Großbritannien.
London, 16 Mai.
Im Hause der Lords (Sitzung vom 15) nichts Bedeutendes. Marquis v. Westmeath: Hat England seinen Einfluß angewandt, um das barbarische Verfahren gegen die Juden in Damaskus aufzuhalten? Lord Melbourne: Nein. Lord Strangford: „In Betreff der vorgelegten Papiere über albanesische Seeräubereien an der Küste des adriatischen Meeres verlang' ich, daß nun, da die Streitigkeiten mit Neapel geschlichtet sind, zu diesen Papieren auch die Note des Grafen Ludolf, Gesandten von Neapel, gelegt werde, in welcher derselbe in dieser Angelegenheit frühern Verträgen gemäß auf den bewaffneten Beistand Englands für seine Regierung Anspruch macht. Lord Melbourne: Sehr wohl. Hr. Butt, einer der Anwälte von Dublin, spricht in einer langen gelehrten Rede mit ähnlichen Gründen als in der gestrigen Sitzung Sir Charles Whetherell gegen die irische Corporationsbill, zunächst dafür, daß die Stadt Dublin von den Wirkungen dieser Bill ausgenommen bleibe. Lord Melbourne: Ist irgend etwas dagegen einzuwenden, daß das Haus sich ohne weiteren Aufschub für diese Bill als Ausschuß constituire? Der Herzog von Wellington: Ich habe starke Einwände dagegen, ich kann nicht zugeben, daß man sich als Ausschuß constituire, erstens wenn das Haus nicht voll ist, und zweitens bevor uns zugleich die Bill über Verbesserung des Armengesetzes vorgelegt ist. Lord Melbourne: Diese Bill wird binnen acht Tagen vorgelegt seyn, so daß ich also vorschlage kommenden Freitag (22) mit der Bill in den allgemeinen Ausschuß zu gehen.
Haus der Gemeinen vom 17 Mai. Das Haus constituirt sich als Subsidienausschuß, um über das Budget zu verhandeln. Der Lordkanzler der Schatzkammer eröffnet die Verhandlungen mit einem umständlichen Bericht über Ausgabe, Einnahme und Deficit des vergangenen Jahrs, so wie umständlicher Schätzung von Ausgabe, Einnahme und Deficit für das laufende Jahr, woran er die Vorschläge einiger neuen Maaßregeln zur Deckung der beiden Deficits anknüpft. Die Totaleinnahme des vergangenen Jahrs betrug 47,843,202 Pf. St., die Totalausgabe 49,300,424 Pf., also das Deficit 1,457,222 Pf. Von diesem Deficit ist aber bereits die Summe von 1,260,000 Pf. St. durch Erlassung von Schatzkammerscheinen gedeckt worden
(die der irischen Geistlichkeit zugestandenen 260,000 Pf. St. wurden gleich in neu ausgegebenen Schatzkammerscheinen bezahlt); das Deficit des vergangenen Jahrs reducirt sich also auf 197,000 Pf. St. Jenes Gesammtdeficit von 1,457,222 Pf. übrigens übersteigt allerdings das vom Lord Mounteagle vorläufig berechnete um 522,222 Pf. St. (Lord M. hatte es auf 935,000 Pf. berechnet); aber dieser Schätzungsfehler entsprang großentheils daraus, daß man früher den Ausfall des Postertrags, der sich in der That auf 250,000 Pf. beläuft, nicht in Anschlag bringen konnte. Denn diesen Ausfall, mit der eigentlich nicht auf dieß Jahr fallenden Summe von 260,000 Pf. addirt, beträgt der Unterschied zwischen dem berechneten und dem wirklichen Deficit nur 12,222 Pf.) Was nun das laufende Jahr betrifft, so ist der Betrag der zu bestreitenden Ausgaben folgender:
Dieß also die Ausgabenschätzung bis zum 5 April 1841. Uebrigens wird das Geld für die Unternehmung gegen China einstweilen von der ostindischen Regierung vorgeschossen werden; auch sind die verlangten 150,000 Pf. St. nur ein einstweiliger Abschlag; die vollen Kosten möchten sich auf 216,000 Pf. St. belaufen. Hinsichtlich der Einkünfte für das laufende Jahr, so würden sie nach Maaßstab der früheren Jahre betragen 47,034,000 Pf. St., davon müssen aber abgezogen werden 300,000 Pf. wegen gewisser Erniedrigungen der Zölle in Folge des mit Frankreich abzuschließenden Handelsvertrags und 34,000 Pf. für Erniedrigung der Abgabe von Lohn- und Postkutschen – eine nothwendige Maaßregel zu Gunsten der jetzt von den Eisenbahnen überaus gedrückten Postmeister – bleibt also übrig 46,700,000, und sonach ein Deficit von 2,732,000 Pf. St. Um dieses Deficit zu decken denkt der Lord-Schatzkanzler nicht – ausgenommen für die Rüstungen wegen China's und Canada's – seine Zuflucht zu temporären Auskunftsmitteln zu nehmen, sondern schlägt vor, die Einkünfte überhaupt zu vermehren durch eine Erhöhung der Zölle, Accisen und Taxen – nicht der Stempelabgaben: die Zölle und Accisen (customs and excsie duties) sollen um 5 Proc., die vereinigten Taxen (assessed taxes) um 10 Proc. erhöht werden; die Abgaben auf geistige Getränke – weil wegen der die verschiedenen Sorten treffenden Besteuerungsweisen eine Erhöhung nach Procenten nicht angeht – durchgängig um 4 Pence per Gallon. Korn und ebenso Eisenbahnen, Land- und Postkutschen sollen keiner erhöhten Steuer unterliegen. Die Erhöhung jener Abgaben zusammen würde das Deficit bis auf 400,000 Pf. decken, welche Summe, als bezüglich auf die Rüstung wegen China's und Canada's, durch eine außerordentliche Creditbewilligung geliefert werden könnte. Von diesen neuen Vorschlägen ward die Erhöhung der Zölle und Accise um 5 Procent und die um 4 Pence per Gallon vermehrte Abgabe auf geistige Getränke mit 111 gegen 15 Stimmen angenommen. Eine Motion des Hrn. Hume, der, statt der Vorschläge des Lord-Schatzkanzlers, eine Ausdehnung der Vermächtnißsteuer vom beweglichen Eigenthum auf das Grundeigenthum vorschlug, ward verworfen.
Die genauere polizeiliche Untersuchung des Mords an Lord William Russell hat nun am 14 (Bowstreet) begonnen, und sind zuerst die beiden weiblichen Dienstboten vernommen worden. Die Ergebnisse dieses Verhörs stimmen im Ganzen mit der bereits von uns zusammengestellten Geschichte des Mords, so weit sie schon nach früheren Aussagen bekannt war, überein; nur folgende Thatsachen verdienen einer nachträglichen Erwähnung. Außer den drei im Haus wohnenden Dienstboten hatte Lord William noch zwei außer Hauses, den Kutscher und dem Stallbuben. Der Kutscher kam um 9 Uhr durch das Hinterthor, um den Hund zu holen und nach dem Stall zu bringen; ehe er ging, bot ihm Courvoisier einen Trunk Bier an, was er ablehnte. Courvoisier beklagte sich öfter über die böse Laune seines Herrn und sagte, er werde nicht lang bei ihm aushalten. Er äußerte auch mehrmals, daß es ihm jetzt an Geld fehle, und noch am letzten Abend, daß er Schulden im Würfelspiel habe, für die er verhaftet werden würde. Die Schließerin fand am Morgen nach dem Mord das Vorderthor unverriegelt und unverschlossen. Courvoisier, der sonst gewöhnlich eine halbe bis eine Stunde brauchte, um aufzustehen und sich anzuziehen, war dießmal seit ihn die Schließerin unmittelbar, nachdem sie aufgestanden, rief, bis wo sie ihn, nachdem sie den Einbruch entdeckt hatte, zum zweitenmal rief, in weniger als zehn Minuten bis auf seinen Rock vollkommen angezogen. Als die Schließerin mit dem Kellner des gegenüberliegenden Hauses, den sie gerufen, zurückkam, fand sie Courvoisier im Eßzimmer beschäftigt, einen Brief zu schreiben, wie er sagte, an Hrn. Russell. Die Köchin fand ihn ebenso. Später sagte er zu dieser: O, Jesus, sie werden denken ich bin's, und ich werde nie wieder einen Platz bekommen. An den Schranken zeigte sich Courvoisier ruhig und gefaßt, und sein Advocat drang, in seinem Namen, auf umständliche Untersuchung. Die fehlenden Sachen sind, auch die Uhr des Lords, bis auf wenige unbedeutende Stücke, jetzt alle nach und nach gefunden worden. Das weitere Verhör ist auf den 22 ausgesetzt.
Man hört, daß bei fortgesetzter Durchsuchung des Hauses des ermordeten Lord Williams Russells sich einige mit Blut befleckte Kleidungsstücke Courvoisiers gefunden haben.
In der Jahreszusammenkunft der Londoner Missionsgesellschaft am 14 Mai in Exeterhall ward folgender Bericht über den jetzigen Stand der Missionsangelegenheiten vorgelegt: Anzahl der Missionäre 156, nebst 451 (theils eingebornen, theils englischen) Assistenten; Anzahl der Missionärstationen 361; der Kirchen 101; der Communicanten 9966; der Schüler 41,752. – Einnahme des letzten Jahrs 91,119 Pf., Ausgabe 82,197 Pf. Von einem anonymen Einwohner der manufacturtreibenden Districte ist neuerlich der Gesellschaft ein Capital von 10,000 Pf. anvertraut worden, und aus Lancashire der jährliche auf 200 Pf. sich belaufende Ertrag zweier Pachtungen.
Nach Briefen aus Neu-Seeland (Hobart-Town) hat sich daselbst im October vergangenen Jahrs, bei Ausbruch eines Aufstands einzelner Stämme, der Nottjarber Stamm, unter Anführung eines eingebornen Missionärs, gegen den Notorowkow-Stamm aufs tapferste und glücklichste vertheidigt, und dieser Umstand dem Ansehen der Missionäre einen neuen Schwung gegeben.
