jüdischen Quellen , als sey der österreichische Consul zu Damaskus ein Jude , als seyen die übrigen Consuln dort , mit Ausnahme des französischen , lauter Juden . Wir kennen diese Taktik , wir erlebten sie bereits bei Gelegenheit des jungen Deutschlands . Nein , sämmtliche Consuln von Damaskus sind Christen , und daß der österreichische Consul dort nicht einmal jüdischen Ursprungs ist * ) Neuere Nachrichten versichern mit Bestimmtheit , Hr. Merlato sey keineswegs Jude , sondern Katholik .
, dafür bürgt uns eben die rücksichtslose , offene Weise , womit er die Juden gegen den französischen Consul in Schutz nahm ; – was der letztere ist , wird die Zeit lehren .
Die Ostseeprovinzen .
I. Die deutschen und die russischen Institutionen .
( Beschluß. )
Um sich nun in der Kürze einen deutlichen Begriff von der jetzigen politischen Verfassung dieser Provinzen und ihren dermaligen Verhältnissen zu der russischen Bureaukratie zu machen , so läßt sich darüber Folgendes bemerken . Die Städte haben ihre alten deutschen Magistrate , Raths- und Aeltermannscollegien , die sich auf ähnliche Art bilden und ergänzen , wie in den alten deutschen Reichsstädten und die Angelegenheiten der Stadtcommunen mit ziemlicher Unbeschränktheit leiten , so daß z. B. in Riga ein Rathsherr oder Aeltermann eine fast eben so angesehene Person ist , wie in Hamburg oder Bremen .
Der Adel theilt sich in drei Ritterschaften : die esthländische , ösel'sche und livländische , die sich durch Deputirte in den Hauptstädten Rewal , Riga , Arensburg auf alle drei Jahre eintretenden Landtagen versammeln . Diese Landtage werden von dem Adelsmarschall präsidirt , und berathen sich über die Angelegenheiten des Adels und Landes , über die Errichtung von Schulen , die Verbesserung der Wege , die Recipirung neuer Adeliger , die Besetzung der Aemter , über Petitionen an den Kaiser u. s. w. Als bleibende und oberste Behörde steht in Livland an der Spitze des Adels das Collegium der Landräthe , der ehemals alleinigen Regenten des Landes , von denen der eine Oberpostdirector , der zweite Oberkirchenvorsteher , der dritte Oberrichter , der vierte Obervormund u. s. w. Die Ritterschaft bildet eine geschlossene Corporation , und Niemand , weder Russe noch Nichtrusse , hat das Recht Aufnahme zu verlangen . Sie verweigert oder ertheilt den darum Bittenden nach Gutdünken das Indigenat ( Adels-Bürgerrecht ) und somit die Erlaubniß im Lande Güter zu besitzen , an der Repräsentation und Aemterbesetzung Theil zu nehmen .
Die ganze Civilgesetzgebung ( nicht so die Criminalgesetzgebung ) ist bis dato noch deutsch-römisches Recht . Deutsche allgemeine und provincielle Gewohnheiten gelten durchweg , und die obersten und niederen Behörden und Gerichte sind auf deutschem Fuß eingerichtet und mit deutschen Beamten besetzt . Nur die Zweige der Administration , die Mauth , die Steuerbehörden , die Polizei u. s. w. sind auf russischem Fuße constituirt , obgleich auch in der Regel mit deutschem Beamtenpersonale besetzt . Sogar die obersten Administrativbeamten , die Gouverneure und Generalgouverneure der Provinzen werden vom Kaiser aus Rücksicht für die deutsche Nationalität der Provinzen immer aus dem deutschen Adel gewählt . Und nur sehr selten erschien bisher dann und wann einmal ein russischer Gouverneur in den Ostseeprovinzen , wo er aber auch nie lange blieb . Nichtsdestoweniger sind die Provinzen wegen ihrer deutschen Institutionen in fortwährender Besorgniß und Aufregung . Während des zwölfjährigen Bestandes der Statthalterschaftsverfassung Katharinens haben sich eine Menge von Russen in alle Stände und Abtheilungen der Gesellschaft eingeschlichen . Namentlich in Riga ist seitdem ihre Anzahl zu einer beträchtlichen Höhe angewachsen . Diese baltischen Russencolonien fordern laut und lauter Gleichstellung ihrer Rechte mit denen der Deutschen , wollen Theil an der Verwaltung und Einlaß in den Collegien haben . Der alte russische Adel in St. Petersburg und Moskau sieht schel auf die Privilegien der Deutschen , und die Ministerien und höchsten Reichsbeamten empfinden es sehr unangenehm , daß sie bei Einführung allgemeiner Maaßregeln immer genöthigt sind , besondere Rücksicht auf die Privilegien der Ostseeprovinzen zu nehmen , deren Existenz und Nothwendigkeit sie natürlich wenig begreifen und deren Ursprung sie längst vergessen haben . Freilich halten die russischen Kaiser selbst noch ein gnadenreiches Schild über ihre deutschen Unterthanen . Allein wer steht dafür , daß ihre Nachfolger bei dem beständigen Drängen der ihnen näherstehenden Russen nicht nachgeben und anfangen werden anders zu denken und zu verfahren ? Auch jetzt wie früher gibt es alle Augenblicke Veranlassungen zu kleinen Streitigkeiten mit den Russen . Bald fühlt sich die Stadt und der Rath von Riga durch eine Verordnung verletzt und beeinträchtigt , bald die deutsche Universität Dorpat , bald die Ritterschaft und das Rathscollegium . Da sehr viele Deutsche in St. Petersburg in den höchsten Aemtern angestellt sind , so fehlt es ihnen indeß nicht an wohlwollenden und mächtigen Freunden .
Die Universität Dorpat hat ihre hohen Gönner und Connexionen in St. Petersburg , die Stadt Riga zählt dort ihre Freunde und ebenso natürlich der Adel der Provinz . In allen Fällen , wo eine Verordnung , eine Bestimmung oder eine Forderung der Russen deutsche Vorrechte bedroht , wird gleich Lärm geschlagen . Deputirte , öffentliche und geheime , werden nach St. Petersburg geschickt , die dortigen Gönner werden bearbeitet , in Feuer gebracht und in der Regel dann allerdings die Verordnung hintertrieben oder der Wunsch durchgesetzt , oft aber auch nicht .
