1. Der neue Hammer bei Weissenbrod bestand aus einem Hochofen, einem Stab- und Zainfeuer.
2. Der Frankenhammer unter Weissstadt war ein Stabhammer.
3. Der Leupoldsdorfer Hammer hatte den oben erwähnten ge- meinschaftlichen Hochofen, einen Stab-, Blech- und Zain- hammer und ein Zinnhaus; gehörte ebenfalls dem Kommer- zienrat Müller.
4. Der Tröstauer Hammer oberhalb Wunsiedel war ein Stab- hammer.
5. Der Wölsauer Hammer unweit Arzberg, ein Hochofen und ein Stabhammer.
6. Der Wendenhammer bei dem Jagdschloss Kaiserhammer an der Eger bestand in einem Hochofen und einem Stab- hammer.
7. Desgleichen der Schwarze Hammer unter Kaiserhammer.
8. Das Wellerthaler Hammerwerk bei Sell hatte gleichfalls einen Hochofen und Stabhammer.
9. Das Niederlauswitzer Hammerwerk bei Kirchenlauswitz hatte ein Blaufeuer (Zerrennfeuer) und ein Frischfeuer.
c) In dem Bergamtsrevier Naila:
1. Der Dorschenhammer oder das obere Schauensteiner Hammer- werk an der Selbitz war ein Stabfeuer, das sein Roheisen von dem Hochofen zu Thiemitz, an dem es zur Hälfte be- teiligt war, erhielt.
2. Der Kleinschmiedhammer oder untere Schauensteinerhammer an der Selbitz erhielt sein Roheisen von dem Klingsporner Werk.
3. Der Oberklingsporner Stabhammer samt Hochofen an der Selbitz, welcher am 16. August 1783 die neunte Woche über ein Jahr ging.
4. Das Unterklingsporner Hammerwerk an der Selbitz war ein Stabfeuer.
5. Der Marxgrüner Hochofen an der Selbitz nebst Zain- hammer.
6. Der Dürrenweider Stabhammer.
7. Der Thierbacherhammer.
1 bis 3 gehörten verschiedenen Gewerken namens Dittmar, und 4 bis 7 dem Kommerzienrat Löwel zu Klingensporn.
8. Das Kleinschmider Hammerwerk bestand in einem Stab- feuer, zu dem der Hochofen in der Thiemitz gehörte.
Bayern, Württemberg, Baden.
1. Der neue Hammer bei Weiſsenbrod bestand aus einem Hochofen, einem Stab- und Zainfeuer.
2. Der Frankenhammer unter Weiſsstadt war ein Stabhammer.
3. Der Leupoldsdorfer Hammer hatte den oben erwähnten ge- meinschaftlichen Hochofen, einen Stab-, Blech- und Zain- hammer und ein Zinnhaus; gehörte ebenfalls dem Kommer- zienrat Müller.
4. Der Tröstauer Hammer oberhalb Wunsiedel war ein Stab- hammer.
5. Der Wölsauer Hammer unweit Arzberg, ein Hochofen und ein Stabhammer.
6. Der Wendenhammer bei dem Jagdschloſs Kaiserhammer an der Eger bestand in einem Hochofen und einem Stab- hammer.
7. Desgleichen der Schwarze Hammer unter Kaiserhammer.
8. Das Wellerthaler Hammerwerk bei Sell hatte gleichfalls einen Hochofen und Stabhammer.
9. Das Niederlauswitzer Hammerwerk bei Kirchenlauswitz hatte ein Blaufeuer (Zerrennfeuer) und ein Frischfeuer.
c) In dem Bergamtsrevier Naila:
1. Der Dorschenhammer oder das obere Schauensteiner Hammer- werk an der Selbitz war ein Stabfeuer, das sein Roheisen von dem Hochofen zu Thiemitz, an dem es zur Hälfte be- teiligt war, erhielt.
2. Der Kleinschmiedhammer oder untere Schauensteinerhammer an der Selbitz erhielt sein Roheisen von dem Klingsporner Werk.
3. Der Oberklingsporner Stabhammer samt Hochofen an der Selbitz, welcher am 16. August 1783 die neunte Woche über ein Jahr ging.
4. Das Unterklingsporner Hammerwerk an der Selbitz war ein Stabfeuer.
5. Der Marxgrüner Hochofen an der Selbitz nebst Zain- hammer.
6. Der Dürrenweider Stabhammer.
7. Der Thierbacherhammer.
1 bis 3 gehörten verschiedenen Gewerken namens Dittmar, und 4 bis 7 dem Kommerzienrat Löwel zu Klingensporn.