London, 15 Mai. Lord John Russell, gewitzigt durch das Resultat der ersten Abstimmung am Montag, welche den Tories eine Mehrheit von eilfen gab, leistete gestern Abend den Vorschlägen, an Ludlow und Cambridge den Befehl zu neuen Wahlen ergehen zu lassen, keinen weitern Widerstand. Der Widerstand, welcher von den Radicalen allein geleistet wurde, blieb natürlich ohne Erfolg. Die Radicalen wollten sich nicht durch das Versprechen beruhigen lassen, daß er ein Gesetz vorschlagen wolle, wodurch das offene Tractiren der Wähler sowohl vor als einen Monat nach den Wahlen für strafbar erklärt, und die Untersuchungen zur Entdeckung von Bestechung der
Wähler erleichtert werden sollen. Hierin hatten sie um so mehr Recht, als Peel sagte, er wolle zwar gern behülflich seyn, den Uebeln der Völlerei und Bestechung ein Ziel zu setzen, er fürchte aber, daß ein strengeres Gesetz dabei eher schaden als nutzen würde. Wenn dieß der Fall ist, so wäre nichts billiger, als an den Orten, wo dergleichen systematisch betrieben worden, ein abschreckendes Beispiel zu geben, indem man ihnen auf einige Jahre das Recht, Repräsentanten ins Parlament zu senden, dessen sie sich offenbar unwürdig gezeigt, entzöge. Aber hiezu fehlt es den Whigs an Ernst wie an Kraft, und sie müssen sich hier, wie bei so vielen andern Dingen, bloßer Palliative bedienen. Bei solchen Gelegenheiten sind es die Radicalen allein, die sich consequent zeigen können; dabei aber mögen sie sich auch nur freuen, daß ihre Vorschläge verworfen werden, denn nur, wenn die aus dem gegenwärtigen höchst fehlerhaften Wahlsystem entspringenden Uebel berghoch angeschwollen sind, dürfen sie hoffen, daß man endlich zu ihrem Lieblingsmittel, der Ballotage, greifen werde. Das Wirksamste aber scheint mir, daß man die Candidaten, die man überführen kann, das Tractiren oder die Bestechung der Wähler durch ihre Agenten gestattet zu haben, durch mehrjährige Gefängnißstrafe, oder ewige Ausschließung vom Parlament und allen Staamtsämtern bestrafe. Ja im Grunde sollte die Aristokratie beider Parteien froh seyn, wenn diesem für die Sittlichkeit der Nation so verderblichen System ein Ende gemacht werden könnte, da die meisten Familien sich durch die ungeheuern Kosten der Wahlen zu Grunde richten, oder doch wenigstens tief in Schulden stürzen, und bei der strengen Aufsicht, unter welcher die Ministerien heutzutage stehen, an keine Entschädigung von Seite des Staates mehr zu denken ist. – Die langen Debatten, welche über den Gegenstand stattfanden, nahmen indessen so viele Zeit weg, daß man Lord Stanley's Bill abermals verschieben mußte. Hr. Palmer hielt für gut, seinen Vorschlag wegen des Opiumhandels gänzlich fallen zu lassen, da ihm das Haupt seiner Partei (Wellington) schon die Antwort darauf gegeben. Lord Palmerston erklärte seine Hoffnung, daß unsere früheren freundschaftlichen Verhältnisse mit Persien bald wieder hergestellt werden würden. Briefe, welche gestern von Konstantinopel angekommen, schildern den Schah als nachgiebig gegen England, weil er überzeugt seyn soll, daß Rußland, nach den letzten Schlappen im Kaukasus und dem Mißlingen des Zuges gegen Chiwa, ihm die Hülfe nicht leisten könne, die er sich von jener Macht versprochen haben soll. Besonders will man mit Sicherheit wissen, daß er allen seinen Planen gegen Herat entsagt, dessen Beherrscher, wenn er es nicht bereits ist, zuverlässig für seine schwankende Politik gegen England bestraft werden wird. Die Verhältnisse sind nun einmal so, daß unsere Suprematie in Mittelasien anerkannt werden muß, wenn wir friedliche Herren von Indien bleiben sollen. – Stockdale und sein Anwalt Howard sind auf den Antrag Duncombe's gestern Abend ohne Abstimmung frei gegeben worden, und zwar, weil das Gezücht das Unterhaus nicht mehr zu beunruhigen vermag. Eigentlich hätten dieselben erst bittend einkommen und sich demüthigen müssen, aber das Haus durfte es wohl wagen, sich in Bezug auf solche Personen gegen dergleichen Förmlichkeiten gleichgültig zu zeigen. So wäre denn die ganze Geschichte, welche zur Zeit so viel Lärm gemacht hatte, zu Ende, ohne daß das Haus eine von seinen Befugnissen eingebüßt hätte. Aber viele Tories können es Peel nicht verzeihen, daß er sie der Gelegenheit beraubt hat, das Haus zugleich mit dem Ministerium zu demüthigen. – Die königliche Bank hat die Aufforderung, den auf Befehl des geistlichen Gerichts eingekerkerten John Thorgood in Freiheit zu setzen, als nicht zu seiner Competenz gehörig abgewiesen. Wahrscheinlich wandte man sich auch nur deßwegen an dieses Gericht, um die Saech vor den Augen des Publicums zu erhalten, damit dasselbe nicht vergesse, daß ein Mann, wegen der Weigerung 5 1/2 Shilling Kirchensteuer zu entrichten, bereits 18 Monate lang im Kerker schmachtet! Wie Schade ist es doch, daß kein ächter Freund der Kirche Lord John Russells Wink auffaßt und vorschlägt, daß man die Eintreibung dieser Steuer der Eintreibung anderer Steuern gleich stelle, für welche der dazu berechtigte Theil sich nur der Habe, nicht der Person des Steuerpflichtigen bemächtigen kann.
Frankreich.
Paris, 18 Mai.
(Galigrani's Messenger.) Bei Eröffnung der Börse brachte das Gerücht einer Unpäßlichkeit des Königs ein leichtes Fallen der Fonds hervor. Wir konnten nichts Bestimmtes erfahren, ob das Gerücht gegründet sey. (Es scheint ungegründet gewesen zu seyn, wenigstens waren die Fonds am Schluß der Börse höher als auf der vorhergehenden Börse.)
(Moniteur.) Die Regierung hat über die Operationen der afrikanischen Armee seit der telegraphischen Depesche vom 9 Mai keine officiellen Berichte erhalten. Privatbriefe aus Scherschel vom gleichen Datum melden, daß die Expeditionsarmee, welche durch drei Bataillone von Oran verstärkt worden, nachdem sie sich wieder mit Lebensmitteln versehen, unverzüglich nach Medeah marschiren sollte. Das Wetter war günstig und der Gesundheitszustand der Truppen vortrefflich. Auch die Prinzen befanden sich wohl. Die Verwundeten, etwa hundert Mann, wurden nach Algier transportirt. Die Zahl der Todten überstieg nicht 25. Der einzige Officier, dessen Verlust wir seit dem Treffen am 27 zu bedauern haben, ist ein Lieutenant des 2ten leichten Infanterieregiments. Hr. Marquesan, Bataillonschef, wurde leicht verwundet; der Obrist des 17ten leichten Infanterieregiments, Hr. Miltgen, erhielt eine Wunde an der Hüfte (er ist in Algier gestorben). Außer ihnen wurde kein höherer Officier verwundet.
Die neueste Revue des deux Mondes sagt in ihrer politischen Chronik: „Man versichert, ein mit dem Hofe von Neapel verbündetes Cabinet habe bei dem Wunsche, die Vermittelung Frankreichs zu beseitigen, einige Schritte gethan, damit der heilige Vater, dessen Wort auf den König beider Sicilien mächtigen Einfluß hat, statt Frankreichs intervenire. Der Repräsentant des Cabinets, auf das wir anspielen, war nicht zurückhaltend genug. Einige Aeußerungen voreiliger Freude, die dem König von Neapel zu Ohren kamen, bestimmten diesen zur Annahme der Vermittlung Frankreichs. Es ist jedoch billig zu bemerken, daß der Nuncius des heiligen Stuhles, ein junger Prälat von ausgezeichnetem Geist, weit entfernt, die Schritte, die man in Rom zur Beseitigung der Vermittelung Frankreichs eingeleitet hatte, zu unterstützen, all' seinen Einfluß aufgeboten hat, um den König von Neapel zur Annahme jener Vermittelung zu vermögen.“
Bei der gestern erwähnten Deputirtendebatte über die Wahlreform sagte Garnier-Pagès am Schluß seiner Rede, wenn man der Regierung eine Bestechung der Presse nicht beweisen könne, so hafte doch großer Verdacht deßhalb auf ihr. Das Journal de Paris, welches noch kurz zuvor heftig opponirte, habe sich plötzlich zum Ministerialismus bekehrt; das Journal de Paris und der Temps enthielten die ganz gleichen Artikel. Dem Nouvelliste und Messager bewillige die Regierung zwar keine Unterstützungsgelder mehr, aber sie habe beide Journale angekauft, was ihr noch mehr Geld gekostet. Endlich gestehe auch ein Journal, die Presse, sehr naiv, daß ihr der Ministerpräsident einen ihrer Redacteure, einen Mann von Talent, weggefischt habe. (Gelächter.) Hr. Remusat, Minister
des Innern, antwortete, er wiederhole, daß das Ministerium auf jede Art von Besoldung der Journale verzichtet habe. Dasselbe bestätigte Hr. Thiers. Er gab zu, daß die Regierung zwei Journale acquirirt habe, aber nur um sie mit einem dritten zu vereinigen, welches bereits Eigenthum der Regierung gewesen. Dieß sey keine Bestechung, sondern im Einklang mit den von der Regierung gleich anfangs gegebenen Erklärungen. Was den Vorwurf betreffe, daß er einen Redacteur der Presse durch Bestechung gewonnen, so versichere er auf seine Ehre, daß dieser Vorwurf grundlos sey. Der Minister des öffentlichen Unterrichts habe ihm bloß von einem Mann gesprochen, der ihn (Thiers) früher lebhaft in den Journalen angegriffen, nun aber dem Journalismus entsagt habe und auf Reisen gehen wollte, wozu er um Pässe und Reisegeld gebeten. (Ironisches Lächeln auf mehreren Bänken.) Dieß habe er ihm bewilligt, aber erst nach seiner Erklärung, daß er der Journalschriftstellerei völlig entsagt habe. Auch dieß könne man billigerweise nicht als einen Act der Bestechung betrachten. Hr. Cousin bemerkte, er habe den Mann, auf den man angespielt, kaum dem Namen nach gekannt. Eines Tages sey derselbe zu ihm gekommen und habe erklärt, daß er seine Journalistenlaufbahn aufgegeben habe, und nun eine Reise in die Colonien vorhabe, er frage nun an, ob die Regierung geneigt sey, ihm die Ueberfahrt zu erleichtern. Dieß sey ihm gewährt worden, weiter nichts. Wir verweisen auf den unten folgenden Brief.
Nach einigen Worten des Generals Bugeaud, welcher die Discussion verlängert wünschte, weil er, wie er spöttisch bemerkte, gar begierig sey, von Hrn. Arago zu hören, wie die Wahlreform dem Volke Brod und die Mittel geben könne, schönere und kräftigere Kinder zu erzeugen (Gelächter), erfolgte die gestern erwähnte Abstimmung.
Die Deputirtenkammer beschäftigte sich am 18 Mai mit einem Gesetzesentwurf, hinsichtlich der Verlängerung des Bankprivilegiums. Hr. Lanjuinais erhob sich gegen das der Bank bewilligte Recht, Papiergeld nach Willkür auszugeben. Der Gebrauch, den sie von diesem Recht mache, sey gefährlich. Man habe bemerkt, daß die mehr oder minder starke Emission von Bankbilleten stets auf den Börsencurs einwirke. Hr. v. Corcelles nahm die Bank in Schutz und meinte, die vielen Handels- und Finanzkrisen, denen sie die Stirne geboten, bewiesen hinreichend, daß sie den Zweck ihrer Gründung erfülle. Die Post ging ab, ehe es zu einer Abstimmung gekommen war.
Das Charivari sagt in seinem Carillon über die letzten Kammerverhandlungen und Tagesereignisse: „Der Deputirtenkammer zum Ruhme müssen wir gestehen, daß unsere Algierer Eroberung, das Interesse unserer Colonisten und die Nationalehre nicht mit halb so viel Eifer vertheidigt wurden, als die Runkelrüben. – Abd-El-Kader ließ sich, sagt man, bisher die Kammerdebatten übersetzen. Er kann sich jetzt die Mühe ersparen, denn die Reden der HH. Ducos, Piscatory und Consorten sind reines Arabisch. – Unser gegenwärtiger Botschafter in London war es, der beauftragt worden, die sterbliche Hülle Napoleons zu reclamiren. Um die Komödie vollständig zu machen, fehlte nichts, als daß Guizot sein Gesuch in eine alte Nummer seines Moniteur de Gand eingewickelt hätte.“
Der National beklagt sich ironisch, daß er von Briefen überschwemmt werde, die alle die Asche Napoleons zum Gegenstande haben. Einer wolle den Obelisken von Luxor weggeschafft, und an derselben Stelle ein Grabmal Napoleons errichtet haben; ein anderer reclamire zu Gunsten des Triumphbogens; Hr. Pellassy de l'Ousle, Maireadjoint des 12ten Arrondissements, wolle weder etwas von den Invaliden, noch von dem Triumphbogen, noch von der Madeleine wissen, er halte dafür, daß die Asche Napoleons am besten im Pantheon untergebracht würde, dessen Bestimmung mit den Worten: „den großen Männern das dankbare Vaterland“ angegeben sey; drei ehrenwerthe Bürger, die den Faubourg St. Antoine bewohnen, würden es gern sehen, wenn die Ueberreste Napoleons auf dem Bastilleplatz beigesetzt würden, der Juliussäule gegenüber und dem Genius der Freiheit. Der National fragt zu dem Allen: „Werden wir einen Bürgerkrieg bekommen?“
(Courrier.) Baron Menneval, vormaliger Secretär des Kaisers, hat im Spectateur militaire bisher noch unbekannte Urkunden über die Rückkehr des Generals Bonaparte von Aegypten drucken lassen.