In dem Herzogthum Kurland ist der Zustand ungefähr derselbe , wie in Liv- und Esthland , ungeachtet diese Provinz ohne Capitulation und Friedensschluß im Jahr 1795 an Rußland überging . In der polnischen Zeit – das Herzogthum war von 1561 bis 1795 ein polnisches Lehn – fanden die deutschen Privilegien des dortigen Adels , die oft von der polnischen Krone bedroht waren , einen natürlichen Fürsprecher an Rußland , und jedesmal , wenn Polen das Land seinem Reiche zu incorporiren versuchte , that Rußland kräftige Fürsprache . Bei der völligen Auflösung Polens in den neunziger Jahren blieb Kurland ohne Stütze . Der Herzog dankte im Sturm der auch hier wüthenden Parteien ab , und der Adel des Landes , eigenmächtig im Namen nicht nur des Adels , sondern auch der Städte , Bürger und Bauern handelnd , schickte eine Deputation nach St. Petersburg und ließ der Kaiserin Katharina die Unterwerfung des Herzogthums anbieten . „ Unter welchen Bedingungen ? “ soll die Kaiserin die kurischen Deputirten gefragt und sich verächtlich von ihnen abgewendet haben , als sie antworteten : „ Ohne alle Bedingung Ew. Majestät , wir werfen uns Ihnen zu Füßen . “ Noch jetzt nennt man im Lande diese unterwürfigen Deputirten und schilt sie Verräther . Auch erzählt man als eine gerechte Vergeltung der Nemesis , daß , obgleich sie alle von der russischen Regierung mit Belohnungen , Ehren und Reichthümern überhäuft worden wären , doch keiner von ihnen angesehen und reich gestorben sey . Kurland kann sich also auf keinen Friedensschluß und auf keine Capitulation berufen . Nichtsdestoweniger blieb es auch hier beim deutschen Alten . Die Krone rückte nur als Erbin in die Rechte des Herzogs ein . Das Land behielt seine alten Eintheilungen in Hauptmannschaften und Oberhauptmannschaften , seine alten Gerichte , Hauptmannsgerichte , und Oberhofgerichte . Der Adel behielt seine alten Privilegien , als z. B. das Recht der hohen und niedern Jagd
im ganzen Lande , das Recht Branntwein zu brennen und zu verkaufen , das sonst in ganz Rußland ein Monopol der Krone ist , das Recht zur Besetzung gewisser Stellen und Aemter . Auch seine ständische Verfassung behielt er im Ganzen und ungeschmälert . Und noch jetzt kommt alle drei Jahre in Mitau der Landtag zusammen , wo unter dem Präsidium eines Landbotenmarschalls der Adel durch Deputirte , welche wie in Polen Landboten genannt werden , repräsentirt ist . Indessen unterliegen alle Beschlüsse des Landtags , alle Aemterverleihungen u. s. w. natürlich der Bestätigung der Regierung . Auch steht an der Spitze der Verwaltung ein vielbedeutender Gouverneur , der von der Regierung eingesetzt wird , aber in der Regel , wie in Livland , immer ein Deutscher ist . Der erste Mann nach dem Gouverneur ist der Landesbevollmächtigte , der den ganzen Adel und seine Gerechtsame in St. Petersburg repräsentirt und Alles , was zwischen Adel und Krone verhandelt werden soll , vermittelt . Da die Statthalterschaftsverfassung Katharinens nie in Kurland Geltung hatte , so rühmen sich die Kurländer , daß in ihren Behörden russische Bestechlichkeit noch nicht so verbreitet sey , wie in Livland , und besonders loben sie den alten deutschen Geist und die Rechtlichkeit ihrer Gerichtshöfe , zumal des Oberhofgerichts in Mitau . Die Rechte der Städte wurden bei der Uebergabe des Landes noch weniger bedacht , als die des ganzen Landes überhaupt . Sie suchten durch eigene Deputationen und Unterhandlungen nachher in St. Petersburg noch so viel als möglich für sich auszuwirken , und obgleich die Freiheit des Handels und der Einfuhr ihnen später genommen wurde , so existiren ihre Magistrate doch immer noch so ziemlich nach deutscher Weise .
Wenn aus allem dem Gesagten nun hervorgeht , daß die Ostseeprovinzen durchaus über die Fortschritte des russischen Wesens in ihren Landen unzufrieden , ja darüber beständig allarmirt und höchst schmerzlich besorgt sind – wenn sie darnach dem russischen Wesen und System abhold sind , und sich sogar über mancherlei Dinge scandalisiren , über die man sogar im eigentlichen Deutschland geduldiger und milder urtheilen würde , so darf man sich doch auf keine Weise einbilden , daß diese Abneigung gegen Rußland etwas mehr als bloß nationelle Abneigung wegen der nationellen Charakterverschiedenheit – und bloß provincielle Abneigung wegen der Schmälerung provincieller Privilegien – sey . Man darf nicht glauben , daß diese Abneigung aus einer treulosen Denkweise gegen die russische Regierung , aus einer revolutionären Tendenz , aus einer politischen und patriotischen Sympathie für Deutschland entspringe . Nichts weniger als das .
Um diesen Punkt genauer zu beleuchten , ist es zunächst wichtig , sich daran zu erinnern , daß die Deutschen überall die loyalsten Leute von der Welt sind . Sie hängen dem Bestehenden an , und zeigen sich überall treu gesinnt der Regierung und ihrer Obrigkeit , die Veranlassung ihrer Einsetzung mag seyn welche sie will . Die Ostseeprovincianer sind daher die loyalsten und treuesten Unterthanen des Kaisers von Rußland , und wenn sie auch gegen das System der Regierung , gegen die Eigenheiten der Nation klagen , so verehren sie doch den Kaiser als ihren mächtigen Beschützer , als ihren gütigen Herrn , was er denn in der That auch ist , da er ihnen immer seinen Schutz angedeihen läßt gegen die Zumuthungen und Anforderungen der altrussischen Partei .
An eine Sympathie für das deutsche Vaterland , für den deutschen Bund , oder für irgend einen deutschen Staat darf man auf keine Weise glauben , und ein deutscher Patriot , der , nachdem er die Klagen der Livländer über das undeutsche Russenthum angehört , ihnen um den Hals fallen und rufen wollte : „ Brüder ! reicht uns die Hand , einigt euch mit dem Bunde der deutschen Muttervölker “ , würde nicht wenig Gelegenheit finden , sich über die kalte Erwiederung der Umarmung zu verwundern . Der einzige deutsche Staat , an den man hier denken könnte , wäre Preußen . Die Nachbarschaft Preußens , die Aehnlichkeit der Verhältnisse und der Entstehung , die Gemeinsamkeit der historischen Erinnerungen beider Länder , die ehemals in den Zeiten des deutschen Ordens für gemeinsame Interessen stritten und zu einem politischen Ganzen vereinigt waren – dieß Alles könnte für Preußen stimmen . Aber großer Gott , wie erstaunlich weit sind diese beiden ehemals auf dieselbe Weise entstandenen Staaten im Laufe der Jahrhunderte auseinander gegangen ! Preußen ist in allen Stücken mit der Zeit fortgeschritten , hat die Stände alle gleich gemacht , hat den Adel beschränkt , die mittelalterlichen Privilegien der Städte beseitigt , hat die Juden in ihre menschlichen Rechte gesetzt , hat die Zünfte aufgehoben , hat die Leibeigenschaft mit der Wurzel ausgerottet , sogar die Grafen und Barone zur Steuer- , Dienst- und Recrutenpflichtigkeit gezogen , und endlich hat es auch die slavischen und lettischen Völker des Landes völlig germanisirt . In den Ostseeprovinzen dagegen besteht in hundertfacher Hinsicht noch mittelalterlicher Zustand . Die Städte haben ihre Senatoren und hochweisen Räthe . Der Adel ist in Wesen , Sitten , Berechtigung vom Bürger unterschieden , wie Feuer von Wasser , frei von Abgaben , frei von Soldatenpflicht und , trotz der nominellen Aufhebung der Leibeigenschaft , unumschränkter Herr seiner Leute und Bauern . Die alte Lehensherrlichkeit prangt hier noch in ziemlich unversehrter Pracht , die Litteraten stehen dem Adel gegenüber wie zu Luthers Zeit , und es gibt kein Stück deutschen Landes mehr in der Welt , dessen Zustand so sehr dem Mittelalter gliche , als die drei deutschen ostseeischen Herzogthümer .
Es ist demnach ausgemacht , daß preußische Gesetzgebung hier Niemanden zusagen würde . Selbst der Bauer würde sich gegen die preußischen Schulmeister empören . Und der baltische Adel denkt , wenn man ihm Preußen ans Herz legen will , nur an das , was dort dem Adel geschah , durch die Beschränkung der Gutsherrschaft , durch die Beknappung seiner Vorrechte , durch die Hebung der Beamtenaristokratie , durch tausend andere Dinge . Was würde ein livländischer Edelmann thun , wenn man ihm vorschlüge , im preußischen Landsturm neben dem Candidaten der Theologie , neben den Schneidern und Krämern das Gewehr zu schultern ? Er würde über diese Idee sich todt grämen oder todt lachen . Nein , das ist gewiß , lieber Rußland mit all seinen schlechten Gerichten , mit all seiner Bestechlichkeit , seiner Antideutschheit , seinem Haß gegen provincielle Abschließung , aber auch mit seinen geringen Steuern , mit seinem großen Reiche , mit seiner starken , Vertrauen erweckenden Macht , als Preußen mit seiner Ordnung , seiner gleichwaltenden Gerechtigkeit , seinen hohen Zöllen , seiner Schulmeisterei und Vormundschaft . Mit Preußen wäre nichts zu machen , nicht zu spaßen . Seine Vernunft litte keine Einwendung . Mit Rußland hilft man sich : man cabalirt , man besticht , man spielt Intriguen , man petitionirt , kurz , man schlägt sich durch ; man stößt hie und da an , man bekommt unversehene Püffe , aber man erhält sich und hat Mittel sich zu recreiren – faute de mieux Rußland hat man also lieber als alle andern deutschen Staaten zusammengenommen .