8. Das Kleinschmider Hammerwerk bestand in einem Stab- feuer, zu dem der Hochofen in der Thiemitz gehörte.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><list><item><pbfacs="#f0841"n="827"/><fwplace="top"type="header">Bayern, Württemberg, Baden.</fw><lb/><list><item>1. Der neue Hammer bei Weiſsenbrod bestand aus einem<lb/>
Hochofen, einem Stab- und Zainfeuer.</item><lb/><item>2. Der Frankenhammer unter Weiſsstadt war ein Stabhammer.</item><lb/><item>3. Der Leupoldsdorfer Hammer hatte den oben erwähnten ge-<lb/>
meinschaftlichen Hochofen, einen Stab-, Blech- und Zain-<lb/>
hammer und ein Zinnhaus; gehörte ebenfalls dem Kommer-<lb/>
zienrat <hirendition="#g">Müller</hi>.</item><lb/><item>4. Der Tröstauer Hammer oberhalb Wunsiedel war ein Stab-<lb/>
hammer.</item><lb/><item>5. Der Wölsauer Hammer unweit Arzberg, ein Hochofen und<lb/>
ein Stabhammer.</item><lb/><item>6. Der Wendenhammer bei dem Jagdschloſs Kaiserhammer an<lb/>
der Eger bestand in einem Hochofen und einem Stab-<lb/>
hammer.</item><lb/><item>7. Desgleichen der Schwarze Hammer unter Kaiserhammer.</item><lb/><item>8. Das Wellerthaler Hammerwerk bei Sell hatte gleichfalls<lb/>
einen Hochofen und Stabhammer.</item><lb/><item>9. Das Niederlauswitzer Hammerwerk bei Kirchenlauswitz hatte<lb/>
ein Blaufeuer (Zerrennfeuer) und ein Frischfeuer.</item></list></item><lb/><item>c) In dem Bergamtsrevier Naila:<lb/><list><item>1. Der Dorschenhammer oder das obere Schauensteiner Hammer-<lb/>
werk an der Selbitz war ein Stabfeuer, das sein Roheisen<lb/>
von dem Hochofen zu Thiemitz, an dem es zur Hälfte be-<lb/>
teiligt war, erhielt.</item><lb/><item>2. Der Kleinschmiedhammer oder untere Schauensteinerhammer<lb/>
an der Selbitz erhielt sein Roheisen von dem Klingsporner<lb/>
Werk.</item><lb/><item>3. Der Oberklingsporner Stabhammer samt Hochofen an der<lb/>
Selbitz, welcher am 16. August 1783 die neunte Woche<lb/>
über ein Jahr ging.</item><lb/><item>4. Das Unterklingsporner Hammerwerk an der Selbitz war ein<lb/>
Stabfeuer.</item><lb/><item>5. Der Marxgrüner Hochofen an der Selbitz nebst Zain-<lb/>
hammer.</item><lb/><item>6. Der Dürrenweider Stabhammer.</item><lb/><item>7. Der Thierbacherhammer.</item></list></item></list><lb/><p>1 bis 3 gehörten verschiedenen Gewerken namens <hirendition="#g">Dittmar</hi>, und<lb/>
4 bis 7 dem Kommerzienrat <hirendition="#g">Löwel</hi> zu Klingensporn.</p><lb/><list><item><list><item>8. Das Kleinschmider Hammerwerk bestand in einem Stab-<lb/>
feuer, zu dem der Hochofen in der Thiemitz gehörte.</item><lb/></list></item></list></div></div></div></div></body></text></TEI>
[827/0841]
Bayern, Württemberg, Baden.
1. Der neue Hammer bei Weiſsenbrod bestand aus einem
Hochofen, einem Stab- und Zainfeuer.
2. Der Frankenhammer unter Weiſsstadt war ein Stabhammer.
3. Der Leupoldsdorfer Hammer hatte den oben erwähnten ge-
meinschaftlichen Hochofen, einen Stab-, Blech- und Zain-
hammer und ein Zinnhaus; gehörte ebenfalls dem Kommer-
zienrat Müller.
4. Der Tröstauer Hammer oberhalb Wunsiedel war ein Stab-
hammer.
5. Der Wölsauer Hammer unweit Arzberg, ein Hochofen und
ein Stabhammer.
6. Der Wendenhammer bei dem Jagdschloſs Kaiserhammer an
der Eger bestand in einem Hochofen und einem Stab-
hammer.
7. Desgleichen der Schwarze Hammer unter Kaiserhammer.
8. Das Wellerthaler Hammerwerk bei Sell hatte gleichfalls
einen Hochofen und Stabhammer.
9. Das Niederlauswitzer Hammerwerk bei Kirchenlauswitz hatte
ein Blaufeuer (Zerrennfeuer) und ein Frischfeuer.
c) In dem Bergamtsrevier Naila:
1. Der Dorschenhammer oder das obere Schauensteiner Hammer-
werk an der Selbitz war ein Stabfeuer, das sein Roheisen
von dem Hochofen zu Thiemitz, an dem es zur Hälfte be-
teiligt war, erhielt.
2. Der Kleinschmiedhammer oder untere Schauensteinerhammer
an der Selbitz erhielt sein Roheisen von dem Klingsporner
Werk.
3. Der Oberklingsporner Stabhammer samt Hochofen an der
Selbitz, welcher am 16. August 1783 die neunte Woche
über ein Jahr ging.
4. Das Unterklingsporner Hammerwerk an der Selbitz war ein
Stabfeuer.
5. Der Marxgrüner Hochofen an der Selbitz nebst Zain-
hammer.
6. Der Dürrenweider Stabhammer.
7. Der Thierbacherhammer.
1 bis 3 gehörten verschiedenen Gewerken namens Dittmar, und
4 bis 7 dem Kommerzienrat Löwel zu Klingensporn.
8. Das Kleinschmider Hammerwerk bestand in einem Stab-
feuer, zu dem der Hochofen in der Thiemitz gehörte.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 827. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/841>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.