Paris, 17 Mai. Indem die Deputirtenkammer gestern sämmtliche Bittschriften über die Wahlreform durch den Uebergang zur Tagesordnung beseitigte, hat sie sich viel conservativer gezeigt, als ihre Commission; letztere verlangte den Uebergang zur Tagesordnung nur in Betreff des begehrten Wahlrechts für alle Bürger oder für alle Mitglieder der Nationalgarde, dann in Betreff der Abschaffung des politischen Eides; ihrem Gutachten gemäß sollten sämmtliche übrige Punkte an das Ministerium zur Prüfung und Berücksichtigung verwiesen werden. Der gestrige Beschluß läßt keinen günstigen Erfolg für die Motion des Hrn. v. Rémilly erwarten. Man hörte anfänglich einer Rede des Hrn. Arago zu Gunsten des allgemeinen Wahlrechts ruhig zu, sobald aber Hr. Thiers einmal sich für den Uebergang zur Tagesordnung in Hinsicht aller Gesuche erklärt hatte, fand nur noch der sehr geistvolle und mit verschleierten Persönlichkeiten durchwirkte Vortrag von Garnier-Pagès Gehör, so wie die Vertheidigung der HH. Minister Thiers und Cousin über die ihnen persönlich gemachten Vorwürfe. Später konnte bei dem Lärm des Centrums kein Redner mehr sich verständlich machen. Odilon-Barrot hatte seiner Partei, von der eigentlich der Bericht ausging (sie bildete die Mehrheit in der Commission), versprochen, zu dessen Unterstützung das Wort zu ergreifen; er machte aber nicht einmal einen Versuch dazu. So wurde dann der Beschluß gefaßt. Der undisciplinirte Theil der Linken ist deßwegen heute sehr übel auf Hrn. Barrot zu sprechen. – Die Thatsache, worauf Hr. Garnier-Pagès angespielt hatte, und worüber die HH. Thiers und Cousin sich zu vertheidigen suchten, ist folgende. Ein Litterat, Hr. Capo de Feuillide, der nach der Revolution von 1830 zuerst bekannt und zum Unterpräfecten ernannt, aber beinahe unmittelbar darauf wegen seiner extravaganten Reden wieder beseitigt worden war, arbeitete seitdem nach und nach im „National“, in der „Europe litteraire“ (deren Untergang man hauptsächlich der Verschwendung der Directoren zuschreibt, unter denen Hr. Capo de Feuillide sich befand), in der „Presse“ und zuletzt im „Journal de Paris“. Hier sprach er sich stets zu Gunsten des Ministeriums vom 15 April und gegen das vom 12 Mai aus, eben so jetzt gegen Hrn. Thiers, bis er vor acht Tagen plötzlich nicht mehr in den Bureaux des Journal de Paris erschien. Es heißt nun, die HH. Thiers und Cousin hätten, um sich dieses lästigen Schriftstellers zu entledigen, ihm aus den geheimen Fonds 30,000 Fr. verabreichen lassen, und er sey mit einem Passe nach den Vereinigten Staaten abgereist.
Deutschland.
München, 21 Mai. Auch in Ingolstadt wurden Se. Maj. der König, der nach 11 Uhr dortselbst ankam, mit Jubel empfangen und verließ, wie es schien, sehr zufrieden mit den Fortschritten der Festungsbauten, nach 2 Uhr die Stadt, um die Reise nach Würzburg fortzusetzen. – Dem Vernehmen nach wird der Großfürst-Thronfolger Alexander gegen Ende dieses Monats JJ. MM. dem König und der Königin in Aschaffenburg einen Besuch abstatten. Se. kais. Hoheit begibt sich nach Berlin, um dort seine kaiserliche Mutter zu treffen, welche, wenn kein Hinderniß ihrer Reise entgegentritt, um jene Zeit dort ankommt. Er wird die Kaiserin von Berlin aus nach Bad Ems begleiten. – Der hiesige Oberpostassessor Hofrath Löhle hat von Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich für Uebersendung der von ihm herausgegebenen Specialkarte von Bayern, Würtemberg und Baden durch die k. k. Gesandtschaft einen kostbaren Brillantring zum Geschenk erhalten.
Karlsruhe, 13 Mai. Berathung der zweiten Kammer über den Strafgesetzesentwurf. Nach §. 601 soll derjenige, der in fremdem Jagdbezirk ein Wild unbefugterweise, jedoch ohne die Absicht, sich dasselbe zuzueignen, erlegt oder einfängt, wegen Jagdfrevels mit einer Geldstrafe bis zu 50 fl. bestraft werden. Die Commission will diese Bestimmung nur insofern, als die That auf fremdem Grundbesitz verübt ist, unbeschränkt, auf dem eigenen Grundbesitz aber nur dann zugeben, wenn die Erlegung mit einer Schußwaffe geschah, wogegen die sonstige Erlegung oder Beifangung auf eigenem Boden (ohne Absicht der Zueignung, bloß um das Wild von Beschädigung der Erzeugnisse abzuhalten) straflos seyn soll. Geheimerath Duttlinger sprach für die Wiederherstellung des Regierungsentwurfs, was sofort Christ zu einem Antrag erhob, welcher bei Gleichheit der Stimmen durch die Stimme des Präsidenten (Vicepräsident v. Rotteck) abgelehnt wurde. Bei dem §. 602, welcher von Fischereifreveln spricht, stellte Staatsrath Jolly den Antrag, daß die Bestimmung nur dann Anwendung finde, wenn der Frevel wenigstens 5 fl. betrage, oder der Thäter vorher schon zweimal polizeilich bestraft wurde. Angenommen. Der Tit. L. handelt von den besondern Verbrechen öffentlicher Diener. Christ erklärte sich gegen den ganzen Titel. Der Staatsdienst sey eine Staatsinstitution, die unter der Regierung stehe, und mit dieser unabhängig sey von den Gerichten. Jede Beschwerde gegen einen Staatsdiener sey bei der Regierung anzubringen und die Minister seyen den Kammern verantwortlich, ihre Agenten können also nicht vor den Richter gezogen werden. Am Schlusse gab der Redner zu, daß drei Verbrechen: Bestechung, Concussion und Rechnersuntreue, vor den Richter gebracht werden können, alle andern aber nur vor die Administration. Staatsrath Jolly: Schon gegenwärtig werden beinahe alle im Tit. L. aufgeführten strafbaren Handlungen gerichtlich bestraft, die nicht mit besondern Namen bezeichneten kommen unter dem Bruch des allgemeinen Diensteids vor. Habe man nun im Entwurf auf die Verletzung des Diensteids keine allgemeine Strafe mehr gedroht, so habe man die einzelnen derartigen Uebertretungen specialisiren müssen. Ob etwa eine oder die andere darunter vorkomme, welche bisher gar nicht gerichtlich gestraft worden, werde sich bei Berathung der einzelnen Paragraphen ergeben. Im Uebrigen scheine der Abg. Christ vorauszusetzen, daß die Gerichte gegen öffentliche Diener wegen Amtsverbrechen einschreiten dürfen, ohne daß die Dienstbehörde dieselben vor Gericht stelle. Damit wäre allerdings der Staatsorganismus gestört, aber diese Voraussetzung sey unrichtig, denn nach §. 16 des Staatsdieneredicts müssen Staatsdiener, ehe ein gerichtliches Verfahren wegen Amtsverbrechen gegen sie statthabe, vom Staatsministerium vor Gericht gestellt seyn, und dieser Grundsatz werde bei allen öffentlichen Dienern gehandhabt; er bestehe überall und könne auch nicht aufgegeben werden, wenn nicht die Regierung in die Gerichtshöfe verle t werden soll. Welcker widerspricht die letztern Behauptungen, er gibt dem §. 16 des Staatsdieneredicts eine andere Deutung, und hält es für einen rechtswidrigen Eingriff in den Gang der Justiz, wenn die Regierung hindern wollte, daß ein Beamter vom Gericht wegen eines Amtsverbrechens in Untersuchung gezogen werde. Baumgärtner sprach für die Aufrechthaltung des Grundsatzes, daß die Stellung vor Gericht durch die Dienstbehörde nöthig sey, und dafür, daß die Dienstpolizeigewalt nicht geschmälert werde. Staatsrath Jolly: Die Dienstpolizeigewalt bleibe in ihrem bisherigen Umfang daneben bestehen, und wenn die Dienstbehörde erachte, daß die Uebertretung eine Qualification habe, welche sie als ein im Strafgesetz enthaltenes, also mit höherer Strafe bedrohtes, Amtsverbrechen darstelle, so verweise sie die Sache an das Gericht. Sander (Berichterstatter über diesen Titel) bestätigt die letztere Ansicht, anerkennt jedoch nicht, daß die Stellung vor Gericht durch die Dienstbehörde in allen Fällen das richterliche Einschreiten bedinge. Die Frage werde übrigens beim Einführungsedict zur Sprache kommen, bis wohin er die Entwicklung seiner Ansicht hierüber verschiebe. Im Uebrigen beruhe Christs Ausführung auf der Unterstellung, daß wir kein Staatsdieneredict haben, welches den Dienern Rechtsansprüche ertheile, so daß sie nur wegen Verbrechen, deren sie gerichtlich für schuldig erklärt werden, oder aber im Administrativwege auf fünf vergebliche Besserungsversuche hin entlassen werden können. Es sey also im Interesse der Regierung, eine größere Anzahl strafbarer Handlungen der Staatsdiener als Verbrechen zu erklären, damit ein Diener, der sich derselben schuldig mache, entlassen werden könne, ohne daß es nöthig sey, fünf Besserungsversuche mit ihm durchzumachen. Die Kammer schritt hierauf zur Discussion der einzelnen Artikel. Der §. 608 beschreibt den Amtsmißbrauch im Allgemeinen, und bedroht denjenigen, welcher sein Amt zur widerrechtlichen Benachtheiligung Anderer, oder des Staats, oder zur Bedrückung Untergebener vorsätzlich mißbraucht, mit einer Geldstrafe von 25-500 fl. Christ trägt auf Verwerfung dieses Artikels an, da er ein vages Verbrechen enthalte, was bei der in den weitern Artikeln enthaltenen Specialisirung nicht nöthig sey. Der Artikel wurde von Aschbach, Geh. Rath Duttlinger, Sander und Merk vertheidigt und von der Kammer angenommen. Die §§. 609 und 610 bedrohen den Vorgesetzten, welcher nach erlangter glaubhafter Kenntniß von dem Vorhaben eines Untergebenen, ein mit Dienstentlassung oder
Dienstentsetzung bedrohtes Amtsverbrechen zu verüben, dasselbe nicht zu hindern sucht, und denjenigen, welcher wegen eines solchen zu seiner Kenntniß gekommenen bereits verübten Verbrechens keine dienstpolizeiliche Untersuchung veranlaßt. Christ trägt auf Weglassung beider Artikel an. Welcker nimmt dieselben in Schutz, Vogelmann und Regenauer sprechen für die Streichung, der letztere findet darin die Quelle zu einem Spionirsystem und glaubt, daß die Politik des Dienstes selbst entgegenstehe. Vicekanzler Bekk tritt dem Antrag auf Weglassung beider Artikel bei, weil der Fall des §. 609 da, wo die Nichthinderung in der Absicht geschehe, das Zustandekommen des vom Untergebenen intendirten Amtsverbrechen zu befördern, nach §. 118 als Beihülfe, der Fall des §. 610 aber als Begünstigung gestraft werde, in andern Fällen aber die Disciplinarstrafgewalt genüge. Eine Unterlassung sey nämlich da, wo eine besondere Rechtspflicht zum positiven Handeln verbinde, gleich einer Handlung; durch eine solche Unterlassung könne also unter den Voraussetzungen der §§. 118 und 124 eben so, wie sonst nur durch positive Handlungen, eine Hülfeleistung oder eine Begünstigung verübt werden. Die beiden Artikel wurden sofort gestrichen.