Die Kurländer sind allerdings in Petersburg ein wenig anrüchig , als unruhige Köpfe , als antirussische Deutschthümler oder gar Polenfreunde , ja in Moskau geradezu als Buntowtschiki ( Verschwörer ) . Allerdings sind die kurischen Herren ein wenig stolz , etwas auffahrend und hitzig , halten mehr als die Livländer auf ihre persönlichen Rechte , sprechen etwas freier
und gerader heraus . Aber bei Lichte besehen , hat es eben nichts damit zu sagen . Es ist eben nur etwas enthusiastische Krausköpfigkeit . Im letzten Polenkriege haben die Kurländer ihre entschiedene Anhänglichkeit an Rußland erprobt . Es brannte lichterloh in den benachbarten Landen , die Provinz war völlig ohne russische Truppen , und blieb doch matt und still , wie feuchtes Stroh , ja sie that sogar noch das Ihrige , mit ihren Förstern , Dienern und Bauern den Brand zu löschen .
Daher hat man es sich denn auch zu erklären , daß die deutschen Ostseeprovincianer , während sie im Lande selbst oft entbrannten und glühten von antirussischem Eifer , sich in Deutschland als so gute Russen zeigen , und ihre Regierung , ihren Kaiser , ihre Politik , ja alle russischen Zustände und am Ende auch die russische Nation , der anzugehören sie oft fälschlich prahlen , so hochstellen und preisen . Denn sie sind in politischer Hinsicht noch weit mehr antideutsch als in nationeller antirussisch .
Fragt man nun die Ostseeprovincianer , die weder Deutschland angehören möchten , noch auch mit Rußland völlig zufrieden sind , was sie denn möchten , oder fragt man , ihre Gedanken errathend , sich selbst darüber , so ist es wohl nicht schwer , den kleinen , bescheidenen Wunsch in ihrer Seele , freilich in sehr entfernter Perspective , zu erkennen – die alten , guten Zeiten möchten zurückkehren . Sie möchten gern Handel und Wandel wieder frei haben , keine Mauth und keine Zölle , keine Recruten und keine Steuern , wie es ehemals im Lande war ; Freiheit zu kommen , Freiheit zu gehen ; an der Spitze des Staats ein paar kleine Herzoge oder einen Ordensmeister , dem der Adel das Regieren nach Herzenslust verbittern könnte , leibeigene Bauern , hochweise Senatoren , wohllöbliche deutsche Gerichte . Mit Einem Worte , sie möchten eine kleine Commune wie ehemals für sich bilden . Sie möchten , daß die Götter ihnen aus der Fülle der Zeiten das gute Mittelalter ungeschmälert zurückgäben . Allein sie bedenken nicht , daß das selbst in des hohen Donnerers Macht nicht steht ; die Zeit und das Geschick rollen unerbittlich über ihre kleinen , ehemals so glücklichen Herzogthümer dahin .
Deutschland .
Karlsruhe . Die vollständige Berichterstattung über die ständischen Verhandlungen in Betreff des neuen Strafgesetzbuchs hatte uns verhindert , die Debatten der zweiten Kammer hinsichtlich des hannover ' schen Verfassungsstreits umständlicher wiederzugeben . Mittlerweile sind nun die gedruckten Protokolle der Kammer erschienen , und wir glauben daraus eine gedrängte Zusammenstellung des Ganges jener Discussion um so mehr nachtragen zu sollen , als einer der Minister lebhaften Antheil daran nahm , während in den meisten andern Ständeversammlungen die Vertreter der Regierung bei Anregung dieser Frage sich fast ganz passiv verhalten . Die Sitzung fand bekanntlich am 10 April statt . Der Abg. v. Itzstein stellte den Antrag . Wir können uns wohl enthalten , seine Rede und die der andern Sprecher auch in den Stellen wiederzugeben , die nur ein Echo der allgemein bekannten frühern Verhandlungen über diesen Gegenstand bilden . Wir heben daher mehr die Momente hervor , die durch das , was mittlerweile vorgefallen , bedingt worden .
„ Daß ich ( sagte Hr. v. Itzstein unter Anderm ) die hannover'sche Verfassungsfrage wieder zur Sprache bringe , wird wohl nicht befremden . Zwar wurde die Sache in dieser Kammer bereits am 29 April v. J. auf meinen Antrag verhandelt , allein in der Zwischenzeit soll am 5 Sept. v. J. ein Beschluß der hohen Bundesversammlung ergangen seyn . Die Völker Deutschlands vernahmen ihn bis jetzt nur aus einer von dem königl. hannover'schen Cabinet erlassenen Proclamation vom 10 Sept. v. J. Verbergen wir uns nicht , denn Wahrheit ist die höchste und heiligste Pflicht einer jeden Ständeversammlung , verbergen wir uns nicht , daß dieser Beschluß weder den Erwartungen der Bevölkerung in Hannover noch jenen der übrigen deutschen Staaten entsprochen hat . Die bedauernswerthen Zerwürfnisse in Hannover dauern noch fort , das Vertrauen , jene versöhnende , wohlthätige Gewalt , ist untergraben . Was aus dem Dunkel , welches leider seit einigen Jahren die Verhandlungen der hohen Bundesversammlung über vaterländische Angelegenheiten umschwebt , und was aus den Protokollen derselben , so weit man davon Kunde zu erhalten vermochte , erfreulich und wohltönend für unser Baden hervortritt , ist die Thatsache , daß die Stimme unserer Regierung sich vereinigt hat mit den umfassenden Abstimmungen von Bayern , Würtemberg und Sachsen , die an der Bestimmung des Art. 56 der Wiener Schlußacte , als der Schutzwehr aller Verfassungen in Deutschland , festhielten . Die öffentliche Meinung in Deutschland hat immer nur eine die Verfassung von 1833 schützende Interpretation erwartet , und sie gab sich deßhalb gern dem Glauben hin , daß der Beschluß vom 5 Sept. 1839 nur eine Vorentscheidung über jene Anträge sey , die einige constitutionelle Staaten zur Niedersetzung einer Commission für die Schlichtung der hannover'schen Differenzen gemacht haben sollen , und daß somit der angeführte Beschluß nicht eine definitive Entscheidung in der Hauptsache geben wollte , indem der Bund sich nur bei obwaltender Sachlage für die Einschreitung nicht competent gehalten habe . Das hannover'sche Cabinet nimmt dagegen geradezu an , daß durch den Bundesbeschluß die Verfassung von 1833 für aufgehoben und diejenige Grundlage des öffentlichen Rechts in Hannover für anerkannt erklärt worden sey , welche das Cabinet selbst stets als die allein gültige bezeichnet habe , daß unter „ dermalige Stände “ die jetzt vorhandenen verstanden seyen ; also jene nie anerkannte , durch die merkwürdigsten Minoritätswahlen und durch die verschiedenartigsten Mittel zusammengetriebene , höchst unvollständige Versammlung ! Eine solche Auslegung des Bundesbeschlusses mußte nothwendig und natürlicherweise überall den übelsten Eindruck machen . Deßwegen erhob sich alsbald die öffentliche Stimme in allen Theilen Deutschlands laut und kräftig gegen dieselbe , und eben deßhalb haben auch die inzwischen zusammengetretenen Kammern von Braunschweig , Sachsen und Darmstadt in gleichem Sinne einstimmige Widersprüche entgegengesetzt . Die badische Kammer hat aber nach meiner innersten Ueberzeugung die heiligste Pflicht , auch von ihrer Seite sich gegen die Ansichten und Grundsätze zu erheben , welche die hannover'sche Interpretation enthält – Ansichten , welche die verfassungsmäßigen Einrichtungen wieder zu vernichten drohen , die von den deutschen Völkern mit ihrem Blut errungen wurden , und die ihnen nach ihrer Bildungsstufe gebühren . Ehe ich indessen zu der Stellung eines geeigneten Antrags schreite , erlaube ich mir an den Hrn. Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Frage : ob die von dem hannover'schen Cabinet dem Bundesbeschluß vom 5 Sept . 1839 gegebene Interpretation , wonach die Verfassung von 1833 wirklich als aufgehoben erklärt wurde , in den diesem Beschluß des Bundes vorangegangenen Verhandlungen ihre Begründung finde ? Und wenn nicht , ob von Seite unserer Regierung seit der Bekanntmachung dieser Interpretation und seit den dagegen erhobenen Widersprüchen Schritte und Einleitungen geschehen sind , um bei der Bundesversammlung auf Wiederherstellung der Verfassung von 1833 , oder auf eine dahin führende authentische Interpretation des Bundesbeschlusses vom 5 Sept . 1839 nach den Bestimmungen des §. 56 der Wiener Schlußacte zu wirken ? “
Der Staatsminister Freiherr v. Blittersdorff entgegnete im Wesentlichen : „ Wir können der Kammer weder eine directe noch indirecte Einwirkung auf die Bundestagsangelegenheiten gestatten , besonders so lange dieselben noch im Stadium der Verhandlungen begriffen sind . Die Verhandlungen des Bundestags sind kein Eigenthum des Großherzogs . Der Großherzog selbst ist nur ein Glied dieser hohen Versammlung . Andere Glieder haben das gleiche Recht auf die dort gepflogenen Verhandlungen , wie Er , und man ist aus den gewichtigsten Gründen übereingekommen , die Verhandlungen der Bundesversammlung der Oeffentlichkeit nicht zu übergeben . Insofern kann ich also über die Verhandlungen des Bundestags die Auskunft so , wie der Hr. Abg. v. Itzstein sie wünscht , nicht geben .