Leipzig, 20 Mai. Es charakterisirt unsere Zeit, und gibt uns ein denkwürdiges Bild von dem Bewußtseyn und der Gesinnung, mit welcher die Leipziger Buchhändler, Buchdrucker und Schriftgießer das Säcularfest der Erfindung der Buchduckerkunst begehen, wenn wir erfahren, daß das Festcomité die Theilnahme der Litteratur an den Feierlichkeiten abgelehnt hat. Nur die Universität wird als Gast bei den Festlichkeiten erscheinen und eine akademische Feierlichkeit in der Aula veranstalten; die Schriftsteller aller Fächer und Nuancen, sie, welche der Presse ihre hauptsächliche und tägliche Nahrung geben, so wie sie selbst zum Theil der Presse allein ihre Existenz verdanken, werden keinen Antheil an der Säcularfeier nehmen. Es hatte sich hier ein stattlicher Verein von Litteraten gebildet. Er war aus den verschiedenartigsten Elementen des Schriftstellerthums zusammengesetzt, und mancher bedeutende Name zählte zu den Mitgliedern. Den Ausschuß bildeten außer Robert Blum, die Redactoren der verbreitetsten hiesigen belletristischen Zeitschriften, die DDr. Kühne, Heller, Herloßsohn; allein die Litteraten des Vereins waren nicht etwa bloß Journalisten und Belletristen, es hatten sich ihm vielmehr Geistliche, Aerzte, Pädagogen, Juristen, kurz Repräsentanten aller Schriftstellerfächer angeschlossen, und die Litteraten der Nachbarstädte erwarteten nur eine officielle Erklärung, um ebenfalls beizutreten. Allein der Verein ist bereits wieder aufgelöst worden, denn man hat ihm jede geistige Theilnahme an der Feier abgeschlagen. Sage man ja nicht, dieß sey von Seite des Festcomité's aus Klugheitsrücksichten oder gar auf höhere Veranlassung geschehen. Keineswegs. Die Litteraten wollten ihre Rede dem Comité zur Durchsicht vorlegen; sie wollten, wie ihr Verein aus allen politischen Fractionen zusammengesetzt war, so auch in ihren Manifestationen die äußerste Discretion behaupten; dennoch hat man sie zurückgewiesen. Das Festcomité glaubte wahrscheinlich in den Hintergrund treten zu müssen, wenn sich die Litteratur bei den Feierlichkeiten betheiligte. Die abzuhaltende Rede, die Toaste, die Gedichte, die man erwartete, hätten die Aufmerksamkeit von der Aeußerlichkeit ab und auf das Wesen des Festes gezogen. Das mußte man vermeiden. Man schlug den Schriftstellern jede geistige Mitwirkung ab; als Statisten mochten diese natürlich nicht gelten, und daher der völlige Bruch. Wird es denn die Mitwelt, wird es die Nachwelt begreifen, wie man die Litteratur von einem Feste verbannen konnte, das ganz und besonders ihr Eigenthum zu seyn scheint? Wer ist denn mehr berufen, die Säcularfeier zu begehen, der Handwerker und Kaufmann oder der Litterat, der der Presse ihren Inhalt gibt? Die hiesigen Zeitschriften sprechen nur den Unwillen aus, den jeder Gebildete über dieß Ereigniß empfindet.
Preußen.
Berlin, 17 Mai. Das Begräbniß des Ministers Stein zum Altenstein ist auf morgen angesetzt. Es wird in feierlichster Weise stattfinden. Der Verewigte gehört dem Kirchspiel an, dem auch Schleiermacher zugehörte; er wird also mit diesem auf Einem Gottesacker ruhen. – Mit dem Befinden Sr. Maj. des Königs geht es, den Umständen gemäß, nach Wunsch. Die Verordnungen des Professors Schönlein, die alle auf Kräftigung hinausgehen, scheinen sehr wirksam. Dagegen hört man über das Befinden Ihrer Maj. der Kaiserin von Rußland bedenklichere Aeußerungen. Inzwischen scheint dasselbe doch der beabsichtigten Reise nichts in den Weg zu legen.
Berlin, 18 Mai. Kaum wenige Tage über ein Jahr sind verflossen, seit ich Ihnen, von einer ähnlichen Feier in ähnlicher Stimmung zurückkehrend – es war das Begräbniß des Professors Eduard Gans – den Eindruck schilderte, den dieses ernste Ereigniß gemacht. Er hat sich in der Bestattung des Ministers von Stein zum Altenstein, der ich so eben beigewohnt, erneuert, wenn gleich in anderer Färbung. Bei Gans' Begräbniß trauerten Tausende um den Verlust eines reichen beweglichen Geistes, einer noch jugendlich feurigen Kraft. In der beispiellosen Verbreitung der Theilnahme an jenem Todesfall lag der Beweis, wie hoch der Werth solchen Strebens und Sinnes auch bei uns geschätzt ist, wie dringend das innere Bedürfniß seyn muß, auch ein Feld für seine Kräfte zu haben. Es war ein wichtiges Zeichen der Zeit – und man hat es doch übersehen und – vergessen. In Hrn. v. Altenstein begruben wir eine schon abgeblühte Lebenskraft, die ihre Früchte getragen hatte; Hoffnungen gingen damit nicht zu Grabe, doch eine schöne nicht hoch genug zu achtende Gegenwart. Selten bin ich der Lobredner der Mächtigen; doppelt groß ist meine Freude, wenn ich es seyn kann. Hier gewiß! – Es hatten sich zu dieser Beerdigung fast alle jene berühmten Männer der Wissenschaft und des Staatsdienstes – und von diesen letztern noch ein viel größerer Kreis – versammelt, die der Leiche jenes Gelehrten folgten. Und alle trauerten jetzt, wie damals. Denn jeder hatte im Herzen dem Verstorbenen einen Dank zu sagen; sein Wohlwollen, seine feine, humane Behandlung aller Geschäfte, selbst der unangenehmen, seine Liebe und Hochachtung für die Wissenschaften und Künste, sein freigebiger Sinn zur Förderung alles dessen, was ihre Blüthe pflegte, wurden einstimmig anerkannt. Ein Trauerhaus, eine offene Gruft sind mächtige Spiegel der Wahrheit; das Echo des Lebens schallt von dort rein zurück! Für den Verstorbenen war die Todtenklage an seinem Sarge nur das ehrenwertheste Zeugniß seines warmen Herzens, seines edlen Geistes! In solchem Sinne ist nun bis dahin das ganze, weitumfassende Gebiet, dem er vorstand, verwaltet worden. Die Sorge, daß es auch künftig so geschehen möge, war in Aller Herzen. Möge diese Stimmung die Wahl des Nachfolgers bestimmen! Dieß das innere Bild der Begräbnißfeierlichkeit. Das äußere war theils glanzvoll, theils wehmüthig ernst. Die zahllose Masse der Wagen verstopfte die Straßen vor dem Sterbehause. Drei Säle waren mit Ministern, hohen Beamten, Professoren, Künstlern dicht gefüllt. Der Prinz August war in eigener Person erschienen; eben so der Präsident des Staatsraths, General v. Müffling, und sämmtliche Minister, mit Ausnahme des Hrn. v. Nagler, der unpäßlich ist. Die Studirenden waren, da Alles zu Wagen folgte, durch eine Deputation vertreten. – Der Sarg stand im untern Geschoß, in einer Blumenlaube, aus dem Treibhause des Verstorbenen, der ein großer Gartenfreund war, gebildet. Der Trauerzug bewegte sich durch die prächtige Leipziger- und die lange Friedrichstraße nach dem eine Viertelstunde vor dem
Halle'schen Thore auf Anhöhen belegenen Kirchhof, wo die Gruft ganz nahe der Schleiermachers geöffnet war. Ein Choralgesang leitete hier die Feier ein; hierauf sprach der Oberconsistorialrath Ehrenberg eine ergreifende Rede, welche die Verdienste, den Werth des Entschlafenen ohne Uebertreibung schilderte, und mit dem im freudigen Vertrauen ausgesprochenen Wunsche schloß, daß sein wichtiges Amt auch künftig in seinem Sinne fortgeführt werden möge. Möge diese Hoffnung, der wir uns gern zugesellen, ihre vollste Erfüllung erhalten.
Berlin, 17 Mai. Man hatte geglaubt, daß die Anwesenheit des Hrn. Meyerbeer in Berlin, der den Titel eines preußischen Hofcapellmeisters hat, uns den Genuß seiner berühmtesten Oper, der „Hugenotten,“ verschaffen werde; es scheint jedoch als stellten sich hier der Aufführung dieses Werkes, in welchem das schöne Lutherlied: „Ein feste Burg ist unser Gott,“ als musikalisches Thema durchgeführt wird, Hindernisse in den Weg, die nicht zu beseitigen sind. Die Nachricht von der Anstellung Felix Mendelssohn-Bartholdy's als Capellmeister des königl. Orchesters hat sich ebenfalls nicht bestätigt, und zwar scheinen hierbei persönliche Mißverhältnisse zwischen diesem und Hrn. Spontini das Hinderniß zu seyn. – Seit einigen Tagen spricht man in allen Gesellschaften Berlins kaum von etwas Anderm, als von einer mit außerordentlichem Eclat geschehenen Haussuchung bei dem Rittergutsbesitzer, Fabrikenunternehmer und Inhaber des früher patentirt gewesenen großen Stadtfuhr- (Droschken-) Wesens, Hrn. H. Sowohl in der Wohnung dieses Mannes hier in der Stadt, als auf seinem Rittergute G. wurde durch Criminalgerichtsbeamte und Gendarmen ein Arrestschlag auf Personen und Eigenthum ausgeführt, und zwar von der Art, daß selbst Kinder und Hausleute von jeder Verbindung nach außen abgeschnitten wurden. Allgemein waren die allerseltsamsten und widersprechendsten Gerüchte von politischen und andern Vergehen verbreitet, und in der That mußte man auch bei so auffallenden Vorkehrungen und bei den Rücksichten, die sonst unsere Gerichte stets auf den bürgerlichen Ruf von Familien und der im Lande begüterten Personen nehmen, etwas ganz Außerordentliches hinter jener ungewöhnlichen Procedur suchen. Eine gestern an der Börse und demnächst auch in öffentlichen Blättern von einem Mitgliede der Familie H. erlassene Bekanntmachung ergibt jedoch, daß jene Haussuchung nur in Folge der Requisition eines Gerichts in Bonn stattgefunden, welches bei der Untersuchung eines dortigen Bankerotts auf die Vermuthung gekommen, daß die an einen Sohn des Hrn. H. verheirathete Tochter des Failliten im Besitze von Pretiosen zum Belaufe von 6000 Thlrn. sich befinde, die nicht ihr, sondern der Concursmasse gebühren. Nachdem diese, wie es scheint, ohne Resultat gebliebene Recherche beendigt war, sind die stattgefundenen Arrestschläge, und zwar ohne weitere Sicherheitsbestellung wieder aufgehoben und damit sämmtliche Gerüchte, die man seltsamerweise sogar auch mit dem Erzbischof von Posen in Verbindung bringen wollte, widerlegt worden. Die angegriffene Familie selbst will sowohl gegen den Untersuchungsrichter in Bonn, als gegen den, wie es heißt, flüchtig gewordenen Denuncianten, durch welchen jener zu seiner Requirirung der hiesigen Gerichte vermocht worden, ihren Regreß nehmen; ob dieser auch, wie Manche behaupten, gegen die Art und Weise, wie hier verfahren wurde, stattfinden kann, wird bezweifelt, da der Buchstabe des Gesetzes vollkommen dazu berechtigte, wenn gleich die Form sehr gemildert werden konnte, wie dieß z. B. bei einem andern hier schwebenden und viel besprochenen kaufmännischen Proceß der Fall seyn soll.
Ostindien.
Calcutta, 14 Mai. Das Gouvernement hier hat Nachricht aus London erhalten, daß die Colonien von Guiana und Mauritius dort Himmel und Hölle bewegen, um die Abschaffung des Cabinetsbefehls vom 7 Sept. 1838, durch welchen die Ausführung der Kulies aus Indien in die ehemaligen Sklavencolonien verboten wurde, durchzusetzen. Man hofft hier, daß Lord Brougham, und besonders Buxton und Sturge, welche Einfluß auf Lord John Russell haben, den Plan hintertreiben, oder daß der Generalgouverneur, wenn auch die Cabinetsordre widerrufen würde, auf seine Verantwortlichkeit hin solche Maaßregeln nehmen werde, daß dieser Sklavenhandel sich nicht erneuern könne. Die erste Ausfuhr von Kulies im J. 1834 bestand aus etwa 5000 Individuen, großentheils dem Auswurf der Straßen von Calcutta, und die Pflanzer waren so unzufrieden mit ihnen, daß die meisten zurückgeschickt wurden; aber seitdem sind bessere Arbeiter ausgeführt worden, und die Bemühungen der Pflanzer, neue Zufuhr zu erhalten, beweisen hinlänglich, wie sehr sie dabei ihre Rechnung gefunden haben. Die Wahrheit ist, daß man diesen armen Menschen, welche keinen Begriff von den Preisen in Mauritius haben, einen Lohn verspricht, der ihnen nach indischem Maaßstab hinlänglich scheint, aber außer allem Verhältniß mit dem Preis der Arbeit in Mauritius steht. Das Grausamste bei dem System der Ausführung, wie es betrieben wurde, ist das Verhältniß der Geschlechter. Die officiellen Notizen des Gouverneurs von Mauritius geben an, daß vom 1 Aug. 1834 bis zum 24 Oct. 1838 von Indien in Mauritius angekommen seyen 18,794 Männer, 205 Weiber und 51 Kinder! Die Zahl war aber in der That weit größer, und beläuft sich nach ziemlich sichern Privatnachrichten auf mehr als 40,000. Die Untersuchung über ihren Zustand, welche der Gouverneur von Mauritius auf Verlangen des Generalgouverneurs angestellt hat, ist höchst unbefriedigend, denn sie erstreckt sich nur auf 2000 im Ganzen. Der Secretär der Colonie, J. Dick, schreibt den 31 Dec. 1838, daß die große
Sterblichkeit der Kulies auf dem Meer und seit ihrer Ankunft in einem Theil der Pflanzungen ein Gegenstand großer Betrübniß für den Gouverneur sey, und Anderson, ein Richter der Colonie, gibt diese Sterblichkeit in Port Louis auf 8 bis 9 Proc. jährlich an. Unter solchen Umständen ist die Pflicht der indischen Regierung vollkommen klar. Leider ist T. Prinsep, Staatssecretär für Bengalen, kürzlich gestorben; er war es gewesen, welcher die Gräuel der Ausfuhr zuerst zur Sprache brachte und die Reclamationen betrieb; aber es ist unmöglich, daß die hiesige Regierung die Erneuerung des Systems zugeben kann, was man auch in England, wo man die Lage der Sache nicht so gut kennen kann, als hier, entscheiden mag.
Es ist überhaupt etwas Monströses, daß Indien jetzt, wo die Macht der Umstände ihm die Production von Zucker für England in die Hände wirft, sich selbst dieses großen Handelszweigs berauben, und seine Arbeiter den so lange begünstigten und erst kürzlich durch die Loskaufung der Sklaven bereicherten Zuckercolonien liefern soll. Die Compagnie macht sehr ernstliche Anstalten den Ausfall der westindischen Production für Indien zu sichern, und hat dem Gouvernement hier angekündigt, daß es die vollkommenste Maschinerie für Zuckersiedereien, wie sie gegenwärtig in Runkelrübenfabriken des Continents angewendet wird, nach Bengalen zu schicken im Begriff ist, wo große, von aller Cultur des Zuckerrohrs unabhängige Siedereien allen Verhältnissen des Landes vollkommen angemessen sind. Der indische Bauer ist längst gewohnt sein Zuckerrohr zu verkaufen, da er selten eine hinlängliche Masse producirt, um es selbst zu pressen, und da das Product in vervollkommneten Siedereien nicht nur um 40 bis 50 Proc. ergiebiger, sondern auch weit schöner ist, als nach der unvollkommenen indischen Methode, wo eine große Gährung stattfindet, welche den krystallisirbaren Zucker zerstört.
Man hört hier viele Klagen über die Langsamkeit, mit der die Arbeiten an der großen Poststraße, die von hier durch Orissa, über Medripur, Sumbulpur, Nagpur nach Bombay geführt werden soll, vor sich gehen, aber man sieht aus den Berichten der Officiere, welche mit dem Vermessen der Linie beauftragt sind, daß die Schwierigkeiten, welche sie finden, fast unübersteiglich sind, nicht sowohl wegen der Natur des Terrains, als wegen des bösen Willens der Bewohner. Eine Strecke von etwa 400 englischen Meilen, welche ein Theil der Straße durchschneiden soll, ist so gut als terra incognita. Sie gehört theils dem Radschah von Nagpur, der dem Unternehmen nicht günstig ist, theils einer zahllosen Menge kleiner unabhängiger Fürsten von Stämmen aller Art, welche zwar nicht wagen sich der Sache offen zu widersetzen, aber Hindernisse erregen die allen Glauben übersteigen. Sie sind alle überzeugt, daß die Errichtung der Straße zur baldigen Einziehung ihres Territoriums führen werde, und keinen andern Zweck habe; denn es träumt ihnen nicht, welche Wichtigkeit wir hier darauf legen unsere Briefe um zwei Tage früher aus Bombay zu erhalten, und dann ist im Grund etwas Wahres an ihrer Furcht, denn der Contact dieser kleinen halbbarbarischen Staaten mit der Compagnie ist ihnen früher oder später immer verderblich geworden. Die Dispositionen dieser kleinen Despoten sind ihren Unterthanen vollkommen bekannt, und diese wissen, daß sie jede Hülfe, die sie den europäischen Ingenieurs leisten würden, mit dem Leben bezahlten; daher werden diese von allen ihren Führern falsch geleitet, die Gebirgspässe sind mit umgehauenen Bäumen verlegt, der Führer leitet die Officiere durch unwegsame Gebirge, so weit als möglich von bewohnten Orten, durch Sumpfgründe, wo sie das Fieber bekommen, durch wasserlose Strecken, und verwirrt sie durch Lügen aller Art. Die Fürsten bestechen die eingebornen Schreiber und andere Umgebungen der Officiere, um die Straße durch ihren Einfluß von sich abzuhalten, und auf das Gebiet ihrer Feinde zu bringen. Das ganze Land ist durch die Kriege der Maratten, ihre schlechte Verwaltung und die ewigen Streitigkeiten dieser kleinen Staaten mit den Gonds (wilden Stämmen im Innern der Gebirge) ruinirt, und eine große fahrbare Straße würde in wenigen Jahren den Ertrag desselben verzehnfachen. Aber die Radschahs von Bond, Sumbulpur u. s. w. ziehen ihren armseligen Zustand, an den sie gewohnt sind, und ihre Entfernung von aller Berührung mit der Civilisation und Macht der Compagnie jeder Verbesserung ihres Zustandes vor, von der sie auch wohl keinen deutlichen Begriff haben. Denn die Berechnung, wie viel der Transport auf der Achse die Producte ihrer Districte, welche gegenwärtig nur durch die Karawanen von Lastochsen der Bundscharras ausgeführt werden können, vermehren und ihren Werth erhöhen müsse, geht über ihre Begriffe von Nationalökonomie.
Katholische Missionen.
Paris, 15 Mai. Die französische katholische Missionsgesellschaft hat vor einigen Tagen ihren Jahresbericht bekannt gemacht; er ist sehr unvollständig und gibt keineswegs das ganze Bild von der Thätigkeit einer Gesellschaft, welche in den letzten Jahren eine große Wichtigkeit erlangt hat, und der eine noch viel bedeutendere Zukunft bevorzustehen scheint. Ihre Einnahmen im letzten Jahr haben 1,895,682 Franken betragen, beinahe eine halbe Million mehr als das Jahr zuvor. Davon kommen zwei Drittel auf Frankreich, 154,459 Fr. auf Savoyen, 111,285 auf Bayern, 100,664 auf Belgien, 93,270 auf England, 47,776 auf den Kirchenstaat, 28,747 auf die Schweiz, 25,598 auf Toscana, 25,167 auf Preußen; der Rest fließt in kleineren Summen aus den übrigen katholischen Ländern. Es ist eine ungeheure Summe, wenn man bedenkt, daß sie durch wöchentliche Beiträge von je Einem Sous zusammengebracht wird, und ist eines der Zeichen, welche ein Wiederaufleben des Glaubens in der katholischen Kirche anzeigen. Dieser sind übrigens viele, und hier ist ihr Einfluß auf eine auffallende Art bemerklich. Unter der Restauration verbargen die Gläubigen ihre Gesinnungen; wer zur Messe ging, that es im Stillen, und alle Jahre erschien eine Ausgabe der Werke von Voltaire. Jetzt verbergen die Ungläubigen ihre Meinungen, und man sieht Spuren von religiöser Hypokrisie, was eine hier lange verschwundene Sache war; von Voltaire ist, glaube ich, seit 1830 kein Band gedruckt worden; man hört seinen Namen kaum mehr. Es sollte mich nicht wundern, wenn eine Zeit religiöser Intoleranz käme; ich meine nicht durch den Staat, sondern durch die öffentliche Meinung in der Art, wie sie die Methodisten in England üben.
Doch um auf die Missionen zurückzukommen. Ihr Organ sind die Annalen der Propagation des Glaubens, die jetzt in 90,000 Exemplaren und in sieben Sprachen gedruckt werden. Jedes Exemplar setzt wenigstens zehn Leser voraus, weil sie nur an Associationen von zehn abgegeben werden, von denen jeder wöchentlich einen Sous bezahlt, und dafür das Journal zu lesen bekommt. Diese Art des Verkaufs ist den Missionen vortheilhafter als der an Einzelne, und daher kommt das sonderbare Phänomen in der Geschichte der Journalistik, daß das gelesenste aller Journale in der Welt keine Abonnenten annimmt, und man die größte Mühe hat, es sich zu verschaffen, wenn man nicht einer dieser kleinen Kirchen von Mitgliedern der Congregation angehört. Die Kosten des Journals betrugen im letzten Jahr 117,395 Franken.
Die Hauptmissionsanstalten der Gesellschaft sind in China, Indien, der Halbinsel jenseits des Ganges, Oceanien, der Levante und Nordamerika. Den Missionen in China sind im laufenden Jahr 195,000 Franken bestimmt, wovon 18,500 für Korea. Die Opiumstreitigkeiten machen der Mission dort viele Schwierigkeiten und sind sehr gefährlich für sie geworden, weil sie in ganz China eine Masse von Angeberei hervorgerufen haben, und jeder Beamte seinen Eifer durch Aufsuchen von Opiumschmugglern und Rauchern und bei derselben Gelegenheit von Mitgliedern geheimer Secten und Gesellschaften zeigen will. Am Ende des letzten Jahres ist nach ganz neuen Nachrichten eine Verfolgung in der Provinz Hupé ausgebrochen, bei welcher ein europäischer Missionär, Perboyre, in die Hände der Beamten fiel; die andern haben sich in die Provinz Kiangsi geflüchtet. Man erwartet Nachrichten von weit ausgedehnteren Verfolgungen. Die Missionen in Siam, Cochinchina und Tonking erhalten 110,000 Franken. In Siam ist Alles ziemlich ruhig, aber die Verfolgung in Cochinchina und Tonking dauert unausgesetzt fort. Es ist eine Thorheit, neue Missionäre hinzuschicken, bis der König ermüdet oder todt seyn wird. Die indischen Missionen erhalten 136,000 Franken; sie sind in den letzten Jahren beträchtlich ausgedehnt worden, aber ohne sichtbare Fortschritte. Was man in dem etwas barbarischen Styl der Missionen die Mission des Mogol heißt, d. h. die von Nordindien, existirt so gut als gar nicht, seitdem Begum Somru gestorben ist, welche in Sindhana einen Bischof etablirt hatte, und der apostolische Vicar Pessoni, der in Dehli residirt, hat eine wahre Sinecure. In der Mission von Madure, d. h. von Südindien, gibt es katholische Gemeinden, aber es ist kein Leben darin.