Dagegen hat der Hr. Abg. v. Itzstein Bezug auf eine Proclamation des Königs von Hannover genommen , womit ein Bundesbeschluß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wurde , der am 5 Sept. v. J. gefaßt worden seyn soll . Da der König von Hannover diesen Bundesbeschluß zur öffentlichen Kenntniß gebracht hat , und er dabei zunächst betheiligt erscheint , so habe ich keine Ursache , die Existenz desselben in Abrede zu stellen . Dieser Beschluß besteht . ( Der Hr. Minister verliest ihn . ) Ich kann nicht finden , daß dieser Bundesbeschluß mißverstanden werden kann , und eben deßhalb scheint er auch in keiner Weise einer Interpretation zu bedürfen . Er sagt mit kurzen Worten , daß den in der fünften Sitzung vom 26 April d. J. gestellten Anträgen keine Folge gegeben werden könne , und fügt hinzu , daß bei obwaltender Sachlage keine Veranlassung zur Einwirkung auf diese innere Angelegenheit des Königreichs Hannover gegeben sey Sie haben vielfach auf den Bund provocirt und , wie Sie selbst sagen , mit Spannung seinen Beschluß erwartet . Es wird also von Ihnen die Competenz des Bundes , diesen Beschluß zu fassen , nicht im mindesten in Zweifel gezogen werden können . Der Beschluß , wie er vorliegt , ist formelles Recht geworden , und besteht für Sie , für den König von Hannover , für ganz Deutschland . Wir Alle sind ihm Achtung schuldig , und diese Achtung auf irgend eine Weise außer Augen zu setzen , wäre nach meinem Dafürhalten eine schwere Verletzung der Pflichten , die uns Allen obliegen . Wenn es nun in diesem Beschluß heißt , daß es sich hier von einer innern Landesangelegenheit des Königsreichs Hannover handle , so werden Sie nicht gemeint seyn , sich in diese innere Angelegenheit des Königreichs Hannover in irgend einer Weise zu mischen , und noch weniger kann es die Intention des Großherzogs seyn , sich eine solche Einmischung zu Schulden kommen zu lassen . Wenn es dem König gelingt , seine innern Angelegenheiten zu ordnen , ohne daß ein Einschreiten des Bundes nothwendig wird , so kann dieß nur als ein erwünschtes Ereigniß betrachtet werden . Wenn nun die Verhältnisse dadurch wieder die Consistenz gewinnen , wovon gesagt wird , daß sie verloren gegangen sey , so kann dieser Zustand nur als ein erfreulicher bezeichnet werden , welchen zu stören sich Niemand unterfangen wird . Wenigstens wird die großherzogliche Regierung und jede Regierung Deutschlands sich ein Gewissen daraus machen , einen , wenn auch , nach Ihrer Behauptung , nur formell legalen Verfassungszustand , in irgend einem deutschen Bundesstaat gewaltsam zu stören . Der Bund würde glauben , gegen das Grundprincip seiner Existenz , nämlich die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der einzelnen Bundesstaaten , zu handeln , wenn er ohne die dringendste Veranlassung zu einer solchen Einmischung sich herabließe . Wenn der Zustand , von dem ich sprach , ohne die Einmischung des Bundes herbeigeführt werden kann , so ist dieses Ereigniß nur ein wünschenswerthes , und es wäre nicht nur gewagt , sondern vielleicht ein Verbrechen , in die natürliche Entwickelung der Verhältnisse einzugreifen und Unruhen zu stiften , wo sie früher nicht vorhanden waren ; frevelhaft wäre es , der Zeit voraneilend nach eingebildeten Gütern zu haschen und dadurch den innern Frieden eines deutschen Bundesstaats zu stören . Ich glaube , daß Sie nicht erwarten werden , es solle die Regierung bei obwaltender Sachlage , wie sich der Bundesbeschluß ausdrückt , in ihren Schritten , wenn sie welche gethan haben könnte , was zu avouiren ich nicht berechtigt bin , noch weiter gehen . “
v. Itzstein erwiederte unter Andern : „ Die Regierung behauptet , der Kammer stehe kein Recht zu , in dieser Sache etwas zu thun . Die Kammer aber , und nicht die badische Kammer allein , sondern alle Ständeversammlungen Deutschlands , also die Repräsentanten Deutschlands , sind anderer Meinung ... Wäre die Verfassung von 1833 nicht aufgehoben , wären die Stände unter ihrer Herrschaft versammelt , hätte der König von Hannover ihnen das Schattenbild einer Verfassung , wie wir sie gegenwärtig sehen , vorgelegt , und hätten diese darüber verhandelt und diese Verfassung mit oder ohne Abänderung angenommen , so müßte sich das Volk dabei beruhigen ; dem ist aber gegenwärtig nicht also . Die Verfassung von 1833 ist nun einmal , man mag sagen , was man will , einseitig aufgehoben , und Alles , was von diesem Zustande , von diesem Ereigniß ausgeht , ist nichtig , somit sind auch die jetzigen Stände als nichtig gewählt anzusehen , wobei ich zugleich auch auf die merkwürdige Art aufmerksam machen will , wie man dort Minoritätswahlen ( eine Erscheinung , von der man sonst gar keinen Begriff hatte ) bewirkt und die Leute zusammengetrieben hat , um Wahlen im Sinne der Regierung zu erhalten . Aus nichtigen Ständen kann aber auch nichts zu Recht Bestehendes , nichts Verbindendes hervorgehen . Es ist auch bekannt , daß der größte Theil des hannover'schen Landes die Stände nicht anerkennt . Will und kann man unter solchen Umständen etwas Gutes , etwas zur Beruhigung Beitragendes von den Beschlüssen erwarten , die solche Stände etwa fassen ? Nein ! Erwarte man vielmehr , daß aus diesem Zustand ein weit bitterer Geist in jenem Lande hervorgehen und in ganz Deutschland sich zeigen wird wie früher . Ich glaube daher , daß der Widerspruch gegen unsere Competenz nicht hinreichend ist , uns zu hindern , heute in unserer Berathung fortzufahren , und , wie ich dem Hrn. Minister der auswärtigen Angelegenheiten gern zugebe , dadurch nur den Ausdruck der Volksrepräsentation in Baden , vereinigt mit dem der übrigen Stände zu bewirken , der Weisheit der übrigen Regierungen , welche solche Aussprüche der öffentlichen Meinung nicht unbeachtet lassen werden , und der Verfügung des Bundestags allerdings das Weitere heimgebend . Wenn übrigens der Hr. Minister dargethan zu haben glaubt , daß der Bundesbeschluß , wie er vorliegt , so sehr klar sey , so widerstrebt dieß doch dem Gefühle , welches viele Millionen verständiger Menschen in Beziehung auf denselben haben . Auch steht die Erklärung des Hrn. Ministers , wie ich später noch näher nachweisen werde , in bedeutendem Widerspruche mit der Erklärung der sächsischen Minister , und doch hat die sächsische Regierung mit der badischen gleich gestimmt . Es sollte nun scheinen , daß , wenn eine Regierung erklärt , die Interpretation sei nicht so , wie man sie erwarten konnte , die andere Regierung , welche ebenso bei dem Bundestage gestimmt hat , dieselbe Ansicht haben müsse .