Das Südmeer ist in drei apostolische Vicariate getheilt: Australien, wo ein Irländer Namens Polding Bischof ist; Ostoceanien mit dem Bischof Rouchouse, einem Franzosen, und Westoceanien mit dem Bischof Pompallier, der in Neuseeland residirt; sie erhalten zusammen 200,000 Franken. Sie haben sich auf den Gambierinseln und einigen andern Gruppen, welche von Papuas bewohnt sind, etablirt, was sehr verdienstlich ist, und sollten alle ihre Hülfsmittel auf Unternehmungen dieser Art verwenden, anstatt sich mit Hülfe französischer Kriegsschiffe auf den Sandwichinseln, in Otahayti und den übrigen Stationen der englischen Missionen einzudrängen. Es ist viel gegen die HH. Bingham und andere methodistische Missionäre dort zu sagen; aber wie aus dem Kriegszustand, den die katholischen Missionen dort mit sich bringen, Gutes werden soll, ist nicht abzusehen. Die Berichte, die sie über die Verfolgungen der katholischen Bekehrten durch die englischen Missionäre in den Sandwichinseln drucken, sind gräulich; allein es ist inmitten dieser widerstreitenden Nachrichten von zwei bigotten und bittern Corporationen nicht leicht die Wahrheit auszufinden. Ich will aus dem letzten Bericht der hiesigen Missionen nur Eine Phrase anführen; sie sagen: „die Bibelkrämer, deren ängstliche Propaganda sich damit begnügt, unsere entweihten heiligen Schriften mit dem Opium der Contrebande auf die Küsten von China zu werfen.“ Dieß ist eine bloße Verleumdung; denn es ist bekannt, daß die englischen Bibel- und Missionsgesellschaften sich ausdrücklich aller Berührung mit den Opiumschmugglern enthalten und sich nie eines Schiffs bedienen, das Opium an Bord hat. Aber keine der beiden Parteien will einsehen, daß die gehässigen Leidenschaften, welche jede gegen die Missionen der andern zeigt, sie selbst mit Schande bedecken.
Die Missionen in der Levante erhalten 260,000 Franken; sie umfassen die Türkei, Persien, Aegypten und Abyssinien, wo vor zwei Jahren die Jesuiten sich wieder installirt haben. Ihre Haupttendenz ist, nestorianische, chaldäische, armenische und griechische Christen zum Katholicismus zu bekehren, und bei dem tiefen Verfall aller orientalischen Kirchen ist ihre Thätigkeit in dieser Hinsicht wahrscheinlich im Ganzen wohlthätig. Die entsetzliche Geschichte der Verfolgung in Damaskus, bei welcher sie eine große Rolle gespielt zu haben scheinen, erregt freilich großes Bedenken über den christlichen Geist, der darin herrscht. Das Unglück ist, daß hier wie in England kein Mann von großem Talent an der Spitze der Missionen steht, so daß Alles dem subalternen Eifer überlassen ist, der inmitten kleiner, localer Interessen und Leidenschaften nur zu leicht alles Maaß überschreitet.
Die hauptsächlichsten Missionen der Gesellschaft sind aber
in Nordamerika, besonders im Mississippithal, wo sie 16 Bischöfe hat, welche 360,000 Franken für die Bedürfnisse ihrer Sprengel erhalten. Sie gründen in allen Sprengeln Seminare, Nonnenklöster, schicken Missionäre zu den Indiern und bekehren vor Allem Mitglieder der hundert protestantischen Secten, welche sich in Amerika durchkreuzen. Ihr Erfolg dort ist nicht zweifelhaft, und es ist mehr als wahrscheinlich, daß die großen Staaten, welche sich im Thale des Mississippi erheben, in nicht sehr langer Zeit katholisch seyn werden. Die Folge wird zeigen, ob der neue katholische Eifer eine Wohlthat seyn wird. Die Missionen rechnen mit Zuversicht auf eine fast ungemessene Ausdehnung ihrer Hülfsmittel und ihrer Thätigkeit, und man kann sich eine Vorstellung von dem Einfluß machen, den sie schon jetzt ausüben, wenn man sieht, daß sie schon jetzt über 60 Bischöfe in ihrem Clerus besitzen.
Ich glaube nicht, daß die Propaganda zur Zeit ihrer größten Blüthe viel mehr Hülfsmittel hatte, als die gegenwärtigen; aber sie war damals durch bessere Köpfe geleitet als gegenwärtig. Ihre große Gefahr liegt in dem Corporationsgeist und in dem unmäßigen Ehrgeiz, den ihre hierarchische Organisation stimulirt, und der die Interessen der Menschheit denen eines Ordens und einer Kirche nur allzuleicht aufopfert.
Frankreich.
Paris, 14 Mai. Die Art des Eindrucks, den die angekündigte Abholung der sterblichen Ueberreste Napoleons von St. Helena im Allgemeinen hervorbrachte, läßt sich schwer bestimmen; sicher ist nur, daß die Wirkung durchaus nicht geräuschvoll war, und nichts weniger als enthusiastischer Freude gleich sah. Die Feinde der Regierung sehen in der Sache nur einen Act der Heuchelei, nur eine grobe List, um das Volk, dessen Gunst sie, heißt es, verscherzt, durch neues Gaukelwerk von neuem zu gewinnen. Die Freunde der Ordnung dagegen, deren starke Seite nie muthvolles Selbstvertrauen war, fürchten Unordnungen für den Tag der feierlichen Rückkehr, und meinen, es sey unklug, den Gährungsstoffen der Gesellschaft eine so hübsche Gelegenheit zum Ausbruch zu geben. Der mittlere Bürger berechnet die Zahl der Fremden, die ein solches Fest nach Paris locken, und den Einfluß, den es überhaupt auf den Handel haben werde. Die jungen Leute sind größtentheils der Ansicht des National: man hätte besser gethan, die kaiserliche Asche in der poetischen Ferne ihres einsamen Exils zu lassen, wohin, wie nach einem geheimnißvollen Mekka die Erinnerung der Völker sich gewendet. St. Helena ist kein nackter und wüster Fels, der unwürdig wäre, ein so heiliges Kleinod zu bewahren. Haben doch die Berichte von der fast immer lenzigen Schönheit dieses Eilandes und der üppigen Fülle seiner Erzeugnisse einst in der Seele des ersten Consuls die Sehnsucht nach seinem Besitze erregt. St. Helena stand vor seiner regen und dem Wunderbaren holden Phantasie wie ein blühender Garten, den sich eine Fee des Oceans mitten im Meere aufgebaut und zur reizendsten Villeggiatura eingerichtet, wo jetzt aber brittische Raub- und Gewinnsucht ihre verhaßte Flagge aufgepflanzt habe. Der altenglische Humor muß etwas von diesen Träumen erfahren und dem Gefangenen darum bewilligt haben, was der Consul einst gewünscht, so daß sie dem großen Kaiser vergönnten, dahin seine Fesseln zu tragen, wohin sein Scepter einst vergebens sich ausgestreckt. Bitter mochte übrigens der Anblick des Oceans für den seyn, den vorzüglich das Meer an der glücklichen Durchführung seiner Plane hinderte; hätte er den Canal mit Erde ausfüllen können, sein Endziel, Englands Demüthigung, wäre ihm vielleicht gelungen, aber das Meer, das unerbittliche Meer, blieb stets der ewige Abgrund, der seine Hoffnungen, wie seine Schiffe verschlang. Sein Staub jedoch, der von all den irdischen Drangsalen und Erniedrigungen nichts mehr fühlt, der mochte immer an dem Orte ruhen, den Camoens dem Geist der Stürme zur Wohnung angewiesen, und wäre eine Stätte am Ufer der Seine nicht der eigene Wunsch des großen Mannes gewesen, ich wüßte keinen gültigen Grund, ihn seinem natürlichen Grabe, dem Grabe, das ihm das Schicksal gegeben, zu entreißen. Daß man die Invaliden, nicht die eherne Schlachtsäule oder den Triumphbogen gewählt, darüber sind gleichfalls Viele ungehalten, und es wird das Für und Wider in Cafés und Estaminets häufig und lebhaft erörtert. Gegen die Säule und den Triumphbogen läßt sich im Grunde nichts Erhebliches einwenden, aber es scheint mir ein angemessenerer Gedanke, die Gebeine des Mannes, der die Wiedererweckung der Religion zu seinen schönsten Triumphen rechnete, in einer Kirche beizusetzen, die gleichsam ein Pantheon berühmter Helden ist; hier wird er in befreundeter Gesellschaft ruhen; denn auch die Männer der alten Tage, deren Ueberreste in den Grüften dieses Tempels wohnen, würden, wenn sie zu neuem Leben auferständen, ihre Zeit und ihr Banner vergessend, dem Tapfersten der Tapfern, dem Feldherrn der Feldherren ihre gemeinsame Huldigung darbringen. In St. Denis könnten die alten Könige ihn nicht als ihresgleichen ansehen: das Andenken Ludwig XIV dürfte von unverlorenen Eroberungen, von dem Glanze der Künste, und der Umgebung großer Geister reden; Ludwig XI möchte es einfallen, der Gründung von Frankreichs Einheit zu erwähnen, kurz es würde nicht entschieden seyn, ob der Kaiser denn wirklich der erste unter den Königen wäre.
Paris, 14 Mai. Die officielle Ankündigung in Betreff der sterblichen Reste Napoleons hat hier eine Wirkung hervorgebracht, die alle Erwartungen des Ministeriums übertraf. Das Nationalgefühl ist aufgeregt bis in seine abgründlichsten Tiefen, und der große Act der Gerechtigkeit, die Genugthuung, die dem Riesen unseres Jahrhunderts widerfährt und alle edeln Herzen dieses Erdballs erfreuen muß, erscheint den Franzosen als eine locale Privatsache, als eine Rehabilitation ihrer verletzten Nationaleitelkeit, als ein nachträgliches Pflaster für die Wunde von Waterloo! Ihr irrt euch: in der Person des auf St. Helena Geschiedenen wurde nicht Frankreich mißhandelt, sondern die Menschheit, wie auch die Leichenfeier, die jetzt stattfinden wird, keineswegs als eine Niederlage der auswärtigen Mächte zu betrachten ist, sondern als ein Sieg der Menschheit. Dem Lebenden galt der Kampf, nicht dem Todten, und daß man diesen den Franzosen nicht schon längst ausgeliefert hat, das ist nicht die Schuld der europäischen Potentaten, sondern einer kleinen Coterie großbritannischer Fuchsjäger und Stallknechte, die unterdessen den Hals gebrochen oder sich die Kehle abgeschnitten haben, wie z. B. der edle Londonderry, oder auch sonst zu Grunde gingen durch die Macht der Zeit und des Portweins. Wir haben bereits vor vielen Jahren in Deutschland dem großen Kaiser den schuldigen Tribut der Verehrung gezollt, und jetzt haben wir wohl das Recht, die Exaltation der heutigen Huldigungen mit etwas Gemüthsruhe zu betrachten. Aufrichtig gestanden, die Franzosen gebärden sich bei dieser Gelegenheit wie die Kinder, denen man ihr Spielzeug genommen hat und wieder zurückgibt: sobald sie es in Händen haben, werden sie es lachend zerschlagen und mit Füßen treten, und ich sehe schon voraus, wie viel schlechte Witze gerissen werden, wenn die große Procession anlangt mit den Reliquien von St. Helena. Jetzt schwärmen sie, die gutmüthig leichtsinnigen Franzosen. Sie sind mit den Lebenden so unzufrieden, daß sie Gott
weiß was von dem Todten erwarten. Ihr irrt euch. Ihr werdet einen sehr stillen Mann an ihm finden.
Während aber der kluge Präsident des Conseils die Nationaleitelkeit unserer lieben Kächenäer, der Maulaufsperrer an der Seine, mit Erfolg zu kitzeln und auszubeuten weiß, zeigt er sich sehr indifferent, ja mehr als indifferent in einer Sache, wo nicht die Interessen eines Landes oder eines Volks, sondern die Interessen der Menschheit selbst in Betracht kommen. Ist es Mangel an liberalem Gefühl oder an Scharfsinn, was ihn verleitete, für den französischen Consul, dem in der Tragödie von Damaskus die schändlichste Rolle zugeschrieben wird, offenbar Partei zu nehmen? Nein, Hr. Thiers ist ein Mann von großer Einsicht und Humanität, aber er ist auch Staatsmann, er bedarf nicht bloß der revolutionären Sympathien, er hat Helfer nöthig von jeder Sorte, er muß transigiren, er braucht eine Majorität in der Pairskammer, er kann den Clerus als ein gouvernementales Mittel benützen, nämlich jenen Theil des Clerus, der, von der ältern bourbonischen Linie nichts mehr erwartend, sich der jetzigen Regierung angeschlossen hat. Dieser Theil des Clerus, welchen man le clergé rallié nennt, und der ein Journal, Namens Univers, zu seinem Organ hat, erwartet das Heil der Kirche von Hrn. Thiers, und dieser sucht wieder in jenem seine Stütze. Graf Montalembert, welcher Mitglied einer gewissen Schule ist, auch eine Lebensbeschreibung der heiligen Elisabeth herausgegeben hat, und sich seit dem ersten März als einen Seïden des Hrn. Thiers aufgethan, ist der sichtbare Vermittler zwischen dem Sohn der Revolution und den Vätern des Glaubens, zwischen dem ehemaligen Redacteur des National und den jetzigen Redactoren des Univers, die in ihren Colonnen alles Mögliche aufbieten, um der Welt glauben zu machen, die Juden fräßen alte Capuciner und der Graf Ratti-Menton sey ein ehrlicher Mann. Graf Ratti-Menton, ein Freund, vielleicht nur ein Werkzeug der Freunde des Grafen Montalembert, war früher französischer Consul in Sicilien, wo er zweimal Bankerott machte und fortgeschafft ward. Später war er Consul in Tiflis, wo er ebenfalls das Feld räumen mußte, und zwar wegen Dingen, die nicht sonderlich ehrender Art scheinen; nur so viel will ich bemerken, daß damals der russische Botschafter zu Paris, Graf Pahlen, dem hiesigen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Molé, die bestimmte Anzeige machte: im Fall man den Hrn. Ratti-Menton nicht von Tiflis abberufe, werde die kaiserlich russische Regierung denselben zu entfernen wissen. Man hätte das Holz, womit man Flammen schüren will, nicht von so faulem Baume nehmen sollen! Zwischen dem Univers und der Quotidienne, welche sich von ersterem durch einen etwas chevaleresken Charakter unterscheidet, hat sich in Betreff der Damascener Vorgänge eine Polemik entsponnen, die sehr wunderlicher, fast ergötzlicher Art ist: die Quotidienne, ein Organ der reinen Legitimisten, der Anhänger der älteren Linie, steht in natürlicher Fehde mit jenem Theil des Clerus, welcher sich der jüngeren Linie der Bourbone, der herrschenden Dynastie, anschließt.
[1923]
Marien-Bad.
Februar 1840. Von Jahr zu Jahr erweitert sich Marienbad, neue Gebäude und Anlagen überraschen jedesmal den Wiederkommenden, immer mehr verbreitet sich sein Ruf, immer größer wird seine Frequenz. Der freundliche Anblick des Ortes, die Reihen herrlicher Häuser ohne städtischen Gassenzwang, alle jung und nett, die freie Aussicht der Wohnungen, vor denen sich der Park mit seinen Tempeln und Colonnaden ausbreitet, die vielen schattigen Promenaden der nahen Fichtenwälder, die den Curort gegen Nord, Ost und West umgeben, gegen rauhe Winde schützen, und nur gegen Süden eine weite Perspective darbieten, die immer reine gesunde Luft – dieß Alles so wohlthuend, besonders für den Bewohner großer Städte, muß schon die Cur begünstigen. Die Mannichfaltigkeit der Heilquellen, die großartigen Badanstalten, die von den hiesigen Aerzten verordnete strenge Diät, die vernünftige Ueberwachung, daß in den nobel eingerichteten Gasthöfen keine Speisen gereicht werden, welche die Cur stören dürften, dazu die gesunden, bequem eingerichteten Wohnungen, erklären die vielen auffallenden Curen, die sich jährlich ereignen.
Unter dem hohen Schutze Sr. Excellenz des Hrn. Oberstburggrafen Grafen v. Chotek bietet der Prälat des Stiftes Tepl, Melchior Mahr, als Grundobrigkeit nach Kräften Alles auf, was zum Besten des Curortes und zur größeren Bequemlichkeit der Badegäste dienen kann. Der bedeutende Bau des alten Badehauses ist trotz der großen Beschwerlichkeiten, die in einer so kurzen Zeit zu überwinden manche für unmöglich hielten, so weit gediehen, daß Anfangs Junius v. J. schon 25 neue, wohleingerichtete Badezimmer benützt worden sind. Und es war wohlgetroffen; die Anzahl der Curgäste hat die der letzteren Jahre um den vierten Theil überstiegen. Dieses in einem soliden Styl aufgeführte Gebäude ist bereits vollendet, und enthält nebst der Kanzlei, dem Ruhezimmer und der Hausmeisterswohnung 34 geräumige Badezimmer zur ebenen Erde und 25 Wohnzimmer im ersten Stock. Sammt dem neuen Badhause sind nun in Allem 67 Wasser-, 16 Moor-, 2 Dampf-, 3 Douche- und 4 Gasbäder, zusammen 92.
Für mehr Vereinigung und gesellige Unterhaltung wird eine Ressource mit geräumigen Sälen in Verbindung mit dem Lesecabinet gebaut, zu Bällen, Réunionen und täglichen Unterhaltungen. Die so beliebte Promenade „der kleinen Schweiz“ wird von dem Pavillon „der Hirtenruhe“ mit der „Amalienshöhe“ auf der Anhöhe in Verbindung gesetzt, die Anlagen am Hammerhof erweitert, der Brunnensaal gewinnt durch Ausbrechung 12 neuer Fenster ungemein an Licht etc.
Das verflossene Jahr gehört unter die glänzendsten, deren sich Marienbad bisher erfreute. Die Curliste erreichte die Zahl von 1352 Partien, gegen 500 Personen mehr als im Jahr 1838; und zwar:
Dem Stande nach:
1 Herzog,
2 Prinzen,
12 fürstliche,
62 gräfliche,
220 Baronen-, Ritter- und edle Familien.
166 Militär-,
51 Geistliche-,
54 Doctoren-,
748 Beamten- und Bürger-Familien.
Außerdem wurden 108 arme Curkranke im Curspital in Allem verpflegt, und 155 Arme außer dem Spitale mit Gratisbädern und Medicamenten, zum Theil auch noch mit Geld unterstützt.
Durch die Anwesenheit Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Weimar, Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Preußen erreichte die Saison ihren höchsten Glanz. Eine angenehme Ueberraschung für die höchsten Herrschaften war der unvermuthete Besuch Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann von Sachsen. Das Prämonstratenser Chorherrenstift Tepl hatte das hohe Glück, den nächsten Tag nach höchstdessen Ankunft sämmtliche höchsten Herrschaften sammt einer angesehenen Begleitung mit einem Mahl zu bewirthen. Bälle, Réunionen, Soiréen übertrafen an Glanz die der anderen Jahre. Vor Allem ist das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs von Preußen ausnehmend gefeiert worden.
Rührend war der Anblick der ihrem geliebten Kronprinzen auf der Morgenpromenade mit den heißesten Wünschen für das Wohl höchstdessen erlauchten Vaters entgegenströmenden Preußen. Nebst dem prachtvollen Diner, welches Se. Königl. Hoheit gaben, wurde Abends von den hier anwesenden Preußen ein großes thé dansant gegeben. Der Saal prachtvoll decorirt, die Anwesenheit von etwa vier- bis fünfhundert Personen aus verschiedenen Nationen, alles im größten Glanze; die mit vielfärbigen Feuern beleuchtete Kreuzbrunnencolonnade, so auch die große Promenade, wo jeder Baum große goldene Früchte unter seinen Zweigen zu tragen schien, gewährte einen imposanten Anblick.
Auch die Armuth wurde reichlich bedacht. Nebst den großmüthigen Spenden für das hiesige Curspital wurden den andern Tag in Anwesenheit Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Wilhelm und vieler Angesehenen im großen Cursaale 50 Arme gespeist, und die innigsten Wünsche erschollen aus dem Munde der mit Liebe bedachten Armen.
[1914-16]
Verzeichniß der am 4 Mai 1840 laut aufgenommenem Notariats-Protokoll in der zweiten Verloosung der hochfürstl. Palffy 4 procentigen Anleihe per 2,475,000 fl. d. d. Malaczka 13 Junius 1838 herausgekommenen 42 Stück Partial-Obligationen à 1000 fl. als:
Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570,
Nr. 835, 1073, 1299, 1308, 1514,
Nr. 1558, 1568, 1744, 1748, 1944,
Nr. 1967, 1986, 2038, 2257, 2361,
zahlbar am 1 Julius 1840,
Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850,
Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274,
Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780,
Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251,
zahlbar am 1 Januar 1841,
welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden.
[1969-71]
Sechste General-Versammlung der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft.
Sämmtliche Actionnäre der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf
Dienstag den 23 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr,
bei dem Wirth Hrn. Kux am Bahnhof, eingeladen.
Hauptgegenstände der Berathung sind:
1) die Negociirung des Anlehens von 362,000 Thalern, welche die verehrliche General-Versammlung am 28 December v. J. beschlossen hat, durch Emittirung von Prioritäts-Actien;
2) eine in Antrag gebrachte Abänderung des §. 11 des Gesellschafts-Statuts, auf Beschränkung der Zahl der Vollmachten in derselben Hand.
Da diese beiden Propositionen eine Ergänzung und beziehungsweise eine Abänderung des Statuts vom 23 September 1837 betreffen, folglich darüber nach §. 32 c. des Statuts nur mit Zustimmung der Inhaber von wenigstens drei Viertel sämmtlicher Actien beschlossen werden kann, so werden sämmtliche HH. Actionnäre geziemend ersucht, an dieser General-Versammlung persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Actionnäre Theil nehmen zu wollen.
Die Eintritts-Karten können am Tage vor der General-Versammlung bei der Direction in Empfang genommen werden.
Düsseldorf, den 9 Mai 1840.
Der Verwaltungsrath:
Fasbender. Friderichs. Baum. v. Fuchsius. J. F. Wilhelmi. Schimmelbusch. v. Sybel. v. Voß. Lacomblet. Eller. Hoffmann. Schmitz. Rurmann. Aug. v. d. Heydt.
[1927]
Edictal-Citation.
Vom königl. Kreis- und Stadtgericht Nürnberg.
Laut eines von dem ehemaligen Justizamte Wöhrd unterm 6 Julius 1811 errichteten Schuldvertrages und Hypothekenscheins desselben Gerichts vom 22 August 1811, ist auf dem Gartenanwesen Nr. 145 in den Gärten bei Wöhrd der Gartenbesitzer Johann und Anna Elisabetha Liebermann'schen Eheleute für den verlebten Metzgermeister Paulus Wagner in Nürnberg eine Hypothekforderung ad 1200 fl. eingetragen, welche von den Schuldnern an den Bierwirth Georg Conrad Wagner dahier vollständig zurückbezahlt wurde.
Da jedoch vom letzteren der Nachweis darüber, daß er der unstreitige alleinige Eigenthümer dieser Hypothekforderung geworden, nicht so genügend geliefert werden konnte, um in Folge seiner Quittungsleistung die Löschung dieser Hypothek verfügen zu können, so werden andurch auf des benannten Gläubigers und der Schuldner gemeinsamen Antrag alle diejenigen, welche durch Erbrecht, Cession oder andere Rechtstitel Ansprüche auf diese Hypothekforderung zu haben glauben, aufgefordert, solche von heute an
binnen 3 Monaten
um so gewisser bei dem unterfertigten Gericht anzubringen und nachzuweisen, als sie ansonst dieser ihrer Ansprüche für verlustig erklärt werden müssen, und die Löschung der eingetragenen Hypothek verfügt werden würde.
Nürnberg, den 11 Mai 1840.
v. Kohlhagen.
[1808-10]
Bekanntmachung.
Vom k. k. Landgerichte Dornbirn in Vorarlberg wird durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Concurses über das gesammte im Land Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Handlung Joseph Hirschfeld und Söhne Wilhelm und Sigmund zu Hohenems gewilligt worden.