( Fortsetzung folgt . )
Hannover . ( Ueber die sogenannten Minoritätswahlen . ) Als die Anhänger des Staatsgrundgesetzes von 1833 zu der Ansicht gelangt waren , daß ihre phantastischen Hoffnungen , deren Erfüllung sie von der Bundesversammlung erwarteten , wohl schwerlich erfüllt werden dürften , hätte eine leidenschaftlose Beachtung der Verhältnisse sie zu der Ueberzeugung führen müssen , daß nur auf dem Wege der ständischen Vermittelung ein sicheres und würdiges Ziel zu erstreben sey . Das , was man durch die angeschuldigte Rechtswidrigkeit anscheinend nicht erreichen konnte , wollte man nunmehr auf anderm Wege und mit andern Mitteln herbeiführen . Aber es gab der Mittel und Wege nur wenige , um eine Einmischung des Bundes überhaupt , und insbesondere eine rasche Bewegung hervorzurufen . Statt , wie oben erwähnt , ihre Gesinnungen und Wünsche in eine loyale Richtung zu bannen , sie durch das Medium der ständischen Verhandlung zu manifestiren , strebten sie vielmehr gerade darnach , das Zusammentreten einer Ständeversammlung zu vereiteln . Sie wandten alle ihre Kräfte und alle ihre Mittel an , um die ständischen Wahlen zu hintertreiben , hoffend , es werde der Bund , wenn eine vollständige ständische Versammlung fehle , wohl jedenfalls einschreiten müssen . Doch auch dieser zweite Anlauf schlug im Ganzen fehl . Die Ständeversammlung kam ungeachtet der nicht gesparten oppositionellen Umtriebe zu Stande , und nur einzelne Spuren dieser illegalen Bestrebungen blieben als Merkzeichen ihrer Thätigkeit zurück . Zu diesen Ueberresten der damaligen Thätigkeit der Oppositionspartei gehören ganz vorzüglich die seit jener Zeit sogenannten Minoritätswahlen , über die seitdem so viel gesprochen worden ist . Seit länger als einem Jahre hat die Opposition mit diesen s. g. Minoritätswahlen , und mit ihnen fast allein den Kreuzzug gegen die hannover'sche Regierung unterhalten . Ueberall , wo man gegen das Cabinet den offenen oder verdeckten Zug begann , glänzten die s. g. Minoritätswahlen hervor ; überall , wo man gegen das Cabinet predigen konnte , wurden die s. g. Minoritätswahlen als leitendes Thema benutzt , und überall endlich , wo dem Cabinet Ungesetzlichkeit oder widerrechtliches Verfahren bewiesen werden sollte , hat man sich der s. g. Minoritätswahlen gerade als stärkstes Beweismittel bedient . Obwohl die Plane der Opposition keinen vollkommen ergiebigen Boden fanden ,
vielmehr zum größten Theil an der Redlichkeit und Einsicht der Bessern scheiterten , gewann sie dadurch doch so viel , daß sie mit Hülfe der paar von ihr erzeugten s. g. Minoritätswahlen eine geraume Zeit lang gegen das Bestehen einer rechtmäßigen Ständeversammlung , anscheinend aus redlicher Gesinnung , wenn auch ohne Grund streiten konnte . Unerklärlich aber bleibt es , daß auch besser Gesinnte an den Vorwurf glauben konnten , welchen die Opposition aus den s. g. Minoritätswahlen gegen die Regierung entwickelte . Daß Deputirtenwahlen , vollzogen von nur einem Theile der sonst Theilnehmenden im gesunden Zustande zu den seltenen Fällen gehören , und daß sie wohl eben deßhalb nicht auf den Beifall der Menge zählen dürfen , das mag allerdings wahr seyn ; allein bloß diese Thatsachen können doch sicher nicht zu dem Ausspruche berechtigen , daß solche Wahlen auch zugleich ungesetzliche seyen . Behaupten ließe sich dieses erst alsdann , wenn die Regierung die nicht theilnehmenden Berechtigten von der Ausübung ihres Rechtes ausgeschlossen , wenn sie absichtlich veranlaßt hätte , daß nur der geringere Theil das Recht ausüben konnte . Das ist indessen keineswegs der Fall . Bekannt ist vielmehr , daß die Regierung alle aufgefordert hat , daß überall die Urwähler ( die eigentlich Berechtigten ) Bevollmächtigte und diese wieder Wahlmänner gewählt haben ; bekannt ist ferner , daß auch diejenigen Wahlmänner , welche an der Wahl keinen Antheil genommen haben , zur Ausübung derselben berufen und aufgefordert worden sind , sich aber selbst und freiwillig davon ausgeschlossen haben . Nur die Wahlmänner selbst haben auf das Recht der Ausübung verzichtet . Dadurch haben denn aber die s. g. Minoritätswahlen einen Charakter erhalten , der an sich jeden Vorwurf gegen die Regierung ausschließt , der bei solcher Beschaffenheit der Dinge nur dann gegründet seyn würde , wenn sich nachweisen ließe , daß die Regierung die Pflicht habe , das Recht des einen Theils der Berechtigten um der Weigerung des andern Theiles willen zerstören zu müssen , die einen von der Ausübung des selbstständigen Rechtes ausschließen zu müssen , weil die andern , die nicht mehr , sondern nur gleichbefugt sind , kein Vergnügen finden , ihre Befugniß zu gebrauchen . Aber eine solche Verpflichtung auf Seiten der Regierung gibt es nicht . Keine Regierung hat an sich das Recht , noch viel weniger die Pflicht , Dreien oder Vieren ihr Recht zu nehmen , weil zehn andere dasselbe Recht nicht haben oder ausüben wollen . Ein solches Recht , beziehungsweise eine solche Pflicht gibt es ebensowenig im öffentlichen Rechte , wie es im Privatrecht einen Grundsatz gibt , wornach der eine gleichberechtigte Erbe seinen aliquoten Antheil verlieren muß , wenn die andern den ihrigen nicht haben wollen . Das ist so einleuchtend und natürlich , daß nur dann davon abgelassen werden könnte , wenn ausdrückliche und unzweifelhafte Gesetze eine entgegenstehende Bestimmung aufwiesen . Gibt es nun aber in Beziehung auf die ständischen Wahlen ein solches Gesetz ? Wir zweifeln daran . Wenigstens sind wir sicher , daß in Hannover kein Gesetz existirt , welches bestimmt , daß die Abwesenheit oder die Weigerung einer Anzahl Wahlmänner die übrigen anwesenden und zur Wahl bereiten Wahlmänner von der Ausübung ihres Wahlrechts ausschließe , und daß die Regierung verpflichtet sey , eine von den wenigern vorgenommene Wahl um deßwillen für eine rechtsungültige zu erklären . Allerdings hat man dieses behauptet , und sich zu diesem Ende hinsichtlich der Wahlen des Bauerstandes auf die Verordnung vom 22 Febr. 1832 und rücksichtlich der Städte auf die Verordnung vom 2 Febr. desselben Jahres berufen . Allein gewiß mit Unrecht . Was zunächst die Verordnung vom 22 Februar 1832 betrifft , so besagt dieselbe allerdings im §. 9 , daß unter der Leitung eines von der Landdrostei zu ernennenden Wahlcommissärs „ in einer Versammlung sämmtlicher Wahlmänner des Districts die Deputirtenwahl nach absoluter Stimmenmehrheit erfolgen soll . “ Es läßt sich bei unparteiischer Prüfung nicht verkennen , daß hiermit keineswegs der Grundsatz ausgesprochen seyn soll , welcher nach der Ansicht der Opposition nothwendig lauten müßte : entweder alle Wahlmänner wählen vereint einen Deputirten , oder es wird gar nicht gewählt . So weit konnte das Gesetz nicht gehen . Spricht man von den gewählten sämmtlichen Wahlmännern an sich , so hat man darunter nur alle wirklich gewählten und keineswegs die überhaupt zu wählenden zu verstehen ; spricht man hingegen von den sämmtlichen Wahlmännern , welche die Wahl des Deputirten vornehmen , die Versammlung bilden , so hat man dabei nur an diejenigen zu denken , die wirklich erschienen sind . Es läßt sich im vorliegenden Fall sehr wohl annehmen , der Gesetzgeber habe gar nicht darüber bestimmen wollen , ob alle oder wie viel weniger von den Wahlmännern erscheinen müßten , sondern er habe vielmehr nur den Wahlact in seiner äußern Form zum Gegenstand seiner Bestimmung gemacht . Es läßt sich dieß gerade deßhalb annehmen , weil es bekanntlich verschiedene Formen für die Wahlhandlung gibt , nämlich Vereinigung aller erschienenen Wahlmänner zu einer Versammlung , und sodann einzelne Abgabe der Stimmen , so daß keine Versammlung stattfindet , sondern jeder einzeln vor dem Wahlcommissär erscheint , seine Stimme abgibt und sich wieder entfernt , ohne mit den übrigen zeitlich und räumlich gemeinsam zu handeln . Gerade über diesen Punkt war aber eine ausdrückliche Sanction bei weitem nothwendiger , als über die Anzahl der Wahlmänner , welche die Wahl gültig vornehmen könnten . Deßhalb nämlich , weil in Anbetracht der Verhältnisse , der jene Verordnung ihre Entstehung verdankt * ) Es ist bekannt , daß vor der Verordnung von 1832 die pflichtigen Grundbesitzer nicht vertreten waren . 1832 stand nun die Berathung des Staatsgrundgesetzes und die Ablösungsordnung bevor . Der Zeitgeist wollte , daß die Grundbesitzer hiebei durch eigene Deputirte vertreten würden . Dazu bedurfte es aber einer Bestimmung , wenigstens einer provisorischen . Die Stände legten die Ausführung in die Hände der Regierung und die Regierung emanirte die Verordnung mit der Absicht , sie bald zu vervollständigen . Die Regierung konnte hiernach die Verordnung dreist unvollständiger erscheinen lassen , denn sie durfte dennoch der Wahlen gewiß seyn !