Daher wird Jedermann, der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis
inclusive 30 Junius d. J.,
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Concursmasse, den k. k. Hrn. Advocaten Martini, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.
Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Creditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf
Montag den 6 Julius d. J.,
um 9 Uhr Vormittags,
in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. – Am 3 Mai 1840.
K. k. Landgericht Dornbirn.
J. K. Ratz, Landr.
[1959-60]
Bekanntmachung.
Zu nachbeschriebenen, im südlichen Deutschland gelegenen Etablissements wird ein Associé gesucht, der mit den nöthigen Mitteln versehen ist und so viele Kenntnisse besitzt, daß er die technische Leitung übernehmen kann.
1) Zu einem im Jahr 1832 nach den besten Vorbildern eingerichteten Eisenwerk mit zwei Großfeuern, einer Handschmiede, den nöthigen Verwaltungsgebäuden, Magazinen, zwei geräumigen Kohlenscheuern, Wohnungen für die Arbeiter und ihre Familien, und einigen zu Gärten für die Arbeiter eingerichteten Grundstücken.
2) Zu einer eine und eine halbe Stunde von dem eben beschriebenen Eisenwerk entfernten, gleichzeitig eingerichteten Maschinen-Werkstätte mit Drehbänken, Einrichtungen zur Schreinerei und Schlosserei, mit einer Handschmiede, Eisengießerei mit zwei Kupolöfen, einem Wappenhammer, Kleinfeuer mit Streck- und Zainhämmern, zwei geräumigen Kohlenscheuern und Wohnungen für das Verwaltungspersonal und einen Theil der Arbeiter.
Beide Etablissements an einem wasserreichen Fluß und frequenten Straße gelegen, producirten bisher alle Sorten Guß- und Schmiedeisen, Maschinen, Einrichtungen zu Wasserbauten, Papier- und Zuckerfabriken, Salinen, Mühlen etc., so wie alle Arten von Ackergeräthschaften.
Der Absatz ist durch viele in der Umgegend befindliche Industrie-Anstalten gesichert, auch befindet sich kein ähnliches Werk in einem Umkreis von zwanzig Quadratstunden. Beide Etablissements könnten auch unter sehr billigen Bedingungen käuflich abgetreten oder auf längere Zeit in Pacht gegeben werden.
Nähere Auskunft erhält man auf frankirte, mit A. B. Nr. 1959 bezeichnete und an die Expedition der Allg. Zeitung gerichtete Anfragen.
[1751]
Gemeinnützige Schrift.
H. Bruhn,
Steinkohlenbüchlein
oder Eigenschaften, Gewinnung, Benutzung etc. der Steinkohle.
Mit zwei Tafeln Abbild. gr. 8. br. 12 gr. ist in der Arnold'schen Buchhandlung erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung, zu bekommen.
[1267-68]
Bei Peter Rohrmann, k. k. Hofbuchhändler in Wien, sind erschienen:
Anleitungen für das praktische Leben, herausgegeben von de Laing, pens. k. k. Hauptm. 4 Thle. 12. 1839, brosch. 3 fl. 12 kr., jeder Theil einzeln 48 kr.
Inhalt. 1ster Theil: Gebrauch der Zeit. 2ter Theil: Mäßigkeit. Mäßigung. 3ter Theil: Genügsamkeit. 4ter Theil: Spiel, Geistesgegenwart, Kaltblütigkeit, Festigkeit, Klugheit, Freundschaft und Freunde.
Annalen des Wiener-Museums der Naturgeschichte, herausgegeben von der Direction desselben. 1. Band., Abtheilung mit 16 Kupfertafeln. gr. 4. 1835. 25 Bog. Velinpapier. 13 fl. 40 kr.
– II. Band. I. u. II. 9 fl. 55 kr.
Arneth, J., Synopsis numorum antiquorum qui in Museo Caesareo Vindobonensi adservantur. Pars I. Numi graeci. 8. maximo, 1837. brosch. 2 fl. 50 kr.
Auszug aus dem k. k. Linien- und Gränz-Infanterie Exercier-Reglement, mit Berücksichtigung des Allerhöchst sanctionirten Anhanges zum Exercier-Reglement. Von einem Officier der k. k. Armee. 8. oblong. 1838. brosch. 2 fl.
Bartsch, Fr. v., Chronologie der griechischen und römischen Künstler bis zu Ablauf des fünften Jahrhunderts nach Christi Geburt. Nebst vorangehender Uebersichtstafel der ägyptischen Kunst. Folio 1835. 1 fl. 30 kr.
Charanza, Dr. J., theoretisch-praktische spanische Grammatik. Kritisch bearbeitet zum Selbstunterrichte. gr. 8. 1839. brosch. 2 fl. 10 kr.
Chmel, Jos., Regesta, oder Auszug aus den k. k. Archiv zu Wien sich befindlichen Reichsregistraturbüchern etc., vom Jahre 1440-1493, nebst Auszügen aus Originalurkunden, Manuscripten und Büchern. 2 Bde. gr. 4. 1838. brosch. 14 fl. 30 kr. (Die zweite und letzte Abtheilung ist unter der Presse.)
Chmel, Jos., Materialien zur österr. Geschichte. Aus Archiven und Bibliotheken. I. Bd. gr. 4. 1837. brosch.
– II. Bd. I. Abtheilung. 1838. br. 2 fl. 36 kr.
(Die zweite und letzte Abtheilung ist unter der Presse.)
Glöckner, Joh., Umfassende Lehre der englischen Aussprache und Feststellung des Accentes zur bessern Verständlichung und allgemeinern Nutzanwendung der Wörterbücher von Hilpert, Flügel etc., und auf den Grundpfeilern des Walker erbaut, zum Selbstunterricht, zum Gebrauch für Lehrer, und auch als Nachschlagbuch zu verwenden. gr. 8. 1 fl. 15 kr.
Kaiser Ferdinands Nordbahn. Erste Section von Wien bis Brünn. 30 kr.
Koch, Matthias, die Donaureise von Linz bis Wien. Eine umfassende Darstellung aller auf dieser Strecke befindlichen Merkwürdigkeiten, in historischer, topographischer und artistischer Beziehung, nebst einer ausführlichen Beschreibung des Sehenswerthen in der Haupt- und Residenzstadt Wien. 12. 1838. brosch. 50 kr.
Pablasek, Matthias, tabellarische französische Grammatik, oder neueste Methode, die französische Sprache auf die leichtfaßlichste Art binnen kurzer Zeit gründlich zu erlernen. Mit deutlicher und genauer Bezeichnung der Aussprache, nebst einer Auswahl nutzreicher und unterhaltender Uebungen zum Lesen und Uebersetzen, so wie einer Sammlung der zum Sprechen nothwendigsten Wörter, Gesprächsformeln, Redensarten und Sprüchwörter. Zum Behufe des Schul- und Selbstunterrichtes. 2 Theile. gr. 8. 1839. geh. 2 fl. 6 kr., geb. 2 fl. 10 kr.
Panorama der Donau von Linz bis Wien, gezeichnet in Vogelperspective von K. A. Edlen v. Lilienbrunn. Stahlstich und Vignetten von H. Hummitzsch. 8 Schuhe lang, 11 Zoll breit. Cartonnirt 4 fl. 30 kr. Mit Kochs Beschreibung 5 fl.
Raimund, Ferdinand, sämmtliche Werke in 4 Theilen. 5 fl. 30 kr., Velinpapier 6 fl. 30 kr.
Stelzhamer, Fr., Lieder in obderenns'scher Volksmundart. 12. 1837. br. 1 fl. 12 kr.
Unger, Dr., Ueber den Einfluss des Bodens auf die Vertheilung der Gewächse, nachgewiesen in der Vegetation des nordöstlichen Tyrols. Mit 2 Karten und 6 Tabellen. (Eine von der königl. botanischen Gesellschaft in Regensburg gekrönte Preisschrift.) gr. 8. 1836. 24 1/2 Bogen. Velinpapier 5 fl.
Versuch, die Staatswissenschaft auf eine unwandelbare Grundlage festzustellen; von einem Staatsmanne. gr. 8. 1835. 38 Bogen. 4 fl. 30 kr.
Vogl, Joh. N., lyrische Blätter. 12. 1836. 13 Bogen. 1 fl.
– Novellen, 12. 1837. brosch. 48 kr.
Alle sieben Novellen theilen den Vorzug einer guten Schreibart und die Hinneigung zum Traurigen, Geheimnißvollen, was jedoch in keiner zur tragischen Würde sich erhebt.
(Blätter für litterarische Unterhaltung. 1838. Nr. 5.)
Wolf, F., Floresta de Rimas modernas Castellanas. 2 Vol. gr. 8. 60 Bogen. (Bildet die Fortsetzung der Floresta von Böhl de Faber.) 8 fl. 40 kr.
Ich empfehle noch mein bedeutendes Lager von deutschen, englischen, französischen und italienischen Werken.
[1787-89]
Verkauf einer Weincultur zu Ofen.
In der Hauptstadt Ofen in Ungarn ist eine Weincultur-Wirthschaft, welche mit einem Individuum betrieben wird, zu verkaufen. Sie besteht in Weingärten, die, nach sechsjähriger Durchschnittsberechnung, jährlich sechstausend Eimer, fünf Sechstel weißen und ein Sechstel rothen Wein, geliefert, welcher Wein im sechsjährigen Durchschnittspreis zu drei Gulden C.-M. verkauft wurde. Zu dieser Wirthschaft gehört ein Haus in Ofen, unweit der nach Pesth führenden Donaubrücke gelegen, dann alle nöthigen Requisiten, Pressen und Preßgeschirre, hinlänglich Keller, Fässer für 16000 Eimer, meist in Gebünden von 50 und 100 Eimern, ferner ein großes merkwürdiges Faß von Marmorstein, 4000 Eimer in sich fassend, dann ein kleineres 300 Eimer haltend.
Die jährlichen Weinerzeugungs-Ausgaben belaufen sich, laut sechsjähriger Durchschnittsberechnung, in Allem auf nicht mehr als 2000 fl. Conv.-Mze. Auf derselben Localität könnte auch eine Bierbrauerei, eine Branntweinbrennerei oder eine Zuckersiederei sammt Raffinerie etablirt und ausgeübt werden.
Der Verkaufspreis ist das Capital von 8 Procent reinem Erträgniß. Die Zahlung des Capitals hat binnen sechs Jahren theilweise zu geschehen.
Auskunft gibt der Eigenthümer in Ofen, Attila-Gasse, Nr. 727.
[1951-54]
K. k. russ.-poln. Staats-Anlehen.
Die fünfte Ziehung erfolgt in Warschau
am 1 Junius,
und enthält siebentausend Gewinne, als: eine Million, 300,000 fl., 2 à 150,000 fl., 6 à 25000 fl., 8 à 14000 fl., 12 à 7000 fl. etc. Zu dieser höchst vortheilhaften Verloosung sind Loose à 8 fl. 45 kr. und bei Abnahme von fünf Stück das sechste, bis zum 6 Junius, gratis direct zu beziehen bei J. & S. Friedberg, Bankier in Frankfurt a. M.
[1932-35]
Verkaufs-Anzeige.
Sechs Stück große Wasserschnecken sind einzeln oder miteinander zu verkaufen bei der mechanischen Baumwollspinnerei und Weberei in Augsburg.
[1966]
Bei F. A. Herbig in Berlin ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Vier Jahre (1539, 1639, 1739, 1839)
als Wandlungsmomente eben so vieler Jahrhunderte. Eine Gabe zur Säcularfeier der Thronbesteigung König Friedrich II von Preußen (am 31 Mai 1840) von F. W. Oswaldssohn v. d. Schley. 8. geh. 1 Rthlr.
Ein Referent in einer Berliner Zeitung bezeichnet diese Schrift als eine der bedeutendsten der neuern Zeit, nicht sowohl wegen ihres an sich großen, historisch-wissenschaftlichen Stoffes, als weil sie, jedem verständlich, die schwierigsten Fragen behandelt, und in der Hütte wie im Palast mit gleichem Interesse gelesen werden wird.