A. d. Eins .
, recht gut angenommen werden konnte , es werde kein Wahlmann , wenn er einmal das Mandat angenommen , ausbleiben . Die Wahl ist überhaupt eine Befugniß , und auf Befugnisse – Privilegien – verzichtet der Regel nach so leicht Niemand . Ganz anders aber verhält es sich mit der Form der Wahlhandlung ; wäre hierüber nichts bestimmt worden , so würde bloß die Willkür des Wahlcommissärs gewaltet haben , und dieser hätte bald eine Versammlung belieben , bald die Stimmen einzeln annehmen können , ohne daß man , im Fall etwaniger Collisionen an einem durchgreifenden , bestimmten Princip sich hätte halten können . So ergibt sich , daß der Satz : „ Unsre Landdrosteien haben für jeden Wahldistrict einen Wahlcommissär zu ernennen , unter dessen Leitung in einer Versammlung sämmtlicher Wahlmänner des Districtes die Deputirtenwahl nach absoluter Stimmenmehrheit erfolgt , “ weiter nichts besagt , als : der ernannte Wahlcommissär hat die sämmtlichen erschienenen Wahlmänner des Districts zu einer Versammlung zusammen treten zu lassen , und nachdem dieß geschehen , erfolgt in dieser Versammlung die Deputirtenwahl , wobei die absolute Mehrheit über die Person des Deputirten entscheidet .
( Beschluß folgt . )
[ 2123 ]
Dritte Versammlung deutscher Philologen .
Nachdem in der zweiten Versammlung deutscher Philologen zu Mannheim im vorigen Herbste Gotha für dieses Jahr als Ort der Zusammenkunft gewählt , und von Sr. Durchl. dem regierenden Herrn Herzog zu Sachschen-Coburg-Gotha dieser Wahl die höchste Genehmigung ertheilt worden ist , haben die Unterzeichneten , zur Führung der Geschäfte Ernannten die Ehre , die Lehrer an Universitäten und gelehrten Schulen und alle Freunde der Alterthumswissenschaften hierdurch zur Theilnahme an dieser dritten Versammlung einzuladen . Zugleich erbieten sich dieselben für alle Theilnehmenden , welche bei ihrer Ankunft in Gotha bequeme Wohnungen vorzufinden wünschen , und diesen Wunsch bis zum 6 September zu erkennen geben , dergleichen zu besorgen . Die erste Präliminarsitzung wird den 29 September stattfinden . Ueber die Vorträge , welche die HH . Theilnehmer in den öffentlichen Sitzungen zu halten geneigt sind , erbitten wir uns einige vorläufige Nachricht .
Gotha , den 20 Mai 1840 .
Fr. Jacobs. Val. Chr. Fr. Rofl .
[ 1652- 54 ]
Bad-Empfehlung .
Das in seinen eigenthümlichen Vorzügen längst bekannte Nordseebad auf der Insel Nordernei wird auch in diesem Jahre mit dem 1 Julius eröffnet , und am 15 September geschlossen werden .
Wegen der Logisbestellungen wolle man sich gefälligst an den Hrn. Amtsvogt Köpeke auf Nordernei wenden .
April 1840 .
Das königliche Bade-Commissariat .
A. James Hay .
[ 2138- 44 ]
Donau-Dampfschifffahrt .
Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist , so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden , und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben .
Die Schiffe fahren demnach :
von Regensburg nach Linz am 3 , 6 , 8 , 11 , 13 , 16 , 18 , 21 , 23 , 26 , 28 Junius ,
von Linz nach Regensburg am 3 , 5 , 8 , 10 , 13 , 15 , 18 , 20 , 23 , 25 , 28 , 30 Junius .
Regensburg , den 28 Mai 1840 .
Die Verwaltung .
[ 2090- 93 ]
Oesterr. k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft .
Die elegant und mit möglichster Bequemlichkeit für die P. T. HH . Reisenden ausgestatteten Dampfboote fahren im Monat Junius
von Linz nach Wien am 2 , 7 , 12 , 14 , 17 , 19 , 22 , 24 , 27 , 29 ,
von Wien nach Pesth am 3 , 6 , 8 , 12 , 15 , 18 , 22 , 24 , 27 , 29 ,
von Pesth nach der untern Donau und Konstantinopel , jeden Mittwoch , und zwar abwechselnd eine Reise über Galatz , die andere über Czerna-voda und Kustendje . ( Die Reise von Pesth nach Konstantinopel dauert 11 Tage . )
Die Rückreise von Konstantinopel nach allen Stationen der untern Donau ist ebenfalls abwechselnd eine Woche über Galatz , die andere über Kustendje und Czerna-voda . ( Reisedauer über Kustendje und Orsova , Contumaz von 10 Tagen inbegriffen , 28 Tage . )
Von Konstantinopel nach Trapezunt , Smyrna und Salonich und wieder zurück jede Woche eine Fahrt . Von Smyrna nach Beyrut und andern syrischen Häfen alle 3 Wochen eine Fahrt .
Ausführliche Tarife sind zu haben :
in Augsburg bei HH . Gebrüder Frommel ,
in Leipzig bei HH . Frege & Comp. ,
in Frankfurt a. M. bei HH. J. J. Klotz ,
in Berlin bei HH . J. G. Braumüller Sohn ,
in Hamburg bei HH . Schaar & Clauß ,
in Ulm bei HH . der bayerisch-würtembergischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bei
HH. Theod. Kindervater ,
in Dresden bei HH. W. Bassenge & Comp. ,
in Stuttgart bei HH . Stahl & Federer .
[ 1776- 78 ]
Edictal-Ladung .
Der seit 24 December 1837 von hier vermißte Joseph Waldinger , Heizer im königl. Erziehungs-Institute für höhere Stände , wird hiemit auf Instanz seiner Ehefrau Magdalena Waldinger öffentlich aufgefordert , sich
binnen zwei Monaten
hierorts zu melden , oder von seinem jetzigen Aufenthalte Nachricht zu geben , widrigenfalls nach Umfluß dieser Zeit ein Curator absentis von Amtswegen für ihn aufgestellt werden würde .
Concl . am 28 April 1840 .
Königl . Kreis- und Stadtgericht München .
Graf v. Lerchenfeld , Dir .
v. Enhuber .
[ 1073- 75 ]
Oeffentliche Vorladung .
Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend , ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben ; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert , sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens
bis zum 7 September l. J.
hierorts zu stellen , widrigenfalls dasselbe an die bekannten Erben gegen Caution ausgehändigt wird .
Bamberg , den 6 März 1840 .
Königliches Landgericht Bamberg II .
Boveri , Landrichter .
[ 1924- 26 ]
Vorladung .
Die geschiedene Ehefrau des Bierbräuers Wilhelm Mast von Nußbach , Balvina , geb. Kaspar , hat in förmlicher Klage und gestützt auf LRS . 303 gebeten , daß ihr Ehemann , welcher heimlich entwichen ist , und sich nach Amerika begeben haben soll , für schuldig erkannt werde , aus dem auf den Tod der Katharina Mast von hier ihm angefallenen Vermögen zur Erziehung und Erhaltung ihres gemeinschaftlichen Kindes denjenigen Betrag jährlich auszuzahlen , welcher durch den Gemeinderath von Nußbach mit Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Beklagten geschöpft werden wird . Zugleich hat Klägerin gebeten , zur Sicherung ihrer Ansprüche auf den Grund des §. 676 Nr. 1 der P. Ordnung Arrest auf obiges Vermögen anzulegen . Diesem letzterm Gesuche wurde , da es gesetzlich begründet befunden worden , durch Verfügung vom Heutigen entsprochen , und wird nunmehr Tagfahrt zur Verhandlung sowohl in der Hauptsache , als auch wegen der Arrestklage auf
Mittwoch den 8 Julius ,
Vormittags 8 Uhr ,
anberaumt , und der Beklagte mit dem Anfügen dazu vorgeladen , daß bei seinem Ausbleiben das Thatsächliche der Haupt- und Arrestklage für zugestanden angenommen , er mit jeder Schutzrede gegen dieselben , resp. die Rechtmäßigkeit des angelegten Arrests ausgeschlossen und das Arrestverfahren demnach fortgesetzt würde .
Verfügt Oberkirch , den 8 Mai 1840 .
Großh. bad. Bezirksamt .
Jüngling .
[ 1631- 35 ]
Erb-Vorladung .
Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen .
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist , so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert ,
innerhalb vier Monaten ,
zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen , als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden , welchen sie zukäme , wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre .
Lörrach , den 28 April 1840 .
Großherzoglich badisches Amtsrevisorat .
Kohlund .
[ 1642- 44 ]
Scheid-Brief .
Auf erhobene Ehescheidungsklage der Christian Nuber'schen Ehefrau von Spranthal gegen ihren Ehemann Christian Nuber , wegen Verschollenheit und die hierauf gepflogenen Verhandlungen wird die Christian Nuber'sche Ehefrau des Ehebandes mit ihrem Ehemann Christian Nuber für entbunden erklärt , mit dem Beifügen , daß derselben jedoch nicht anders , als nach vorgelegter kirchlicher , der landesherrlichen Eheordnung gemäß gesuchter und erlangter Vergönnung sich anderweit zu verheirathen erlaubt sey .
Dieser Scheidbrief wird jedoch nicht ergangen angesehen , und ist wirkungslos , wenn nicht die klagende Ehefrau
binnen zwei Monaten ,
vom Tage der Rechtskraft desselben bei dem Pfarramte sich einfinden , den Gegentheil vorrufen , und diese Scheidungserlaubniß in das Kirchenbuch eintragen lassen wird .
Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Scheidbrief von Oberpolizeiwegen ausgefertigt , und mit dem größern Gerichtsinsiegel versehen worden .
Verordnet Rastadt , den 7 August 1837 .
Bei großh . bad . Hofgerichts des Mittel-Rhein-Kreises .
v. Beust . ( L. S. ) Haas .
Aus großh . bad . Hofgerichts-Verordnung .
Schachlaiter .
Vorstehender Scheidbrief wird hiermit öffentlich verkündet , weil der beklagte Ehemann für verschollen erklärt ist , und dessen Aufenthaltsort inzwischen nicht hat ausgemittelt werden können .
Bretten , den 16 April 1840 .
Großherzoglich badisches Bezirksamt .
Dietz .
Heinsheimer .
[ 1808- 10 ]
Bekanntmachung .
Vom k. k. Landgerichte Dornbirn in Vorarlberg wird durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen , denen daran gelegen , bekannt gemacht :
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Concurses über das gesammte im Land Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Handlung Joseph Hirschfeld und Söhne Wilhelm und Sigmund zu Hohenems gewilligt worden .
Daher wird Jedermann , der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt , anmit erinnert , bis
inclusive 30 Junius d. J. ,
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Concursmasse , den k. k. Hrn. Advocaten Martini , bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen , und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung , sondern auch das Recht , kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangte zu erweisen , als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden , und diejenigen , die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben , in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen , wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte , oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten , oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre , daß also solche Gläubiger , wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten , die Schuld ungehindert des Compensations- , Eigenthums- oder Pfandrechts , das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre , abzutragen verhalten werden würden .
Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Crediterenausschusses , und zur Bestimmung anderer diese Masse bebetreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf
Montag den 6 Julius d. J. ,
um 9 Uhr Vormittags ,
in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet , bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben , als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden . – Am 3 Mai 1840 .
K. k. Landgericht Dornbirn .
J. K. Ratz , Landr .
[ 2033 ]
Im Verlage von Alexander Duncker in Berlin ist so eben erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen zu beziehen :
Fr. Baron de la Motte Fouqué
Goethe und Einer seiner Bewunderer .
Ein Stück Lebensgeschichte .
gr. 8. geh. 1/2 Thlr .
Bericht über Rossetti's Ideen zu einer neuen Erläuterung des Dante und der Dichter seiner Zeit .
gr. 8. geh. 1/2 Thlr .
[ 1999 ]
Interessante Neuigkeiten .
Bei C. W. Leske in Darmstadt erschienen so eben und sind in allen soliden Buchhandlungen vorräthig :
Die Moral und Politik der Jesuiten ,
nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens von J. Ellendorf .
8. Preis 2 Thlr. oder 3 fl. 36 kr .
Ahasveros
oder der Jude , wie er war , ist und seyn wird .
Eine historisch-kritische Beleuchtung des Judenthums und der Juden-Emancipation . Mit specieller Beziehung auf das Religionsbuch des Dr. Auerbach , Landrabbinen , nebst Grundzügen einer Reform des Judenthums .
Von C. Bender , Privatlehrer in Darmstadt .
8. geh. Preis 1 Thlr. 4 gr. oder 2 fl .
Durch Anführung historischer Thatsachen bemüht sich der vorurtheilsfreie Verfasser in dieser Schrift darzuthun , daß von der Mehrzahl der Juden bis auf den heutigen Tag nichts geschehen , wodurch sie der beliebten Emancipation würdig seyen , und daß Religionslehrbücher , wie das auf dem Titel angezogene , nicht geeignet sind , den ungebildeten Theil der Judenschaft einer besseren Geistescultur entgegen zu führen .
Notizen aus dem Leben eines ehemaligen katholischen Priesters , nebst kurzer Darlegung der Gründe seines Uebertritts zur protestantischen Kirche . Ein Beitrag zur Kenntniß und Würdigung des römischen Katholicismus . 8. geh. 1/4 Thlr . oder 27 kr .
[ 1980 ]
En vente chez Arthus Bertrand , libraire , éditeur , 23 rue Haute feuille , à Paris :
JOURNAL DES SAVANS .
Cahier de Mars , contenant :
Examen critique de l'histoire de la géographie du nouveau continent , et des progrès de l' astronomie nautique aux XVe et XVIe siècles , par Alex . de Humboldt : article de M. Letronne .
Sur la chronologie des Chinois , par Ludw . Ideler : article de M. Biot .
Histoire du droit romain au moyen-age , par F. C. de Savigny , traduit de l' Allemand par Charles Guenoux : article de M. Pardessus .
Histoire de la peinture italienne , par Giovanni Rosini : article de M. Raoul-Rochette .
Nouvelles littéraires , institut royal de France : France , Belgique , Hollande , Angleterre .
NOUVELLES ANNALES DES VOYAGES .
Cahier d' Avril , contenant : Ternaux-Compans : Essai sur la Théogonie méxicaine , 2e article . – Analyses critiques . Loke Lewis : Notice sur les Ovas , par M. Eyriès . – Charles Cruttenden : Voyage de Moka à Sana par le Tarik es cham ( route du Nord ) , par M. Eyriès .
– John Delafield jeune : An inquiry into the origin of the antiquities of America , par M. Ternaux-Compans . – Titus Tobler : Lustreise ins Morgenland ( voyage en Orient ) , par le même . – Joshua Toulmin Smith : The Discovery of America by the Northmen in the tenth century , par le même . – Chronique . Nouvelles de : Russie , – Malte , – Cherchell , – Chine , – Cap de Bonne-Espérance , – Mascate , – Etats-Unis , – Méxique , – Océanie , – Australie du Sud , – Nouvelle-Zélande , – Annonces de quarante-un ouvrages français et étrangers ayant rapport aux voyages .
Ce recueil compte au nombre de ses rédacteurs : MM. F. Arago , membre de l'institut . – D' Avezac . – L. F. Duperrey . – Dureau de la Malle , membre de l'institut . Eyriès , membre de l'institut . – Baron de Humboldt , – Larenaudière , – Letronne , membre de l'institut .
– Auguste de Saint-Hilaire , membre de l'institut . – de Santarem .
– Ternaux-Compans . – Baron Walkenaer , membre de l'institut etc. etc .
[ 1873- 75 ]
Flachsspinnmaschinen .
Da unsere Werkstätten für den Bau von Flachs- und Werkspinnmaschinen nebst allen Vorbereitungsmaschinen nach dem neuesten und besten englischen Spiralsystem eingerichtet , auch bereits mehrere gelungene Arbeiten in diesem Fache aus denselben hervorgegangen sind , so werden uns unsere englischen Mustermaschinen entbehrlich und wir wünschen anderweit darüber zu verfügen .
Sie bestehen aus :
2 Peterhechelmaschinen . Peter heckling machine .
3 Cylinderhechelmaschinen . Cylinder heckling machine .
1 Brechmaschine . Flax cutter .
1 Ersten Strecke. 1 Kopf 2 Band . First drawing . 1 head 2 Sl .
1 Zweiten Strecke. 2 Kopf 4 Band . Second drawing . 2 head 4 Sl .
1 Vorspinnmaschine. 6 Kopf 24 Spinden .
1 detto 4 Kopf 16 Spinden .
Roving frame. 6 head 24 Sp.
Roving frame 4 head 16 Sp .
6 Feinspinnmaschinen , jede 192 Spinden
in zwei Fronten , spinnen Nr. 50-200 .
Spinning frames .
nebst Gewichten , Utensilien und mehreren Hülfsmaschinen .
Auf diesen Maschinen ist , um sich von ihrer Tüchtigkeit zu überzeugen , bei uns einige Zeit gesponnen worden , und es liegen sowohl Proben von Garnen als auch von den daraus gewebten Zeugen zur Ansicht bereit .
Wir sind geneigt , sämmtliche Maschinen , nach Umständen im Ganzen oder im Einzelnen , abzulassen , und werden soliden Käufern , die sich an uns wenden , mit Vergnügen jede ihnen wünschenswerthe Auskunft geben .
Schloß Uebigau bei Dresden , im Mai 1840 .
Die Direction der Maschinenbau-Anstalt .
[ 1987- 89 ]
Geschäftsverkauf .
In einer der bedeutendern Handelsstädte Süddeutschlands , die insbesondere zum Betriebe von Fabrikgeschäften günstige Gelegenheit bietet , ist ein Geschäft in Juwelen , Gold- und Silberwaaren aus freier Hand zu verkaufen . Liebhaber erfahren auf frankirte Briefe das Nähere bei der Expedition der Allg. Ztg .
[ 2126 ]
Ed. Manfroni & Comp. , Strohhutfabricanten in Dresden , Altmarkt Nr. 370 , empfehlen sich höflichst mit allen in ihr Fach einschlagenden Artikeln , modern gearbeitet und schön appretirt , auch unterhalten sie stets eine große Auswahl in deutschen , franz. und ital. Geflechten , Kanten , Borduren etc .
Den HH . Abnehmern werden so gern als schnell ihre ältern auf Lager gebliebenen Hüte neu façonnirt , gewaschen und gebleicht .
Reelle Bedienung wie möglichst niedrige Preise sollen unsere Bitten um gütige Beachtung bei Bedarf unterstützen .
[ 2005 ]
Capellmeister Krebs Lieder mit Piano-Forte .
Allen Gesangfreunden die ergebene Anzeige , daß so eben von nachstehenden Lieder-Compositionen , welche nun auch in Hamburg , Berlin und Wien ungewöhnliche Sensation erregt haben , ein großer Vorrath angekommen :
Der Zigeunerknabe , f. Sopr. oder Tenor . 8 gGr. od. 36 kr. ; für Alt od . Barit. 8 gGr. od. 36 kr .
Nichts Schöneres , für Sopr. od. Tenor . 8 gGr. od. 36 kr. ; für Alt od . Barit. 8 gGr. oder 36 kr .
Die Heimath , f. Sopr. od. Tenor . 8 gGr. od. 36 kr. ; für Alt od . Barit. 8 gGr. od. 36 kr .
Fräulein Lutzer , die HH . Mantius und Wurda haben obige Lieder in ihren Concerten vorgetragen und erklärten solche für die schönsten neuester Zeit , worin sogar die Kritiker übereinstimmten . Leicht und ansprechend in elegantester Ausstattung werden diese Lieder überall Eingang finden .
Matth. Rieger'sche Buchhandlung in Augsburg und Lindau .
[ 2101-3 ]
Stelle-Anerbieten .
Eine englische Familie , auf dem Lande lebend , sucht unter annehmbaren Bedingnissen eine Schweizerin aufzunehmen , welche die Wartung einiger schon etwas erwachsenen Kinder , die Besorgung deren Garderobe etc. etc. übernimmt . Dieselbe soll sich über Solidität des Charakters ausweisen können , schön und gut französisch sprechen und schreiben , und in weiblichen Handarbeiten , namentlich Nähen , wohl bewandert seyn . Briefe unter Adresse M. S. St. besorgt die Expedition dieses Blattes .
[ 2127 ]
Wirthschafts-Verkauf .
Die personalberechtigte Wirthschaft des Hrn . David Kaufmann dahier ist von demselben dem Unterzeichneten zum Verkauf übergeben .
Dieses Anwesen liegt vor dem Neuen- und Gögglingerthor an der Promenade , und enthält : ein zweistöckiges Wirthschaftsgebäude , bestehend Parterre in einer großen Wirthsstube mit eisernem Ofen , zwei Nebenzimmern , einer hellen geräumigen Küche mit Kunstheerd , einem Stall und einem Keller zu 30 Eimern . – Im zweiten Stockwerk : drei heizbare Zimmer mit eisernen Oefen und oben zwei Kornböden und an dem Hause eine massiv gebaute Kegelbahn .
Dieses Haus ist mit einem 3 1/2 Morgen großen Baum- und Grasgarten umfangen , worin gegen 400 tragbarer Obstbäume von den edelsten Sorten stehen , und heuer einen überaus reichen Obstsegen versprechen .
Am Eingang des Gartens ist ein schönes Blumengärtchen angebracht , und mit einem Stachetenzaun umgeben .
Nicht nur die Nähe bei der Stadt , sondern auch die gute Lage an der Promenade des Verkaufsgegenstandes ist sehr zu beherzigen , indem auf einige hundert Schritte die Blau daran vorbeifließt , was für eine Fabrik , Färberei oder Gerberei von wesentlichem Vortheile seyn dürfte .
Der Verkauf dieses Anwesens geschieht im Wirthschaftsgebäude selbst ,
Montags den 15 Junius d. J. ,
Nachmittags um 2 Uhr ,
wozu die Liebhaber hiemit ergebenst einladet
Ulm , am 27 Mai 1840 .
Saltzer .
[ 2116- 17 ]
Stuttgart .
Vacante Stelle .
In eine bedeutende , ganz neu errichtete Papierfabrik in Sachsen wird ein in jeder Hinsicht ganz erfahrner , thätiger und solider Werkführer gesucht , dem mit Ruhe die Leitung des ganzen Werks überlassen werden kann . Nähere Auskunft ertheilen auf frankirte Briefe Frank & Comp .